Das lohnt sich wirklich zu lesen. Besonders die Abstimmung!
In welchem Dokument ist die Abstimmung konkret enthalten?
Mich wundert nichts. ->
Im ersten der beiden GVBL-Auszüge ist der Rundfunkteil ab Seite 427 gerade
nicht enthalten, man braucht also den ersten Link mit dem ganzen Gesetzblatt.
Und wenn man sich den zweiten GVBL-Link durchsieht, hat es schon eine Berichtigung der Änderung.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;