... vorgeschrieben werden.
Klage, eingereicht am 23. Juni 2017 — Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland - (Rechtssache C-377/17)http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2017.269.01.0013.02.DEU&toc=OJ:C:2017:269:TOCverbindliche Honorare für Architekten und Ingenieure
Wusste ich gar nicht, daß es das bei uns hat.
Wenn das kippt, kippen aber u. U. nachfolgend auch die festgesetzten Preise für Anwälte und Co.
Kann das eigentlich im Sinne der EU sein, wenn sich nur noch die oberen 10.000 der Gesellschaft die Preise dann leisten können, ohne evtl. Schund akzeptieren zu müssen?
Sinnvoll wäre hier evtl. zur Qualitätssicherung, wenn diese festgesetzten Preise bestehen bleiben, aber auch für ausländische Architekten und Ingenieure gelten, die für deutsche Bauherren tätig werden.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;