Nach unten Skip to main content

Autor Thema: BR: Dank Sparmaßnahmen 41,5 Mio. Euro Überschuss  (Gelesen 2801 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.437
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: http://up.picr.de/27721231uk.png

digitalfernsehen.de, 17.07.2017

BR: Dank Sparmaßnahmen 41,5 Mio. Euro Überschuss


Zitat
Der Bayerische Rundfunk konnte dank umfangreicher Sparmaßnahmen einen Überschuss im Jahr 2016 von 41,5 Millionen Euro erwirtschaften. Die Gesamterträge in der Gewinn- und Verlustrechnung 2016 belaufen sich auf 1.077,3 Mio. EUR.

Dieses Ergebnis konnte der Sender nur durch umfangreiche Sparanstrengungen sowie eine gesetzliche Änderung des Bewertungszinssatzes für die Altersversorgungsrückstellungen** erreichen. [..]

Mehrerträge, die sich aus der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag im Vergleich zur früheren Rundfunkgebühr ergeben, stehen den Rundfunkanstalten nach Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) nicht zur Verfügung. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.digitalfernsehen.de/BR-Dank-Sparmassnahmen-41-5-Mio-Euro-UEberschuss.155005.0.html

** Mit der "Änderung des Rechnungszinses für Pensionsverpflichtungen" ist vermutlich dies hier gemeint:
https://www.mensch-kuhnert.de/bilanzgutachten/aenderung-des-rechnungszinses-fuer-pensionsverpflichtungen/

Zuvor:


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2017, 12:45 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.452
Zitat
...sowie eine gesetzliche Änderung des Bewertungszinssatzes für die Altersversorgungsrückstellungen erreichen.

Bin kein Steuerexperte. Es hört sich für mich eher danach an, dass durch rechnerische Bewertungsspielräume, erlaubt durch die Gesetzesänderung, in der Bilanz ein Ertrag buchhalterisch errechnet wird.

Zitat von: www.mensch-kuhnert.de
Wird das Wahlrecht zum 31.12.2015 nicht genutzt (und dort weiterhin mit einem Zins von 3,89% bilanziert), so steigt der Rechnungszins auf 4,10% zum 31.12.2016, mit der Folge eines Ertrags aus der Rechnungszinsänderung.

Mit Sparmaßnahmen oder Sparanstrengungen hat dies rein gar nichts gemein. Eher geschickt mit der Bilanz tricksen...

Ist ein Forenuser vom Fach anwesend, der dies detaillieren kann?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2017, 14:41 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

m

mb1

  • Beiträge: 285
Geschäftsbericht des BR 2016, Stand 13.07.2017 (PDF, ~3MB)
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/2016-geschaeftsbericht-100.html

Zitat von: Geschäftsbericht BR 2016 Seite 46
Die   Jahresgrundvergütung des Intendanten belief sich im Jahr 2016 auf 366.656 €.

Die Jahresgrundvergütung der sechs Direktorinnen bzw. Direktoren betrug im gleichen Zeitraum in Summe 1.295.259 €.

Zum Bewertungszinssatz gibt es Einlassungen auf Seite 22 rechts unten. Bisher war der Zinsdurchschnitt der letzten 7 Jahre anzusetzen, jetzt ist ein Zehnjahresdurchschnitt erlaubt (der natürlich höher ist). Aber die jetzige Niedrigzinsphase wird sich dadurch sehr lange in den zukünftigen Bilanzen auswirken.

Der Unterschied zwischen alter und neuer Bewertung beträgt 143,3 Mio. EUR. Somit wäre nach alter Rechnungslegung ein Jahresfehlbetrag von 101,8 Mio. EUR auszuweisen. Bilanztricks - und noch dazu gesetzlich erlaubt.  >:(


Edit "Bürger":
Danke für den aktuellen Fund. Link ergänzt.
Bitte bei Zitaten außer der Quelle immer auch gleich gem. Forum-Regeln für die Verlinkung/ Zitierung einen entsprechenden Link angeben. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2017, 14:53 von Bürger«
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
BR: Dank Sparmaßnahmen 41,5 Mio. Euro Überschuss

Gemäß den Ausführungen in: Antwort #2 am: Heute um 14:42,
Zitat
Der Unterschied zwischen alter und neuer Bewertung beträgt 143,3 Mio. EUR. Somit wäre nach alter Rechnungslegung ein Jahresfehlbetrag von 101,8 Mio. EUR auszuweisen. Bilanztricks - und noch dazu gesetzlich erlaubt.  >:(


ist es doch gesetzlich möglich, ganz legal mit "FAKE-NEWS" zu argumentieren. Wenn "Bilanzverschönerungen" zu "Spareffekten" bei den LRAn führen, dann ist die Welt der öffentlich-rechtlichen Rundfunker in Ordnung. +++
 >:D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
Nach oben