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Autor Thema: BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)  (Gelesen 18332 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.412
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Angabe eine "Verantwortlichen" (wofür auch immer) bei UPIK dürfte nicht sonderlich relevant sein für die Aussage, wer nach deutschen Recht bei dieser Stelle der Geschäftsführer ist.

https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html ***
Zitat
Weiteres
Geschäftsführer: Dr. Stefan Wolf
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 122790216

sowie auch
Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23198.0.html
S. 4-5 Vorwort > "Geschäftsführer Dr. Stefan Wolf"
S. 40 ff. "Eckdaten und Organisation" > "Geschäftsführer Dr. Stefan Wolf"

***Achtung: Der Link führt zu Seiten von ARD-ZDF-GEZ ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2017, 20:44 von Bürger«
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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Eine Interessante Frage ist es jedoch trotzdem, warum nur in D die Intendanten bzw. Geschäftsführer die Verantwortlichen sind, international aber die Verwaltungsratsvorsitzenden. Ausgedacht haben sich das ja diejenigen, die sich dort angemeldet haben.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

l

lex

  • Beiträge: 223
Zitat
Natürlich zahle ich persönlich gern Rundfunkbeitrag
Der antwortet wie ein Politiker. Es wurde nicht gefragt, ob er ihn gern bezahlt (ob theoretisch oder praktisch geht aus der Antwort dann nicht hervor), sondern, ob er ihn bezahlt.  >:(

Möchtest du, nachdem du den Text noch einmal gelesen hast, deine Behauptung ggf. korrigieren?
Nein? Nimm einfach mal an, du müsstest keinen Beitrag zahlen, weil du frei gestellt bist. Dann ist die Aussage "Ich zahle gerne" korrekt, denn ich zahle gerne (nämlich nichts). Was komplett anderes wäre aber die Aussage "Ich zahle". Dieser wäre nur in dem Kontext korrekt, als dass ich wirklich den Beitrag zahlen muss.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@lex: du behauptetest, er wäre nicht gefragt worden, ob er gern bezahlt. Tatsache ist: die Frage lautete: "zahlen Sie persönlich gern Rundfunkgebühren?". Deine Aussage ist also falsch.

Solltest du Belege dafür haben, dass der Geschäftsführer des BS von der Zahlung des sogn. Rundfunkbeitrags befreit ist, dann her damit. Andernfalls bitte ich von der Verbreitung solchen Stusses Abstand zu nehmen. Mit Spekulationen, Andeutungen und aus der Luft gegriffenen Behauptungen ist hier niemandem gedient.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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