Das ist zumindest in Bayern nicht so. Person A hat hier vor ca. einer Woche mal wieder einen nicht so hohen, dreistelligen Betrag an den zuständigen GV bezahlt.
Der Staat Bundesrepublik Deutschland hat 1949 mit seinen Bürgern einen Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag heißt Grundgesetz und stellt nach landläufiger Auffassung die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland dar. "pacta sunt servanda" ist in einem Rechtsstaat verbindlich.
Bayern ist - was die Justiz anbelangt - ein sehr heruntergekommenes Land. Ein mir persönlich bekannter Mensch versucht in einer Stadt ganz oben in Bayern seine grundgesetzlich garantierten Rechte zu verteidigen. Auf der Suche nach einem Begriff, der den Zustand der Justiz dort trefflich beschreibt, fand er bei
http://www.beck-shop.de/Koebler-Juristisches-Woerterbuch/productview.aspx?product=15997992Köbler den Begriff des Rechtsbankrott.
"Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).
(Köbler, Gerhard: Juristisches Wörterbuch; 15. Ausgabe, Verlag Vahlen, München, 2012)
Der mir persönlich bekannte Mensch versucht mittels einer Klage gegen den Gerichtsvollzieher die von Selbigem rechtsmißbräuchlich vorgenommene Eintragung in das Schuldnerregister im Wege der "Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechtsverletzung" rückgängig zu machen und Schadenersatz zugesprochen zu bekommen.
Der dortige Amtsgerichtdirektor versucht jedoch mit allen gesetzlichen und ungesetzlichen Mitteln (er behauptet, der Gerichtsvollzieher wäre mit hoheitlichen Rechten beliehen) diese Klage zu verhindern. Die Zuweisung der Klage durch den Amtsgerichtdirektor erfolgt an einen anscheinend inkompetenten Richter. Denn dieser Richter verwies die Klage auf den Zivilrechtsweg. Der Gerichtsvollzieher ist jedoch Beamter der Justiz nach dem Beamtengesetz und damit zugehörig zur Exekutive. Damit ist der Verwaltungsrechtsweg zu begehen. Der mir persönlich bekannte Mensch darf doch annehmen, wenn der Richter der Meinung ist, dass der Gerichtsvollzieher auf dem Zivilrechtsweg verklagt werden muss, dieser Gerichtsvollzieher ein Zivilist sei. Hoheitlich zu handeln ist aber nur Menschen erlaubt, die in einem Dienst und Treueverhältnis siehe Art. 33,4 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist jedoch nur zuständig für Klagen nichtverfassungsrechtlicher Art und deshalb für Klagen verfassungsrechtlicher Art nicht begehbar. siehe dazu verwaltungsgerichtsordnung § 40 [Verwaltungsrechtsweg].
Der notwendig in einem Rechtsstaat vorhanden sein müssende Rechtsweg für Klagen wegen Grundrechteverletzungen wurde von der Politik nach 1949 nicht eingerichtet.
Der Staat muss jedoch jedem Bürger Rechtsschutz gewähren - siehe dazu Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 19, 4.
Dem mir persönlich bekannten Menschen wurde noch nichts gepfändet, er wurde auch nicht inhaftiert und er zahlt nach wie vor seit 2013 keine Zwangsabgabe - beschönigend Rundfunkbeitrag genannt. Der mir persönlich bekannte Mensch weiß, dass einmal bezahlte Zwangsabgaben wegen der nach drei Jahren eintretenden Verjährung verloren sind.
Die Kommune selbst veruntreut die Steuern und Abgaben der Bürger für Rundfunkbeiträge - wofür sie nach dem Gesetz nicht verpflichtet ist. Auch mit den Daten der Bürger, die für die Verwaltung erhoben werden, nicht für die Rundfunkanstalten, werden Rechtsbrüche durch die Bediensteten geduldet.
Der mir persönlich bekannte Mensch wird weiterhin seine Rechte verteidigen und keine Zwangsabgaben bezahlen.