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Autor Thema: Wahlkampf 2017 - Die GRÜNE zum Rundfunkzwangsbeitrag  (Gelesen 5083 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Am 20. Juli 2017 um 12:05 schrieb Grüne Öffentlichkeitsarbeit <pr@gruene.de>:


Sehr geehrter Herr XY,

vielen Dank für die E-Mail.

Wir GRÜNE unterstützen den Ansatz des Rundfunkbeitrags, der eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms und allem, was damit verbunden ist, durch die gesamte Gesellschaft vorsieht. Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen – unabhängig davon, ob und wie sie das Angebot persönlich nutzen. Durch diese solidarische Finanzierung ist es möglich, den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen und auch Sendungen oder Filme für Minderheiteninteressen zu produzieren, die nicht dem Massengeschmack entsprechen und die sonst aus Kostengründen nicht realisierbar wären.

Wir sind der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein öffentliches unverzichtbares Gut ist, das einen elementaren Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung leistet und damit der gesamten Gesellschaft einen Dienst erweist. Gerade im Vergleich mit dem Programmangebot in anderen Ländern wird deutlich, dass die Qualität bei ARD und ZDF hoch ist. Er ist ein Solidarmodell, zu dem fast alle finanziell beitragen müssen, damit das System funktionieren kann. Deshalb unterstützen wir, dass - ausgenommen der sozialen Befreiungstatbestände – jeder Haushalt dazu einen Beitrag leistet.

Es gibt Dinge, die der gesamten Gesellschaft nutzen und deshalb auch von allen finanziert werden, denen es finanziell möglich ist. So ist es auch hier. Denn mit dem Rundfunkbeitrag wird bei weitem nicht nur das öffentlich-rechtliche Programm finanziert: Neben Sendungen in Radio, Fernsehen oder Internet finanziert der Rundfunkbeitrag die Landesmedienanstalten, die für die Regulierung privater Rundfunkanbieter, den Jugendmedienschutz, Medienkompetenzprojekte und Bürgermedien, wie die offenen Kanäle, zuständig sind (http://www.die-medienanstalten.de). Auch nicht zu vergessen: Ein Anteil des Rundfunkbeitrags fließt in die jeweiligen Landesfilmförderungen. Die wenigsten deutschen Filme, ob im Kino oder im Fernsehen, würden ohne diese Förderung existieren. Hinzu kommen die Orchester und Chöre der Rundfunkanstalten, die zum Teil Weltklasse haben. Der Rundfunkbeitrag ist also mehr als eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radio-Programms, er ist ein Kulturbeitrag. Die Vorteile beschränken sich daher nicht nur auf diejenigen, die regelmäßig ARD, ZDF oder eine der anderen öffentlich-rechtlichen Fernseh- oder Radiokanäle bzw. Webseiten einschalten. Denn auch die übrige Presse- und Rundfunklandschaft zieht einen ganz wesentlichen Nutzen aus der Recherche- und Hintergrundberichterstattung und kann ihre Berichterstattung im Weiteren darauf aufbauen. Diese indirekten Effekte stellen einen zusätzlichen bedeutenden Beitrag für die Meinungsbildung unserer Gesellschaft dar.

Durch die Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag haben sich in den letzten Jahren allerdings beträchtliche Mehreinnahmen ergeben. Zugleich sind die Kosten der Sendeanstalten gestiegen. Diese Entwicklung betrachten wir mit Sorge. Es muss eine gesellschaftliche Diskussion darüber geführt werden, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk aussehen soll und wo Reformbedarf besteht. Es ist sinnvoll, dass die Sender mehr Geld in Mediatheken, Apps und Podcasts stecken – denn ein zeitgemäßer öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss gerade auch im Netz präsent sein. Es gibt aber viele Stellschrauben, an denen die Sender deutlich einsparen könnten, worauf in der Vergangenheit auch die Berichte der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) immer wieder hingewiesen haben. Mittlerweile macht der Programmaufwand nur noch 40% des Gesamtaufwands aus. Dies ist unter anderem durch die überbordenden Kosten der Altersvorsorge der festangestellten Mitarbeiter begründet. In der Vergangenheit wurden für das Programm vorgesehene Gelder einfach dafür umgeschichtet. Der öffentliche Dienst macht es vor: Rentensteigerungen sollten auch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf 1% im Jahr begrenzt werden. Darüber hinaus müssen auch die hohen Kosten der Sportberichterstattung (bei ARD und ZDF noch immer der teuerste Programmbereich) sowie die Frage einer möglichen Werbereduzierung offen diskutiert werden. Für uns steht fest: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss wirtschaftlicher arbeiten, seinen Programmauftrag ernst nehmen und zeitgemäß erfüllen, mehr Transparenz über die Kosten seiner Sendungen schaffen und bei der Verteilung der Gelder mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für das Publikum schaffen.

Ich hoffe ich konnte Ihr Anliegen zufriedenstellend beantworten.


Mit freundlichen Grüßen

    Hans-Christian Mrowietz
    ----------------------------
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Bundesgeschäftsstelle
    Referat Öffentlichkeitsarbeit
    Platz vor dem Neuen Tor 1
    10115 Berlin

    T:    030-28442-0
    E:    pr@gruene.de
    I:    http://www.gruene.de/

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  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

v
  • Beiträge: 1.202
Zitat
...
Es gibt Dinge, die der gesamten Gesellschaft nutzen und deshalb auch von allen finanziert werden, denen es finanziell möglich ist.
...

z.B. die exorbitanten zusätzlichen Altersversorgungen der Mitarbeiter des örR.
Zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge wohlgemerkt!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 12:45 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Zitat
...
Es gibt Dinge, die der gesamten Gesellschaft nutzen und deshalb auch von allen finanziert werden, denen es finanziell möglich ist.
...

... und das ist mal wieder genau die allgemeine Definition einer Steuer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 13:47 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Zitat
Am 20. Juli 2017 um 12:05 schrieb Grüne Öffentlichkeitsarbeit <pr@gruene.de>:

Durch die Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag haben sich in den letzten Jahren allerdings beträchtliche Mehreinnahmen ergeben.

Ja genau, und die zuviel gezahlten Beiträge (ca. 1,6 Milliarden €) müssen an die Zwangsrundfunkbeitragszahler wieder zurückgezahlt werden laut folgender Protokollerklärung vom 15.12.2010 zum Gesetz Nr. 1760 des Saarlandes über die Zustimmung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages:

Zitat
Protokollerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg, des Landes Niedersachsen, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Niedersachsen, der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt unterstreichen, dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.

Die Systemumstellung auf die Haushalts- und Betriebsstätten Abgabe entlastet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht davon, Qualität und Umfang ihrer Angebote fortlaufend kritisch zu überprüfen und sich dabei im Interesse des Beitragszahlers an einer engen Definition des Grundversorgungsauftrags zu orientieren.

Quelle:Gesetz Nr. 1760 über die Zustimmung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) Vom 30. November 2011. Der Landtag des Saarlandes hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:  Amtsblatt des Saarlandes 22.12.2011 auf Seite 1628 (bzw. auf Seite 1124)

http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal/portal/t/sov/page/bsverkslprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VB-SL-ABlI2011505-G&documentnumber=1&numberofresults=1&doctyp=Verkuendungsblatt%3Asl-abl-i-ges&showdoccase=1&frompsml=group/HomepageUser/html/fpverksl.psml&action=portlets.jw.CopySessionState&source=fpverksl.psml&doc.part=D&paramfromHL=true#focuspoint

Bild dir deine Meinung! +++   :o ::)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 13:39 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

K
  • Beiträge: 2.246
Hallo zusammen,

habe mal einige Kernaussagen "selektiert":

Zitat
[..]
Wir GRÜNE unterstützen den Ansatz des Rundfunkbeitrags, der eine Finanzierung [..] durch die gesamte Gesellschaft vorsieht.
Anm. Kurt: Nein, der Ansatz des Rundfunkbeitrags sieht eine Finanzierung durch WOHNUNGS- und BETRIEBSSTÄTTENINHABER vor.

Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen – unabhängig davon, ob und wie sie das Angebot persönlich nutzen.
Anm. Kurt: Ok - also alle Nutzer und Nichtnutzer - nicht nur WOHNUNGS- und BETRIEBSSTÄTTENINHABER.

Wir sind der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein öffentliches unverzichtbares Gut ist, das einen elementaren Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung leistet und damit der gesamten Gesellschaft einen Dienst erweist. [/b]
Anm. Kurt: Dann sollte eine Finanzierung durch die gesamte Gesellschaft erfolgen.

Deshalb unterstützen wir, dass - ausgenommen der sozialen Befreiungstatbestände – jeder Haushalt dazu einen Beitrag leistet.
Anm. Kurt: Das geht konträr zu den anderen getätigten Aussagen: "gesamte Gesellschaft", "Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen" ...

Es gibt Dinge, die der gesamten Gesellschaft nutzen und deshalb auch von allen finanziert werden, denen es finanziell möglich ist. So ist es auch hier.
Anm. Kurt: Falschaussage: so ist hier eben nicht: finanziert wird z. Zt. durch die WOHNUNGS- und BETRIEBSSTÄTTENINHABER.

[..]

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 14:52 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

f

faust

... Realitätsverlust, na und?

Vom Niedergang der GRÜNEN hat ja selbst der SPIEGEL schon was mitbekommen !!!

Im September werden sie erfahren, was sie (noch) wert sind - bis dahin reicht es, sie zu ignorieren.


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F
  • Beiträge: 102
Die Grünen sind ja nun mittlerweile an der Regierung in SH beteiligt und zum Rundfunkbeitrag gibt es folgende Aussage im Koalitionsvertrag:


Zitat
[...] Wir werden uns dafür einsetzen, dass Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende von den Rundfunkbeiträgen befreit werden [...]

Quelle:  Das Ziel verbindet -  weltoffen - wirtschaftlich wie ökologisch stark - menschlich
Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des  Schleswig-Holsteinischen Landtages
(2017-2022)zwischen der Christlich Demokratischen Union Deutschlands Landesverband Schleswig-Holstein , Bündnis 90/Die Grünen  Landesverband Schleswig-Holstein, der Freien Demokratischen Partei Landesverband Schleswig-Holstein, Seite 96

https://sh-gruene.de/files/koalitionsvertrag_fuer_10.wp_.pdf

soviel zu ‚Menschlichkeit‘ und 'Solidarität'


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 14:52 von Bürger«

  • Beiträge: 890
Von der grünen Politikerin mit der ich letzten Freitag in Freiburg zusammensaß, kam auf unsere Einlassung zum Zwangsbeitrag nicht die geringste Reaktion. Als ich in der Pause auf sie zu gehen wollte, drehte sie sich plötzlich ganz geschäftig weg. So zieht sichs in vielen Themen wie ein roter Faden bei denen durch. Nicht viel sagen zu unangenehmen Themen, am besten gar nichts sagen.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@marga: wie kommst du darauf, dass sich aus der Formulierung "Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden" ergibt, dass sich die betreffenden Länder verpflichtet hätten Überzahlungen zurück zu zahlen? Das steht da nicht.  Wirklich nicht.
Eine Finanzierung jenseits des Erforderlichen ist zunächst verfassungswidrig. Allerdings werden die Politiker dir und uns allen rotzfrech erläutern, dass eine "Reduzierung der Belastung" ja dadurch eintritt, dass der Beitrag länger "stabil" gehalten wird, was dadurch möglich wird, dass man/frau bereits vorher geschröpft wurde, mithin kein einziger Cent "gespart" werden wird. Es wird auch jeden, der in den nächsten Jahren irgendwann verstirbt, sicher freuen zu hören, das spätere Generationen dank seiner übermäßigen Belastung in "Saus und Braus" leben können.*

M. Boettcher

* vor allen dann, wenn man im ÖR Rundfunk arbeitet


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
@drboe

Für eine fiktive Person bedeutet:

Zitat
Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.

Eine "Ermäßigung des Zwangsrundfunkbeitrages", was sonst? +++  :)


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@marga: Wie sich aus dem obigen Schreiben der Partei "Die Grünen" ergibt, sehen sie die Finanzierung als Aufgabe der Gemeinschaft an. Daraus den nötigen Schluss zu ziehen, nämlich eine klare Steuerfinanzierung, weigern sie sich, wie ja praktisch alle Parteien. Ähnliche Blabla-Schreiben kann man vermutlich von allen Parteien bekommen. Ich bin daher sicher, dass das Wort "Reduzierung", auch angesichts der letzten politischen Entscheidungen gegen den Vorschlag der KEF, im Sprachgebrauch der Politiker entweder nicht vorkommt oder aber eine völlig andere Bedeutung haben muss, als man damit üblicherweise verbindet. Worte ihrer Bedeutung zu entkleiden, gehört zum Handwerkszeug aller Politiker. Da reichen sie sich mit den politischen Hilfskräften, den Richtern, die Hand.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 20:19 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

v
  • Beiträge: 1.202
Daraus den nötigen Schluß zu ziehen, nämlich eine klare Steuerfinanzierung, weigern sie sich, wie ja praktisch alle Parteien.

Eine Steuerfinanzierung scheidet aus
a) wegen der Staatsferne
b) weil Rundfunk = Ländersache

Außerdem würde eine Steuerfinanzierung nichts am Moloch ändern. Daher ist diese abzulehnen!
Ungerechtigkeit wird nicht besser, weil man sie vielleicht sozialverträglicher verteilt.


Edit "Bürger" @alle:
Vorsorglich die Bitte, hier nicht Einzelaspekte weiter zu vertiefen, die andernorts im Forum bereits ausgiebig behandelt sind, sondern hier bitte ausdrücklich eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Wahlkampf 2017 - Die GRÜNE zum Rundfunkzwangsbeitrag
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

K
  • Beiträge: 810
Zitat
Wir sind der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein öffentliches unverzichtbares Gut ist, das einen elementaren Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung leistet und damit der gesamten Gesellschaft einen Dienst erweist. Gerade im Vergleich mit dem Programmangebot in anderen Ländern wird deutlich, dass die Qualität bei ARD und ZDF hoch ist. Er ist ein Solidarmodell, zu dem fast alle finanziell beitragen müssen, damit das System funktionieren kann. Deshalb unterstützen wir, dass - ausgenommen der sozialen Befreiungstatbestände – jeder Haushalt dazu einen Beitrag leistet.

Es gibt Dinge, die der gesamten Gesellschaft nutzen und deshalb auch von allen finanziert werden, denen es finanziell möglich ist. So ist es auch hier. Denn mit dem Rundfunkbeitrag wird bei weitem nicht nur das öffentlich-rechtliche Programm finanziert: Neben Sendungen in Radio, Fernsehen oder Internet finanziert der Rundfunkbeitrag die Landesmedienanstalten, die für die Regulierung privater Rundfunkanbieter, den Jugendmedienschutz, Medienkompetenzprojekte und Bürgermedien, wie die offenen Kanäle, zuständig sind (http://www.die-medienanstalten.de). Auch nicht zu vergessen: Ein Anteil des Rundfunkbeitrags fließt in die jeweiligen Landesfilmförderungen. Die wenigsten deutschen Filme, ob im Kino oder im Fernsehen, würden ohne diese Förderung existieren. Hinzu kommen die Orchester und Chöre der Rundfunkanstalten, die zum Teil Weltklasse haben. Der Rundfunkbeitrag ist also mehr als eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radio-Programms, er ist ein Kulturbeitrag.

Nee, Herr Mrowietz. Das was Sie da beschreiben, sind die charakteristischen Merkmale einer Steuer, denn -wie Sie schon richtig erkennen- dient der Rundfunkbeitrag zur Finanzierung einer gesamten öffentlichen Infrastruktur. Und eine Abgabe zur Finanzierung öffentlicher Infrastruktur nennt man... ...naaaa?... Steuer.


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