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Autor Thema: DJV: Sommerpause für unüberlegte AfD-Vorschläge zum Rundfunk!  (Gelesen 2794 mal)

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verbaende.com, 02.08.2017


Sommerpause für unüberlegte AfD-Vorschläge zum Rundfunk!

Pressemitteilung Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)

Zitat
Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband stellt sich gegen die Forderungen der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry nach einer "Sommerpause" für den Rundfunkbeitrag. In einer Mitteilung ihrer Partei kritisiert Petry das Fernsehprogramm der öffentlich-rechtlichen Sender, in dem angeblich nur noch Wiederholungen liefen. Informationssendungen seien von schlechter Qualität. Deshalb müsse der Rundfunkbeitrag im Sommer pausieren.

"Einen so unausgegorenen Blödsinn kann nur eine Politikerin von sich geben, die wider besseres Wissen auf Stimmenfang am deutschen Stammtisch aus ist", kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. "ARD und ZDF erfüllen ihren Programmauftrag an 365 Tagen im Jahr, also auch im Sommer." Und die zahlreichen Journalistinnen und Journalisten der Sendeanstalten seien ständig, also auch im Sommer, gefordert, einen guten Job zu machen. "Frauke Petry sollte mal die Tagesschau oder ,heute' einschalten. Von Sommerflaute ist da nichts zu sehen." Es sei unverantwortlich, auf dem Rücken der Mitarbeiter von ARD und ZDF billige Polemik zu machen. Überall: "Ich fordere die Sommerpause für unüberlegte AfD-Vorschläge zum Rundfunk!"

Weiterlesen auf:
http://verbaende.com/news.php/Sommerpause-fuer-unueberlegte-AfD-Vorschlaege-zum-Rundfunk?m=117143


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Ein inzwischen sehr genervter Beitragszahler kann die Wiederholungen (der Wiederholungen!) nur bestätigen und überlegt sich langsam, ob er nicht doch auch dem GEZ-Boykott beitritt. Außerdem fällt den Zahlschafen teilweise auch auf, daß manche für die Bürger durchaus sehr interessante Informationen schlichtweg kein Thema in den örR sind (Stichwort: "JEFTA" https://www.google.de/search?q=Jefta&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b-ab&gfe_rd=cr&ei=SM2BWYKPEPSA8Qe2koH4Cg) oder dort regierungskonform behandelt werden.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Die ständigen Wiederholungen der gleichen Beiträge auf unterschiedlichen Kanälen des ÖRR ist kein Sommerphänomen. Schon die ganzen Wiederholungen von 20 Jahre alten Tagesschau-Sendungen sind kurios ...


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Tagesspiegel, 02.08.2017

Frauke Petry kritisiert öffentlich-rechtliches TV
Sommerpause für Beitragszahler!

von Joachim Huber

Zitat
Wahlkampf ist schwierig, wenn das Wahlvolk gerade mal lieber Ferien macht. Frauke Petry, die AfD-Chefin aber glaubt, sie habe den Aufreger schlechthin gefunden: das öffentlich-rechtliche Fernsehen. Quasi aus dem Stand heraus kritisiert die Politikerin das Programm von ARD und ZDF in den Sommermonaten. [..]

Mindestens so groß ist das Rätsel, warum der Deutsche Journalisten-Verband in die Antwortbresche springt. [..]

ARD und ZDF kontern [..]

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/frauke-petry-kritisiert-oeffentlich-rechtliches-tv-sommerpause-fuer-beitragszahler/20139522.html


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Mir war gar nicht klar, was im Sommer so alles auf den ÖR-Sendern läuft bzw. wiederholt wird und es wäre mir vermultlich noch viel mehr egal, wenn man nicht dazu gezwungen werden würde, dafür zu bezahlen. Frauke Petry kritisiert also den Programmplan der ÖR und wird dafür von einem Journalistenverband kritisiert. Ja, wo kämen wir denn hin, wenn man Kritik, die inhaltlich ja durchaus berechtigt sein mag, nicht mehr geäußert werden soll?

Man kann es meinetwegen als populistisch abtun, aber legitim war die Kritik schon, ob sie nun von Frauke Petry oder Hans Wurst aus Bielefeld kommt.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Man beachte nur den Zuwendungsgeber, Investor, Brötchengeber oder Vereinsunterstützer des DJV,
jaja...der achso "unabhängige und freie" Journalismus 8)

Zitat
Prof. Dr. Frank Überall
Bundesvorsitzender
Torstr. 49
10119 Berlin
https://www.djv.de/footer-bottomline-menu/impressum.html

Zitat
Aufgewachsen in Köln, wo er auch lebt, ist Überall seit seinem Magister in Politikwissenschaft an der Universität Köln als freier Journalist im Bereich Hörfunk, Fernsehen und anderen Medien tätig. Unter anderem arbeitet er regelmäßig für den WDR (z. B. das Fernsehmagazin Monitor), für die tageszeitung (taz)[2] und früher für die Presseagentur dpa...
https://de.wikipedia.org/wiki/Frank_%C3%9Cberall


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Man muss sich aber nun schon auch ein bisschen an die »Etikette«...

...
Man kann es meinetwegen als populistisch abtun, aber legitim war die Kritik schon, ob sie nun von Frauke Petry oder Hans Wurst aus Bielefeld kommt.
...und gewisse »Anstandsregeln« halten. Ob Kritik legitim ist oder nicht, spielt keine Rolle, sondern wen man kritisiert. Im 14 Jahrhundert hättest Du Dir (oder eben diese Frau Petry oder der besagte Hans Wurst) problemlos den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorknöpfen können, hätte niemanden gekratzt - aber nicht die Kirche. Heute ist es genau anders herum. Den ÖRR in seiner Herrlichkeit kritisieren - egal wie legitim und fundiert - ist beinahe Majestätsbeleidigung. Da ist natürlich jeder »Vasall« aufgerufen, sich dagegen zu Worte zu melden.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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