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Autor Thema: GEZ-Schulden - Hotelier wegen Insolvenzverschleppung verurteilt  (Gelesen 1703 mal)

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Markgräfler Tagblatt, 11.08.2017

Schönau im Schwarzwald
„Ganz eigene Rechtsauffassung“


Zitat
Schönau (hf). Vor dem Amtsgericht Schönau wurde am Donnerstag ein ortsansässigen Hotelier wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte betreibt seit etwa 20 Jahren als Pächter ein Hotel in Schönau. Inzwischen ist das Pachtverhältnis auf die Lebensgefährtin des Angeklagten übergegangen. Er selbst arbeitet noch als Angestellter in dem Hotel. Die Schwierigkeiten begannen, als vor einigen Jahren die GEZ dem Hotel eine Forderung über annähernd 100.000 Euro zustellte, die der Pächter als falsch und unrechtmäßig empfand. Versuche, mit der GEZ eine Einigung zu erreichen, blieben erfolglos. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.verlagshaus-jaumann.de/inhalt.schoenau-ganz-eigene-rechtsauffassung.05508150-95e5-4fe4-9f2d-3f81a0dbf463.html


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Es geht aus den Texten nicht hervor, ob die Insolvenz durch die Gebühren oder Beiträge verursacht wurden - vielmehr trat sie durch die Vorgänge zutage. Es bliebe daher offen, ob es ohne die Rundfunkforderung zu einer Insolvenz gekommen wäre. Wahrscheinlich kann davon ausgegangen werden, dass das vielleicht nicht passiert wäre, aber das ist ebenso nicht sicher. Wobei ja davon ausgegangen werden kann, wenn ein Hotel 20 Jahre lang nicht insolvent wird und dann eine Forderung das auslöste, dass keine Rücklagen in der Forderungshöhe vorhanden waren. Die Ursache dafür könnte darin liegen, dass das Hotel zu führen zum Leben reicht aber nicht mehr oder das Geld stetig reinvestiert wurde und nicht in flüssiger Form bereit steht.

Was ist an einer eigenen Rechtsauffassung falsch? Der Artikel stellt das nicht dar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2017, 18:33 von Bürger«

f

faust

... besonders interessant finde ich, dass die offensichtlich fehlerhafte Berechung der GEZ bis heute keine Konsequenzen für diese hatte - sehe ich das richtig !?!


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Zitat
Die Schwierigkeiten begannen, als vor einigen Jahren die GEZ dem Hotel eine Forderung über annähernd 100.000 Euro zustellte, die der Pächter als falsch und unrechtmäßig empfand. Versuche, mit der GEZ eine Einigung zu erreichen, blieben erfolglos. [...] Der Angeklagte gab als Begründung an, die Forderung der GEZ sei in ihrer Höhe unbegründet gewesen, denn sie basierte auf der Unterstellung, das Hotel verfüge über 62 Zimmer. In Wahrheit seien es aber 62 Betten.
[...]
Der Staatsanwalt erhob nun Klage, weil durch die eigenen Angaben des Hoteliers und durch die im Jahre 2015 vorgelegten Bilanzen der Hotel GmbH die Zahlungsunfähigkeit der GmbH amtlich dokumentiert, ein Insolvenzantrag aber nicht – wie vorgeschrieben – gestellt worden war.

1. Es steht eindeutig, warum die Schwierigkeiten begangen hatten. Wegen GEZ.
2. GEZ gibt es seit 1.1.2013 nicht mehr, also vor diesem Datum.
3. Annahme: GEZ hat 2012 Forderung gestellt. "Versuche, mit der GEZ eine Einigung zu erreichen, blieben erfolglos." 2015 müsste man deswegen ein Insolvenzantrag stellen. Bis heute 2017 nicht gestellt. Verschleppung. Verurteilung.


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