Ich bin der Ansicht, dass man den Begriff "Veranlagungsbescheid" nicht so ernst nehmen sollte. Was meine ich damit? Mit dem Begriff "Veranlagungsbescheid" wird im Falle des Rundfunkbeitrags der "Festsetzungsbescheid" gemeint sein. "Veranlagung" ist ein veraltetes deutsches Wort. Man meint damit, dass die Behörde einen zu zahlenden Beitrag oder eine zu zahlende Gebühr oder eine zu zahlende Steuer berechnet. Es gibt auch Fälle, in denen der Steuerpflichtige/Beitragspflichtige/Gebührenpflichtige (kurz gesagt: der Abgabenpflichtige) die Abgabenhöhe selbst berechnen muss. Wenn der Abgabenpflichtige die Abgabenhöhe selbst berechnen muss, bezeichnet man das (im Steuerrecht) als "Anmeldung". Beispielsweise gibt es ja die Lohnsteueranmeldung oder die Umsatzsteuervoranmeldung.
Im Bereich des Rundfunkbeitragsrechts ist es immer die Behörde, die die Abgabenhöhe berechnet (interner Vorgang) und dann gegenüber dem "Beitrags"schuldner durch einen Festsetzungsbescheid festsetzt. Warum? Weil dem Bürger per Gesetz nicht aufgebürdet wird, die Höhe des Rundfunkbeitrags selbst zu berechnen.