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Autor Thema: kleine Anfrage BE: "Kosten der Forderungsrealisierungen beim Rundfunkbeitrag  (Gelesen 2859 mal)

C
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Anne Helm (LINKE)
Kosten der Forderungsrealisierungen beim Rundfunkbeitrag


Antwort des Berliner Senats, 04.07.2017

Zitat
1. Wie viele offene Forderungen des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio im Geltungsbereich des Landes Berlin bestehen per 30.6.2017 (bitte aufschlüsseln nach Bezirken der Schuldner sowie (Gesamt-)Forderungen, die seit einem halben Jahr, einem Jahr, zwei Jahren oder länger offen sind)?

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Kurzform: Beitragsservice) versendet an die Beitragsschuldner und Beitragsschuldnerinnen Zahlungserinnerungen, Festsetzungsbescheide, dann zwei Mahnungen und bei Fortbestehen der Zahlungsrückstände wird ein Vollstreckungsersuchen an die Vollstreckungsstellen ausgelöst.

Zum 02.06.2017 (letzte aktuelle Daten) waren laut RBB aus den oben aufgeführten Zahlungsrückständen insgesamt 63,7 Mio. € an Forderungen offen und der vergleichbare Vorjahresstand (per Mai 2016) betrug rund 82 Mio. €.

Eine weitere Differenzierung nach Ursprungszeitraum der Forderungen und Wohnort der Beitragspflichtigen nach Bezirken kann vom RBB mangels einer darauf gerichteten Erfassung beim Beitragsservice nicht vorgelegt werden.

[..]

4. Wie oft wurde gegen die seit Inkrafttreten des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages seitens des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio ergangenen Zahlungsaufforderungen (Beitragsbescheide) zur Zahlung des Rundfunkbeitrages Widerspruch eingelegt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?

Beitragsbescheide werden erlassen, wenn Beitragspflichtige offene Beitragsforderungen nicht begleichen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält eine Vielzahl von Einwendungen von den Bürgerinnen und Bürgern, die sich u. a. auf die Rundfunkprogramme, die Fragen der Verfassungsmäßigkeit, die Beachtung der Grundrechte und auf die mitgeteilten Rundfunkbeiträge beziehen. Diese Einwendungen erreichen den Beitragsservice sehr häufig als Reaktion auf Mitteilungen im Zahlungslauf. Der Beitragsservice führt laut RBB im System als "Widerspruchsverfahren" lediglich die von qualifizierten Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen in den Landesrundfunkanstalten bzw. im Beitragsservice gekennzeichneten Widersprüche. Die Widersprüche, die in der allgemeinen Sachbearbeitung mit einem Informationsbrief beantwortet wurden, sind nicht enthalten. Auch die Widersprüche in Befreiungsangelegenheiten sind bei diesen Zahlen nicht mitgezählt.



Direktlink zur Anwort des Senats:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-11594.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2017, 15:52 von ChrisLPZ«
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P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Die Widersprüche, die in der allgemeinen Sachbearbeitung mit einem Informationsbrief beantwortet wurden, sind nicht enthalten.
Also alle wo Infopost mit dem 4 Wochen Satz, also wenn innerhalb von 4 Wochen keine Reaktion erfolgt die Sache als erledigt betrachtet wird, versandt wurde sind in der Auflistung dann wohl nicht enthalten, damit dürfte die Gesamtzahl deutlich größer sein.

Die Zahlen werden somit unter Umständen stark beschönigt, der Widerstand kleiner dargestellt.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
In der Tabelle sind auch nur Widerspruchsverfahren mit Widerspruchsbescheid aufgeführt.
Einen Infobrief mit dem berühmten 4 Wochen Satz hat eine Person D auch nach ihrem 4. Widerspruch erhalten. Allerdings wurde gleich im 5. Widerspruch passend darauf geantwortet. Seitdem herrscht Funkstille. Einen Widerspruchsbescheid hat Person D bis heute noch nicht gesehen.
Ich denke, daß Person D kein Einzelfall ist und die tatsächliche Anzahl der Widerspruchsverfahren weit höher ist.


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e
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Das der allgemeine Sachbearbeiter des Vereins einen Widerspruch mit einem Infobrief "beantwortet", ist ja hinlänglich bekannt. Das stellt tatsächlich  den Widerstand kleiner dar als er ist, die faulen Feiglinge!!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2017, 10:54 von DumbTV«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

c
  • Beiträge: 873
Damit wird auch klar, dass der Beitragsservice nicht nur eine "Außenstelle" der LRAs ist, sondern eigenmächtig und rechtlich unbeaufsichtigt Bescheide per Automat erstellt und Widerspruchsverfahren ebenso automatisch durchführt. Ansonsten müsste der RBB ja zumindest über die Verfahren, die in seinem Namen geführt werden, vollumfänglich Auskunft geben können.

Bin auf die Begründung des BGH in Sachen Tübingen gespannt, wie ein "Bescheid" des Beitragsservice eine Vollstreckungsgrundlage darstellen können soll. Wäre ja ein Ding, wenn der SWR in dem Verfahren gelogen hätte....

Darüber hinaus wird aus den Zahlen die zunehmende Akzeptanz des neuen Beitragsmodells mehr als deutlich. Was ein Disaster. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Vielleicht sind ja...

...
Bin auf die Begründung des BGH in Sachen Tübingen gespannt, wie ein "Bescheid" des Beitragsservice eine Vollstreckungsgrundlage darstellen können soll. Wäre ja ein Ding, wenn der SWR in dem Verfahren gelogen hätte....
...

...wie man doch des öfteren hört, eben deswegen die ÖRR-Mitarbeiter vor Gericht oftmals so still (wer nichts sagt, sagt halt auch nichts Falsches) und überlassen dem Herrn Richter den Parteienvortrag des ÖRR. Denn besagter Richter (aber nur ohne unser Zeugenprotokoll natürlich :)) kann sich ja im Bedarfsfall praktisch immer herausreden, bzw. bekommt von seinem Dienstherrn erst gar keine dummen Fragen gestellt (ausser er entscheidet nicht im Sinne seines Dienstherrn).

OT: Wäre ja ohnehin mal eine interesaante Frage, wieviele Richter in den letzten 50 Jahren ernsthaft bzw. überhaupt mal was an den Bahnhof bekommen haben im Zusammenhang mit - allgemein & vornehm gesagt - »Fehlverhalten« in von ihnen geleiteten Gerichtsverhandlungen? Wüsste jemand eine Quelle?


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

T
  • Beiträge: 47
Moment, ich lese hier ,
der Regierende Bürgermeister von Berlin sagt wörtlich:

Zwischenzeitlich besteht zunehmende Rechtsklarheit zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Quelle:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-11594.pdf

Und was bitte ist mit den mittlerweile über 100 anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen den Runkfunkbeitrag?
Und mit den unzähligen nicht bearbeiteten Berufungsanträgen am OVG Berlin?
Zum Beispiel durch meine Wenigkeit und andere mir persönlich bekannte Mitstreiter des runden Tischs in Neukölln?
Nicht zu vergessen Herrn Kretschmann:
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2012/12/offener-brief-die-intendantin-des.html

Hey, Pippi Langstrumpf, der Regierende Bürgermeister von Berlin macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt - oder was?
Wasser predigen und Wein saufen.

Aktenzeichen: 1 BvR 2284/15, 1 BvR 2594/15, 1 BvR 1675/16, 1 BvR 1856/16



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. August 2017, 23:53 von Temporär«

l

lex

  • Beiträge: 223
Also Person A hatte ja jetzt kürzlich (endlich) einen Widerspruchsbescheid bekommen. Es war schon lustig, dass dort fast eine Seite lange aufgeführt wurde, welche Widersprüche der Person A damit abgehandelt werden (beginnend mit Widersprüchen aus 2014).
Davor hatte Person A immer nur die Infobriefe bekommen. Zwischendurch wurde auch einmal das Finanzamt aufgehetzt.

Also lasst Euch nicht irritieren, von der kleinen Zahl. Der örR versucht erst einmal die Leute zu zermürben, und zur Zahlung zu zwingen, bevor man sich auf ein Verfahren einlässt, was man letztendlich auch verlieren könnte.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Vielleicht wollte der...

Moment, ich lese hier ,
...:
Zwischenzeitlich besteht zunehmende Rechtsklarheit zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Quelle:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-11594.pdf
... Hein - Verzeihung... - Herr mit dem wiedergegebenen Satz ja genau darauf hinaus, was Du dann nachstehend als Deine Frage formulierst:

...
Und was bitte ist mit den mittlerweile über 100 anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen den Runkfunkbeitrag?
Nur nebenbei: Ganz so viele sind es aber wohl doch noch nicht, jedenfalls wenn Du nur die Beschwerden vor dem BVerfG (ca. 70 lt. Forum) zählst. Wieviele Landesverfassungsbeschwerden anhängig sind, weiss vllt. jmd. anderes?

Und mit den unzähligen nicht bearbeiteten Berufungsanträgen am OVG Berlin?
...

Okay - die eingangs genannte Möglichkeit ist die weniger wahrscheinliche, zugegeben. Wahrscheinlich hält der sich einfach für so wichtig, dass er hofft, nun hätten alle die's betrifft, die Ohren gespitzt und er mit dem bahnbrechenden Satz möglichst viele Dumme gefunden, so dass alle Beitragsgegner nun vollständig demoralisiert fein klein beigeben.

Der soll man schön weiter träumen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2017, 01:18 von Besucher«
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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

m

mb1

  • Beiträge: 285
Nur nebenbei: Ganz so viele sind es aber wohl doch noch nicht, jedenfalls wenn Du nur die Beschwerden vor dem BVerfG (ca. 70 lt. Forum) zählst. Wieviele Landesverfassungsbeschwerden anhängig sind, weiss vllt. jmd. anderes?

Stand 30.06.2017: 112 anhängige Verfassungsbeschwerden

BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg152182.html#msg152182
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=19081.0;attach=12788

Hier im Thread aber keine weitere Vertiefung dazu.



Edit "DumbTV": @alle
Bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kernthema dieses Threads bleiben, welches da lautet:
kleine Anfrage Berlin: "Kosten der Forderungsrealisierungen beim Rundfunkbeitrag

Bitte nicht weiter in allgemeine Diskussionen bzgl. Forderungsvollstreckung etc. abschweifen!

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

l

lex

  • Beiträge: 223
Kennt jemand die Kosten für die Verschlüsselung von digital ausgestrahlten Rundfunk?

Dann müsste man diese ja nur noch den Kosten für Vollstreckungen (kumuliert über die Jahre hinweg) gegenüberstellen, also alleine NUR Berlin:
Zitat
Die Kosten der Bearbeitung von Vollstreckungsersuchen betragen damit insgesamt
2013 2.072.490,74 €
2014 2.007.882,28 €
2015 3.977.836,60 €
2016 3.704.880,48 €

Und schon hätte die Zeitung wieder was zu berichten, über Verschwendung von Geldern und der großen Frage, wieso der örR eigentlich sein Programm nicht verschlüsselt ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2017, 22:49 von Bürger«

 
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