Dass die obige Antwort-Mail der SPD...
Für bestimmte „Härtefälle“, etwa bei einem vergleichbar geringen Einkommen, sind zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten durch die Rundfunkanstalten vorgesehen.
Vielleicht sollte man die LRA mal darauf hinweisen!
Mal ganz ehrlich, eine solche Antwort zeigt, wie wenig Respekt man in diesem Lande noch vor dem Bürger hat.
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...grösstenteils auf den bekannten Worthülsen basierendes Gewäsch darstellt, ist natürlich zutreffend. Zumal spätestens seitdem die SPD sich als bessere CDU zu verkaufen versucht, sie sich ja auch der Dankbarkeit des ÖRR sicher sein kann. Der Dankbarkeit, dass sie mit der Umstellung auf die Wohnungssteuer diesen Coup zur Sicherung der weltweit (also unter 180 Staaten) teuersten Luxusversorgung einer zahlenmässig kleinen Medien-»Elite« mit eingestielt hat. Konnte man bspw. vor ein paar Jahren sehr schön sehen an der ÖRR-Hetze gegen Bahn- bzw. Pilotenstreik und der Versuche im ÖRR, Herrn Weselsky medial niederzumachen.
Aber dennoch würde man sich u. U. auch Chancen vergeben, wenn man aktuell nun alles - speziell den obigen Punkt betreffend - unbesehen in die Tonne kloppt, was der Herr vom Vorstand der Spezialdemokraten da von sich gibt. Immerhin deckt sich das, was er erzählt, ja sogar mit den Aussagen der entsprechenden Landtagsdrucksachen etwa zu § 4, 6 RBStV und damit der Absicht des Gesetzgebers, gerade was die berühmten »Härtefälle« angeht & auch mit dem, was das BVerfG etwa in 1 BvR 2550/12 zur Auslegung der Härtefallbestimmungen aussagt.
Insofern könnte es doch durchaus der Fall sein, dass der Typ von der konkreten Praxis im obigen Punkt tatsächlich keine Ahnung hat und diesbzgl. wirklich noch in einem Wolkenkuckucksheim residiert. Keine Ahnung also hat von der flächendeckend willkürlichen, bewusst sinnwidrigen Auslegung der betreffenden Festlegungen durch die Anstalten für die Sendungsbewussten, deren Etablissement in Köln, ggf. von denen angeheuerte Anwaltskanzleien & die diesen (bislang mit bekanntlich sehr wenigen Ausnahmen) rechtswidrig beispringenden Verwaltungsgerichte (wie auch OVG etc. pp.).
Aus dem Kreis fiktiver Bekannter etwa dies: Wenn sich eine Anstalt bzw. eine von deren Seite angeheuerte renommierte Kanzlei sogar zu der Auffassung versteigt, Geringverdiener mit Wohngeldbezug mit Gesamteinkünften auf Hartz-IV-Niveau seien nicht als bedürftig einzustufen, da ja Wohngeldbezug gar nicht auf einer Vermögens- (und damit Bedürftigkeitsprüfung) basiere, dann sind solche Sachen doch schlicht und einfach Knaller - zumal angesichts dessen, dass eben auch Ämter für Wohnungswesen - als nichts anderes als Sozialbehörden - wie auch jede ARGE zur Kontenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern ermächtigt sind. Und umso mehr, wenn sogar ein Verwaltungsgericht- bzw. sogar OVG derartig offensichtlich abwegige Auffassungen ohne jedwede Erwägung übergehen
und sich damit zu eigen machen. Solche Absurditäten gehörten m. E. nicht nur vor Obergerichte bzw. dann irgendwann von Karlsruhe auseinandergenommen, sondern so etwas gehört auch in die politische Öffentlichkeit.
Wenn also so jemand wie dieser Herr W. schon solch eine Tür aufmacht, wäre man blöd, da nicht direkt den Fuss hineinzusetzen. Aus meiner Sicht also wären die von diesem Herrn etwa bzgl. Härtefällen getroffenen Aussagen doch als beste Gelegenheit anzusehen, den Vorstand der SPD an Beispielen mit der Realität zu konfrontieren. Selbst wenn man in der Folge -
im worst case - nur zu sehen oder zu lesen bekäme (oder allg. öffentlich würde), wie sich solche Leute womgl. aus so etwas herauszuwinden versuchen könnten, wäre die - für die Anstalten und deren Etablissement bzw. die Freunde der etablierten Politik im ÖRR - Büchse der Pandora wieder ein Stückchen weiter geöffnet.