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Autor Thema: Wahlkampf 2017 - Die SPD zum Rundfunkzwangsbeitrag  (Gelesen 13540 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Am 18. Juli 2017 um 09:12 schrieb <parteivorstand@spd.de>:

Sehr geehrter Herr XY,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 16. Juli 2017 erreicht hat.

Ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist für eine freie Informations- und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar. Die deutsche Rundfunkordnung ist maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geprägt. Ihre gesetzliche Ausgestaltung fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Rundfunk – öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk – - hat nach der Rechtsprechung des BVerfG eine essentielle Funktion für die demokratische Ordnung. Gerade auch im weltweiten Vergleich kann man feststellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten einen unverzichtbaren Beitrag für Qualitätsjournalismus, pluralistische Meinungsbildung sowie Vielfalt und damit für unser demokratisches Gemeinwesen leisten – und zwar im Hörfunk, im Fernsehen und auch im Onlinebereich. Auch von daher ist es wichtig, ein Beitragssystem zu schaffen, das am Ende die größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung erfährt – und dies soll mit der Neuregelung des Rundfunkbeitrages erreicht werden.

Mit dem haushalts- und betriebsstättenbezogenen Beitrag wollen die Länder diesen Vorgaben gerecht werden. Dabei gehen sie davon aus, dass jede Bürgerin und jeder Bürger und auch die Wirtschaft direkt oder indirekt vom Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und einer pluralen Medienordnung profitieren. Deshalb wird ein geräteunabhängiger Beitrag mit Beitragspflicht für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte erhoben, der von der Höhe des Beitrages einheitlich auf Grundlage der bisherigen vollen Rundfunkgebühr berechnet ist. Die Differenzierung zwischen Rundfunk- und Fernsehgebühr und damit zwischen TV, Radio, Handy und PC wird aufgegeben. Im nicht-privaten Bereich wird der Beitrag pro Betriebsstätte erhoben und nach der Anzahl der regelmäßig dort beschäftigten Personen gestaffelt.

Die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich bleiben unverändert. Dabei knüpfen alle Befreiungstatbestände an bestehende Sozialleistungen an. Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.

Es gibt generell keine Reduzierung oder Befreiung mehr vom Rundfunkbeitrag, wenn jemand nur ein Radio oder gar keine Rundfunkgeräte nutzt. Eine Befreiung oder Reduzierung ist in diesem Fall nicht vorgesehen, denn anders als die geräteabhängige Rundfunkgebühr ist der Rundfunkbeitrag geräteunabhängig angelegt. Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen sollen – unabhängig von dem persönlichen Nutzungsverhalten.


Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus

Christian Matheis

SPD-Parteivorstand
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Telefax: (030) 25 991-375
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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

v
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die üblichen Floskeln...

Zitat
...
Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen sollen – unabhängig von dem persönlichen Nutzungsverhalten.
...

Wie ist ein "Beitrag" im abgabenrechtlichen Sinn (individuell zurechenbarer Vorteil) mit einem Solidarmodell vereinbar?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 13:48 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

B
  • Beiträge: 66
Zitat
Auch von daher ist es wichtig, ein Beitragssystem zu schaffen, das am Ende die größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung erfährt – und dies soll mit der Neuregelung des Rundfunkbeitrages erreicht werden.

Die einkommensabhängigen Befreiungstatbestände im privaten Bereich bleiben unverändert. Dabei knüpfen alle Befreiungstatbestände an bestehende Sozialleistungen an. Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.

Der erste Satz ist ein totaler Witz. Ein progressives Beitragssystem, in dem der Millionär mehr zu zahlen hat als der Leiharbeiter wäre schonmal ein Fortschritt, aber selbst dafür sind die zu doof. Sonst könnte das noch als Steuer kassiert werden.

Ich hab noch von keinem Härtefall gehört, den man nicht direkt einklagen muss und selbst dazu wird einem der Zugang nicht gerade einfach gestaltet. Die Schulz-SPD hat sich weiterentwickelt. Sie betreibt jetzt keine Volksverarsche mehr, sondern Volksverarsche mit Ansage.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 13:48 von Bürger«

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zitat
Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.
Vielleicht sollte man die LRA mal darauf hinweisen!

Mal ganz ehrlich, eine solche Antwort zeigt, wie wenig Respekt man in diesem Lande noch vor dem Bürger hat. Jemandem mit leeren Floskeln (die zudem offensichtlich nicht umgesetzt werden) zu antworten, grenzt schon an Menschenverachtung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 13:49 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

f

faust

... verschwendet bitte nicht eure kostbare Zeit weiter mit diesem Käse!

Die Rechnung für die SPD ist doch schon geschrieben -> ausgehändigt wird sie Mitte September!

Dann werden sie sich angucken und staunen  (#) ...


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Dass die obige Antwort-Mail der SPD...

Zitat
Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.
Vielleicht sollte man die LRA mal darauf hinweisen!

Mal ganz ehrlich, eine solche Antwort zeigt, wie wenig Respekt man in diesem Lande noch vor dem Bürger hat.
...

...grösstenteils auf den bekannten Worthülsen basierendes Gewäsch darstellt, ist natürlich zutreffend. Zumal spätestens seitdem die SPD sich als bessere CDU zu verkaufen versucht, sie sich ja auch der Dankbarkeit des ÖRR sicher sein kann. Der Dankbarkeit, dass sie mit der Umstellung auf die Wohnungssteuer diesen Coup zur Sicherung der weltweit (also unter 180 Staaten) teuersten Luxusversorgung einer zahlenmässig kleinen Medien-»Elite« mit eingestielt hat. Konnte man bspw. vor ein paar Jahren sehr schön sehen an der ÖRR-Hetze gegen Bahn- bzw. Pilotenstreik und der Versuche im ÖRR, Herrn Weselsky medial niederzumachen.

Aber dennoch würde man sich u. U. auch Chancen vergeben, wenn man aktuell nun alles - speziell den obigen Punkt betreffend - unbesehen in die Tonne kloppt, was der Herr vom Vorstand der Spezialdemokraten da von sich gibt. Immerhin deckt sich das, was er erzählt, ja sogar mit den Aussagen der entsprechenden Landtagsdrucksachen etwa zu § 4, 6 RBStV und damit der Absicht des Gesetzgebers, gerade was die berühmten »Härtefälle« angeht & auch mit dem, was das BVerfG etwa in 1 BvR 2550/12 zur Auslegung der Härtefallbestimmungen aussagt.

Insofern könnte es doch durchaus der Fall sein, dass der Typ von der konkreten Praxis im obigen Punkt tatsächlich keine Ahnung hat und diesbzgl. wirklich noch in einem Wolkenkuckucksheim residiert. Keine Ahnung also hat von der flächendeckend willkürlichen, bewusst sinnwidrigen Auslegung der betreffenden Festlegungen durch die Anstalten für die Sendungsbewussten, deren Etablissement in Köln, ggf. von denen angeheuerte Anwaltskanzleien & die diesen (bislang mit bekanntlich sehr wenigen Ausnahmen) rechtswidrig beispringenden Verwaltungsgerichte (wie auch OVG etc. pp.).

Aus dem Kreis fiktiver Bekannter etwa dies: Wenn sich eine Anstalt bzw. eine von deren Seite angeheuerte renommierte Kanzlei sogar zu der Auffassung versteigt, Geringverdiener mit Wohngeldbezug mit Gesamteinkünften auf Hartz-IV-Niveau seien nicht als bedürftig einzustufen, da ja Wohngeldbezug gar nicht auf einer Vermögens- (und damit Bedürftigkeitsprüfung) basiere, dann sind solche Sachen doch schlicht und einfach Knaller - zumal angesichts dessen, dass eben auch Ämter für Wohnungswesen - als nichts anderes als Sozialbehörden - wie auch jede ARGE zur Kontenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern ermächtigt sind. Und umso mehr, wenn sogar ein Verwaltungsgericht- bzw. sogar OVG derartig offensichtlich abwegige Auffassungen ohne jedwede Erwägung übergehen und sich damit zu eigen machen. Solche Absurditäten gehörten m. E. nicht nur vor Obergerichte bzw. dann irgendwann von Karlsruhe auseinandergenommen, sondern so etwas gehört auch in die politische Öffentlichkeit.

Wenn also so jemand wie dieser Herr W. schon solch eine Tür aufmacht, wäre man blöd, da nicht direkt den Fuss hineinzusetzen. Aus meiner Sicht also wären die von diesem Herrn etwa bzgl. Härtefällen getroffenen Aussagen doch als beste Gelegenheit anzusehen, den Vorstand der SPD an Beispielen mit der Realität zu konfrontieren. Selbst wenn man in der Folge  - im worst case - nur zu sehen oder zu lesen bekäme (oder allg. öffentlich würde), wie sich solche Leute womgl. aus so etwas herauszuwinden versuchen könnten, wäre die - für die Anstalten und deren Etablissement bzw. die Freunde der etablierten Politik im ÖRR - Büchse der Pandora wieder ein Stückchen weiter geöffnet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 14:27 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat

Katzmarek Gabriele <gabriele.katzmarek@bundestag.de> schrieb am 12:49 Dienstag, 11.Juli 2017:


Sehr geehrter Herr XY,
 
vielen Dank für Ihre Email zum Thema „Rundfunkbeiträge. Ich habe Ihre Ausführungen mit Interesse gelesen.
 
Bevor ich Ihnen antworte, möchte ich vorausschicken, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk politisch und rechtlich Ländersache ist. Die 16 Bundesländer legen im Rundfunk- und Rundfunkgebührenstaatsvertrag den gesetzlichen Rahmen fest, den die Rundfunkanstalten dann autonom und politikfern ausfüllen. Dies gilt sowohl für die Rundfunkbeitragserhebung als auch für die programmliche Gestaltung. Es hat gute historische Gründe und ist bewährtes Prinzip, dass der Einfluss der Politik auf die Rundfunkausgestaltung auf ein Minimum begrenzt ist.
 
Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt gerade angesichts einer zunehmend fragmentierten Öffentlichkeit eine besonders wichtige gesellschaftliche Rolle zu. Sein Anspruch, hochwertiges und unabhängiges Programm für alle zu machen und übergreifende politische Debatten zu ermöglichen, ist gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung von herausragender Bedeutung.
 
Hochwertige und vielfältige Medienangebote sind aber nur mit Unabhängigkeit und langfristiger finanzieller Planbarkeit möglich. Unter anderem um diese Unabhängigkeit zu wahren, haben die Rundfunkanstalten (entsprechend der gesetzlichen Rahmenvorgaben der Länder) weitgehende Selbstverwaltung. Dies gilt auch für die Beitragserhebung. So kann kein Finanzminister oder Haushaltsausschuss eines Parlaments Einfluss auf den Rundfunk nehmen. Das ist eigentlich ein großer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie.
 
2013 wurde von den Ländern im Interesse einer langfristigen Beitragsstabilität die geräteunabhängige Haushaltsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeführt. Wir haben das zuletzt im März 2016 vom Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich bestätigte neue Rundfunkgebührenmodell von Beginn an unterstützt, da es insgesamt fairer und einfacher als das alte System mit Einzelgeräteanmeldungen und Haushaltekontrollen ist. Dass der Rundfunkbeitrag 2015 um 48 Cents auf 17,50 Euro pro Monat sinken konnte, zeigt, dass auch die Verbraucher/ innen vom neuen System profitieren, gleichzeitig aber auch die Sender mit langfristig stabilen Finanzen planen und Aufträge vergeben können. Dies mag für den einzelnen Nutzer wenig scheinen, im Gesamtvolumen geht es dabei aber um über eine Milliarde Euro.
 
Gleichwohl bleibt es eine fortwährende Herausforderung, das hohe Maß an Qualität und Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu wahren und entsprechend den gesellschaftlichen Ansprüchen fortzuentwickeln. Hierbei wird gelegentlich auch Mut zur Veränderung nötig sein. Insbesondere bei der modernen Ausgestaltung und internationalen Wettbewerbsfähigkeit von öffentlich-rechtlichen Formaten, bei der Ausgabentransparenz oder im Bereich zeitgemäßer Personalverwaltung sollten die Anstrengungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiter intensiviert werden. Denn das deutsche Rundfunksystem braucht eine möglichst hohe Akzeptanz in der gesamten Bevölkerung. Hier gilt es, mit vielfältigen und hochqualitativen Angeboten alle Generationen zu überzeugen.
 
Ich hoffe, ein wenig Verständnis für das gegenwärtige Rundfunkbeitragssystem geweckt zu haben. Denn alles in allem ist ein staatsfern organisierter, qualitativ hochwertiger und vielfältiger Rundfunk ein in meinen Augen unverzichtbarer Beitrag für Demokratie und Kultur in unserem Land, den es zu erhalten gilt.
 
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Katzmarek
 
___
Gabriele Katzmarek MdB
 
Tel. (030) 227 75107
Fax (030) 227 70109
E-Mail gabriele.katzmarek@bundestag.de
 
Platz der Republik 1
11011 Berlin
 
www.gabriele-katzmarek.de


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ich sag's ja nicht gerne...

Katzmarek Gabriele <gabriele.katzmarek@bundestag.de> schrieb am 12:49 Dienstag, 11.Juli 2017:


Sehr geehrter Herr XY,
 
vielen Dank für Ihre Email zum Thema „Rundfunkbeiträge. Ich habe Ihre Ausführungen mit Interesse gelesen.
 ...

...und auch, wenn ich schon seit einiger Zeit einen deutlichen Bogen um die Spezialdemokraten mache - aber verglichen mit dem, was dieser Herr Matheis zum Thema gesagt hat, scheint diese Frau Katzmarek (zu welchem Verein gehört die überhaupt?) ja noch eine ganz andere Hausnummer zu sein. Ob die jetzt schon ganz unverhohlen auf eine Anschlussverwendung® beim ÖRR schielt? Soviel Propaganda auf einen Schlag...

Deren Gewäsch jedenfalls könnte bspw. problemlos von dieser WDR-Tante Michel oder auch von so einem Eicher stammen (wer weiß - tut es ja vllt. sogar, dass MdB keine Zeit haben, weiß doch inzwischen jedes Kind :->).

Oder ist sie sogar »schon drin«?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2017, 20:08 von DumbTV«
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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

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Die bekamen eine wohl passende Antwort? Einverstanden?

Zitat
an parteivorstand@spd.de zu Ihrer Antwort 18. Juli 2017 9h12
an gabriele.katzmarek@bundestag.de zu Ihrer Antwort 11. Juli 2017 12h49:
- beide wiedergegeben hier: -
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23760.msg151309/topicseen.html#msg151309

A. Es ist verständlich, dass politische Stellen sich bei Auskünften eine Textvorlage
------------------------------------------------------
von den Betroffenen liefern lassen - hier ARD,ZDF,...
Die gewählten Formulierungen lassen auch hier dies als Quelle vermuten. (?)
Dies setzt allerdings voraus, dass diese Quelle den Politikern keine "Fake-Truth" unterschiebt.
Keine andere Wahl? - Stimmt - die Gegenseite von ARD, ZDF,... hatte bis jetzt keine Stimme.
Stimmt nicht. Sie hat ab jetzt eine Stimme. Siehe beigefügtes Merkblatt.
(Frau Katzmarek erfhält das übrigens zufällig doppelt, weil bereits ein letzte Woche angewiesener Versand.)

B. Hier liegt also wohl der mengenmäßig größte Justizskandal vor
------------------------------------------------------
seit Bestehen der Bundesrepublik - 25 % der Bürger zwangs-zahlen zu Unrecht, Rund 4 % der Ärmsten und Wehrlosesten. werden durch unzulässige  Vollstreckungen gejagt, werden ihrer Würde, ihrer Kreditwürdigkeit und ihres Ansehens beraubt.
Herzlichen Dank für Ihre E-Mails, die belegen, wie weit Politiker-Denke die Beziehung zur Realität der Bürger-Sorgen verloren hat - siehe die Texte Ihrer E-Mails - wieder einmal typischer "Politiker-Sprech" statt Probleme zu erkennen und lösen.

C. Das Berliner Arbeitsgespräch-Angebot gilt auch sehr gerne für die SPD.
------------------------------------------------------------------
Wenn Sie Wähler nicht mehr an eine bestimmte junge Partei verlieren wollen - hier sind Sie richtig.
Dies war übrigens auf keinen Fall eine Aussage gegen diese relativ junge Partei. Wer Bürgersorgen politisch umsetzt, "gewinnt die Herzen der Betroffenen im Schlaf". Irgendwann war gerade die SPD dafür gerühmt - irgendwann weit im anno dazumal - da kämpfte die SPD noch für Ideale der Gerechtigkeit für die fleißig arbeitenden Ärmsten im Land.
(Denn nur Beihilfe-Bezieher - zwangsweise oder gewollt vom Geld anderer Leute lebend - sind von der Rundfunkabgabe freigestellt Wer es kann und zu stolz ist, seine Probleme mit dem Geld anderer Leute zu lösen, muss für Ehrgefühl und Durchstehvermögen mit 200 Euro Geldstrafe büßen. Eindeutiger Verstoß auch gegen die Menschenrechtskonvention. Wieso wussten Sie bisher hiervon nichts? Wie konnte Ihnen das entgehen?)

D. Alles Nachstehende + Anhang ist Standard-Text,
--------------------------------------------------------------
um den 25 % zu Unrecht "bebeitragten" Bürger im politischen Umfeld endlich eine Stimme zu geben.
Wiederholt wird: Machen Sie Gebrauch vom Arbeitsgespräch in Berlin - T.U.S. eV für Rechtsstaat - . Ich freue mich, Sie bald dort zu begrüßen. (?)

mfG Pe.Ro.

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Nun der Standard-Text für aktuellen Versand an Politik-Akteure:
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Kleine Hilfe-Bitte: Wer kann helfen beim Ermitteln der E-Mail-Adressen aller Landtagsabgeordneten bundesweit?

Es genügt irgendeine Liste, wo unter anderem die E-Mail-Adressen alle drin sind.
Software fischt die Adressen heraus - ist unter Linux eine Sache von höchstenfalls Minuten.
Zur Vermeidung von Doppeltarbeit bitte Mitteilung, wer für welche Bundesländer es macht.

Wie findet man das? man gibt die Mail-Adressen von 3 Landtags-Abgeordneten von Anfang / Mitte / Ende des Alphabets bei Google ein.

Ebenfalls nötig: Parteibüros bundesweit der Parteien.
Nötig für alle FDP, CSU, CDU, SPD, AfD.
Nur etwas größere Listen interessieren. Einzeladressen haben zu wenig "Marketing-Effizienz pro Arbeitszeit-Einsatz".

Diese Adressen-Fragen weichen etwas ab vom Kernthema des Threads.
Sollte hier also nicht unverhältnismäßog ausgeweitet werden. Wenn sich kooperative Bereitschaft beim Adressensammeln erweist, würde ich das hinübertragen in einen dafür bereits bestehenden thematisch passenden Thread.

Es ist seelen-befreiend, über Unrecht zu palavern. Problem-auflösend ist aber nur der Frontal-Streit gegen die Verantwortlichen. Dazu kann nun jeder beitragen. Bitte helfen beim "adress harvesting" - Ernten von Adresssammlungen.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
So kann kein Finanzminister oder Haushaltsausschuss eines Parlaments Einfluss auf den Rundfunk nehmen.

Blödsinn! Die Finanzierung des ÖR-Rundfunks findet eine verfassungsrechtliche Grenze u. A. dann, wenn sie jenseits des Notwendigen liegt. Das ist bereits der Fall. Die angesprochene Absenkung der sogn. Rundfunkbeiträge auf 17,50 € war definitiv zu gering. Die KEF wollte nur die Hälfte der erwarteten Mehreinnahmen per Beitragssenkung quasi zurückzahlen. Die Bundesländer haben dies nicht gestattet und die ursprünglich geplante Absenkung gekürzt mit der Folge, das bis zum Ende 2016 fast 2 Milliarden Mehreinnahmen verbucht wurden. Für die nächste Periode hatte die KEF daher eine weitere Absenkung empfohlen, die von den Landespolitikern wiederum verweigert wurde. Es ist völlig wurscht, ob ein Finanzminister oder ein Ausschuss eines Parlaments Einfluss auf den Rundfunk nimmt oder die Ministerpräsidenten und selbstberufenen "Fachleute" aus Parlamenten und Parteien. Eine Finanzierung jenseits des Erforderlichen ist und bleibt verfassungswidrig.

Ebenso ist politischer Einfluß nicht schon deshalb nicht vorhanden, weil man nicht jedes Jahr auf Parlamentsentscheidungen zum verfügbaren Geldtopf angewiesen ist. Einfluß ist schon dann gegeben, wenn die Rundfunkgesetzgebung über die Gesetzgeber erfolgt, die Regierungen und Parteien sich in den Anstaltsgremien verankern und Parteigänger als Vertreter angeblich gesellschaftlich relevanter Gruppen entsenden. Natürlich auch dann, wenn eine Ministerpräsidentin Rundfunkgremien vorsitzt. Regierungen und Parteien bestimmen, ob sich ein ARD-Sender aus dem Gemeinschaftsprogramm ausklinkt, nämlich dann, wenn die Sendeinhalte der betreffenden Landesregierung missfallen, ob der Vertrag eines Rundfunkangestellten verlängert wird bzw. nicht, was von der bekannten oder unterstellten politischen Präferenz des Betreffenden abhängt, wer Intendant eines Senders wird und wer nicht, Sendeminuten per Proporz auf Parteien verteilt werden, politisch genehme Stichwortgeber Interviews führen, Wahlsendungen nur einen Ausschnitt des Parteienspektrums umfassen und damit die Chancen verzerren, Bundeskanzler und Landesfürsten Weihnachts- oder Neujahrsansprachen halten usw. usf.

Die "Unabhängigkeit" öffentlich-rechtlicher Sender von Staat und Politik ist ein Ammenmärchen, mit dem man durchschnittlich gebildete Menschen langweilt bzw. ihre Intelligenz in Zweifel zieht und politische Insider allenfalls zu Lachkrämpfen veranlassen kann. Dieser Einfluss wäre nicht größer, würden die Sender aus den Etats der Länder oder des Bundes bezahlt. Jedenfalls ist nicht bekannt, dass staatliche Theater, Opernhäuser und andere kulturelle Veranstaltungen sich permanent über unerträglichen politischen Druck beklagen. Richtig ist, dass solche Institutionen nicht dauernd über ihre angebliche oder tatsächliche Unabhängigkeit räsonieren. Man könnte das als Zeichen tatsächlicher Unabhängigkeit betrachten. Selbst wenn man aber annimmt, solche wäre in Wahrheit nicht gegeben, so ist die Diskrepanz zwischen der Realität und der regelmäßig und überaus häufig beschworenen Unabhängigkeit der ÖR-Sender ziemlich augenfällig.

Kurz: Was Parteien und Parteipolitiker zur Finanzierung der ÖR-Sender äußern war immer Stuss, ist Stuss und wird voraussichtlich immer Stuss bleiben. Jedenfalls solange man ihnen ihr Spielzeug zur Beeinflussung lässt.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2017, 17:40 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

C
  • Beiträge: 70
Zitat
Bevor ich Ihnen antworte, möchte ich vorausschicken, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk politisch und rechtlich Ländersache ist.

Vielleicht sollte man unsere Politiker einmal darauf aufmerksam machen, dass das mal in der Vergangenheit so war und dass das jetzt durch EU Recht geregelt wird, sofern ich da keinem Irrtum unterliege...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2017, 17:41 von Bürger«

  • Beiträge: 7.393
sofern ich da keinem Irrtum unterliege...
Kein Irrtum; ->
Bundes- und EU-Gesetze innerhalb der Rundfunkstaatsverträge; eine Übersicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23742.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2017, 17:54 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 984
Zitat
Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen sollen – unabhängig von dem persönlichen Nutzungsverhalten ...

Das kann man in einem Wort zusammenfassen: Rundfunksozialismus !


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2
  • Beiträge: 98
Und der Schulz faselt immer wieder was von "mehr Gerechtigkeit". ;D

Die Altparteien zu dem Thema zu befragen, kann man sich sparen. Die werden den Apparat nicht anfassen.

Daher wird eine Partei gewählt, die mitlerweile eine gewisse Schlagkraft hat und den ÖRR und dessen Finanzierung radikal reformieren will.


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Zitat
Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell, zu dem alle finanziell beitragen sollen – unabhängig von dem persönlichen Nutzungsverhalten ...

Das kann man in einem Wort zusammenfassen: Rundfunksozialismus !

bzw. Mediendiktatur oder Zwangsabo


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

 
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