Eine weitere schöne Publikation von Martin Pagenkopf, bei der er auf einige offenkundige Widersprüche aufmerksam macht, so auf Seite 936:
Der Gedanke der Sicherung der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht dabei in einem merkwürdigem Widerspruch zu der "höchsten Staatsnähe", die mit der Auferlegung von gesetzlichen Abgabenpflichten für die Staatsbürger, Betriebe und Kfz-Inhaber verbunden ist.
Und dann fährt Pagenkopf mit einem netten Wortspiel zum Begriff "Beitrag" fort:
Erst recht bestehen Probleme bei der Heranziehung der Inhaber von Betriebsstätten und betrieblich genutzten Fahrzeugen zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags, wenn man an den Inhalt der durch die öffentlich-rechtlichen Medien vermittelten Beiträge denkt. Oft gibt es herrschaftssichernde "Beiträge", die nicht mehr zwischen dem Wiedergeben neutraler Nachrichten und einer subjektiven Kommentierung unterscheiden, oder es gibt Beiträge und Unterhaltungssendungen, bei denen oft subkutan ein politisch erwünschtes Verhalten (wie in den vielen Vorabendserien und Krimis) vermittelt wird. Eine Beitragspflicht für das Gemeinwesen stützende Betriebe wird insbesondere dann fraglich, wenn man das Talkshow-/Quizwesen im Groß-TV mit den üblichen Verdummungseffekten heranzieht oder an eine zeitvertreibende Sendung, wie die Übertragung vieler, oft kommerziell geprägter Fußballereignisse mit sich im Grunde immer wiederholenden Abläufen denkt. Ein betriebsbezogener Nutzen durch die Entrichtung von derartigen, auf einen schmalen Lebenssektor bezogenen Rundfunkbeiträgen ist bei dem beitragspflichtigen Personenkreis nicht festzustellen. (...) Es erscheint dann geradezu abwegig, derartige Betriebsinhaber mit der Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags zu überziehen.
Vielleicht ist das der Sinn des Rundfunk-
Beitrags?
Ein
Beitrag zu herrschaftssichernden Unterhaltungssendungen?