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Autor Thema: Mitbestimmungsrecht einklagen?  (Gelesen 3143 mal)

K
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Mitbestimmungsrecht einklagen?
Autor: 16. Juli 2017, 17:22
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Ich halte es grundsätzlich für verfassungswidrig, dass man zwar einerseits für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Zwangsmitglied einer Selbstverwaltungskörperschaft zahlen muss (ähnlich wie im Falle der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK), aber andererseits keinerlei Mitbestimmungsrechte hat, sprich: Wenn ich doch schon zahlen muss, will ich wenigstens wählen (also mitbestimmen) können.

Daher meine Frage: Wie kann ich mein (bisher nicht vorhandenes, weil rechtlich nicht vorgesehenes) Wahlrecht einklagen?

Auf welchem Wege wäre dies überhaupt möglich?

In sämtlichen Gremien hat man ein Wahlrecht, sei es die Sozialwahl bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung, sei es beim Kirchenparlament, sei es bei der IHK. Nur beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat man das Maul zu halten und darf nur zahlen. So geht's nicht weiter! Wenn ich schon zahlen muss und die Verfassungskonformität der Rundfunkbeitragspflicht möglicherweise auch noch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wird, will ich wenigstens das Recht haben, die Zusammensetzung des Rundfunkrats des Hässlichen Rundfunks in Frankfurt/Main zu wählen. Wie ist es möglich, sich dieses Mitbestimmungsrecht zu erklagen?

Ich freue mich auf Antworten. Und vielleicht finden sich ja hier Mitstreiter, mit denen man dieses Projekt gemeinsam in Angriff nehmen kann. Der Sturm auf den Selbstbedienungsladen ÖRR muss weitergehen! Dort gibt es immer noch zu viele, die sich die Taschen voll machen auf Kosten der Allgemeinheit.


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Re: Mitbestimmungsrecht einklagen?
#1: 16. Juli 2017, 17:40
In sämtlichen Gremien hat man ein Wahlrecht, sei es die Sozialwahl bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung,
Nö, hat man offenbar nicht

Was ist die Sozialwahl?
https://www.sozialwahl.de/sozialwahl/die-sozialwahl-auf-einen-blick/

Zitat
Sozialwahl [...] bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Persönlich hab' ich seit der Wende noch nie auch nur irgend ein derartiges Schreiben erhalten, nie auch nur einen dieser
Zitat
Millionen roter Umschläge
, trotz sowohl gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherungspflicht.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Mitbestimmungsrecht einklagen?
#2: 16. Juli 2017, 17:59
Nehme ich mal die Rolle des advocatus diaboli ein...

...
Ich halte es grundsätzlich für verfassungswidrig, dass man zwar einerseits für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Zwangsmitglied einer Selbstverwaltungskörperschaft zahlen muss (ähnlich wie im Falle der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK), aber andererseits keinerlei Mitbestimmungsrechte hat, sprich: Wenn ich doch schon zahlen muss, will ich wenigstens wählen (also mitbestimmen) können.

Daher meine Frage: Wie kann ich mein (bisher nicht vorhandenes, weil rechtlich nicht vorgesehenes) Wahlrecht einklagen?
...

...fiele mir als erstes spontan die natürlich dumme, aber freche (und damit ja für System-Apologeten oft siegreiche) Entgegnung ein, dass man ja von niemandem gezwungen werde, sich den ÖRR-Scheiss allgemein reinzupfeifen bzw. die Indoktrination anhand gefärbter Nachrichtensendungen im besonderen anzutun. Man zahle ja lediglich für die »Leistung« in Gestalt der Möglichkeit, das zu tun.

Und wenn man das nicht wolle, also auf die Möglichkeit verzichte, könne einem schließlich alles egal sein, was die Interna des ÖRR betrifft. Bzw. mehr noch, dass es ja sogar unstatthaft sei, wenn etwa Nichtnutzer/Kritiker (ggü. willigen und begeisterten ÖRR-Fans) bestimmen können sollten, sozusagen »was und wie im ÖRR gespielt wird«, da dies als eine mißbräuchliche Rechtenutzung zu gelten hätte und in diesem Sinne bereits die Klageerhebung als böswillig und rechtsmißbräuchlich anzusehen sei.

Ferner, dass die grundgesetzlich herleitbare unverzichtbare Funktion des ÖRR natürlich vor böswilligen Sabotageversuchen zu schützen sei und insofern Mitbestimmungsforderungen zurückzuweisen seien bzw. diese zur ordnungsgemäßen Funktionssicherung des ÖRR ggü. den übergeordneten Bestimmungen mit grundgesetzlichem Rang zurückzustehen hätten.

Abgesehen davon aber müsse bereits im Interesse der berühmten Verwaltungsvereinfachung® bzw. des Erhalts in diesem Sinne einfacher, effizienter Strukturen beim ÖRR (was ja immer auch dem Zahler selbst unmittelbar zum Vorteil gereicht, wie man mittlerweile aus unzähligen copy-and-paste Urteilen in verschiedensten Zusammenhängen weiss :-> ) dies Ansinnen leider abschlägig beschieden werden.

...
 Der Sturm auf den Selbstbedienungsladen ÖRR muss weitergehen! Dort gibt es immer noch zu viele, die sich die Taschen voll machen auf Kosten der Allgemeinheit.

Dem kann man nur zustimmen, zumal bislang ja auch in keinem der bisher bekannten SGB-Werke irgendwo ein Regelwerk zur Luxusversorgung der Anstalten des ÖRR bzw. deren Insassen/Pflegepersonal festgelegt wurde.

Wichtig wäre aber noch, dass es im Hinblick auf die Verantwortung dafür natürlich wesentlich die Strukturen sind. Im Zweifel mag es sicher auch individiuell besonders Habgierige geben, denen das, was sie qua Satzung und interner Bestimmungen schon reingeschoben bekommen, immer noch nicht reicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2017, 18:24 von Besucher«
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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Mitbestimmungsrecht einklagen?
#3: 16. Juli 2017, 18:20
Nö, hat man offenbar nicht

Persönlich hab' ich seit der Wende noch nie auch nur irgend ein derartiges Schreiben erhalten, nie auch nur einen dieser
Zitat
Millionen roter Umschläge
, trotz sowohl gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherungspflicht.

Man hat dieses Recht! Wenn du nun keine Benachrichtigung vom Renten- bzw. Krankenversicherungsträger erhälst, dann stimmt da etwas nicht. Du könntest also eine neue Baustelle aufmachen und gegen das Ergebnis der Wahl vorgehen. Es kann ja gut sein, dass du kein Einzelfall bist und damit die Wahl ungültig ist. Viel Glück!
Ich bekomme solche Unterlagen übrigens jedes Mal und frage mich dann, was ich damit soll. Weder kenne ich die Kandidaten noch haben diese je erklärt, wofür sie eigentlich stehen. Zwischen den Sozialwahlen hört man von denen und ihrem möglichem Wirken .... nichts.  Wenn wählt man dann?

@Besucher: ich bin auch krankenversichert für die reine Möglichkeit im Krankheitsfall von der Übernahme hoher Kosten verschont zu bleiben. Natürlich könnte man sich privat versuchern. Ich finde aber das Szenario nebst möglichen Golgen recht real und würde schon gern Einfluß auf die Geschäftspolitik der Kasse nehmen, wäre die "Sozialwahl" tstsächlich geeignet meine Interessen zu vertreten. Ist sie das? So möchte man mir seit Jahren eine sogn. eGK aufzwingen, damit man mit meinen Krankendaten Handel treiben und mich in der freien Wahl eines Arztes behindern kann. Insofern ist es m. E. durchaus naheliegend die Kontrolle des Rundfunks in die Hände der Bürger zu legen. Parteipolitiker, die derzeit den Ton in den Sendern angeben, haben m. E. in den Gremien der Sender rein gar nichts zu suchen, dominieren da aber bis heute und sichern damit den Parteien den Einfluß. Das muss aufhören.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Mitbestimmungsrecht einklagen?
#4: 16. Juli 2017, 18:42
Um Himmels Willi, natürlich...

...

@Besucher:...

Insofern ist es m. E. durchaus naheliegend die Kontrolle des Rundfunks in die Hände der Bürger zu legen. Parteipolitiker, die derzeit den Ton in den Sendern angeben, haben m. E. in den Gremien der Sender rein gar nichts zu suchen, dominieren da aber bis heute und sichern damit den Parteien den Einfluß. Das muss aufhören.
...

...völlig d'accord. Ich wollte mir doch nur - deshalb auch der »advocatus diaboli« im Vorspann - mal insofern ein kleines Pseudo-Erfolgserlebnis gönnen, was so ein für den Staat / ÖRR tätiger Richter oder eine Kammer sich einfallen lassen könnten, um solche »lästigen Untertanen« mit ihren Forderungen abblitzen zu lassen.

Natürlich wäre eine Mitbestimmungsmöglichkeit für die Bürger (selbstredend verknüpft mit einem *deutlichen* Abspecken des ÖRR hin auf seine ursprüngliche Funktion wahrheitsgemässer, den Bürger im Sinne des formalen Programmauftrags zu eigener Urteilsbildung befähigender & im übrigen zu einem Beitrag von max. 4.- im Monat verfügbarer Berichterstattung) ein bzw. das Mittel der Wahl, die Akzeptanz bzw. Akzeptabilität zu gewährleisten bzw. überhaupt zu schaffen.

Problem nur, dass der ÖRR dann natürlich auch nicht mehr diese Funktion als Machtmittel in Form des Transmissionsriemens für die etablierte Politik bzw. die sogenannten »Eliten« hätte, und via »Unterhaltung« auch die Sedierung oder Paralyse breiter Anteile des Publikums bei weitem nicht mehr so gut gelänge wie derzeit.


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c
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Re: Mitbestimmungsrecht einklagen?
#5: 16. Juli 2017, 21:57
Das ist die Krux der Abgabenform "Beitrag von jedermann". Da hängt eigentlich ein bestimmtes Rechtsgebilde dran.

Öffentlich-rechtliche Körperschaften der Selbstverwaltung erheben Abgaben von ihren Zwangsmitgliedern, die aber umgekehrt auch ein aktives und passives Wahlrecht und weitere Mitbestimmungsrechte haben (deshalb Selbstverwaltung).

Bei Gebietskörperschaften trifft das im Prinzip auch zu, nur dass man per Wohnsitz, Geschäftssitz, Grundeigentum "Mitglied" der Köperschaft wird.

Anstalten döR sind hingegen mit der Übernahme öffentlicher (staatlicher) Aufgaben betraut und erheben Abgaben von ihren Nutzern (die die Anstalt nicht nutzen müssen).

Mit dem Rundfunkzwangsbeitrag hat man alles durcheinandergemischt und bisher hat keiner darüber nachgedacht, ob bestimmte Abgabenformen nur von bestimmten Verwaltungsträgern erhoben werden dürfen. Man hat immer nur diskutiert, ob es eine Steuer oder eine andere Abgabe ist. Es könnte dem BVerfG auch vorgetragen werden, dass es deshalb kein Beitrag sein kann, weil das Mitbestimmungsrecht fehlt.

Wie kann man das einklagen? Man müsste wohl eine Satzungsänderung anstreben (Normenkontrolle, § 47 VwGO) mit dem Ziel ein Wahlrecht für die Zwangszahler zum Rundfunkrat bzw. Verwaltungsrat zu etablieren. Wenn es um Demokratie ginge, wie immer behauptet wird, wäre es selbstverständlich schon so eingerichtet. Jedenfalls wäre dies ein Plan B, falls das BVerfG es doch schaffen sollte, den Beitrag als verfassungsgemäß zu befinden (und damit ein ganz neues Kapitel im deutschen Verfassungsrecht aufschlüge, in dem bisherige Grundsätze nicht mehr gelten).


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Re: Mitbestimmungsrecht einklagen?
#6: 17. Juli 2017, 17:37
Bei Gema/VG Wort und bei den IHKs ist eine Mitbestimmung mindestens für die Mitglieder möglich. Mitglied kann man durch freiwilligen Eintritt werden, bei IHKs auch zwangsweise.

Ich bin mir nicht sicher, ob die Gema ihre "Gebühren" per privatrechtlicher Rechnung oder pseudobehördlich durch Vollstreckung eintreibt  - aber sie hat für ihr Aufgabengebiet eine gesetzliche Monopolstellung.

Die IHKs haben (m.W.) gewisse hoheitliche Befugnisse, sind jedoch nicht demokratisch legitimiert: Die bestimmenden Hauptversammlungen bestehen nämlich nicht nur aus den Zwangsmitgliedern, sondern auch aus kooptierten Mitgliedern.

Ich sehe ein Spannungsfeld: hoheitliche Befugnisse - demokratische Legitimation - Mitbestimmung.

(Demokratische Legitimation = meine Wahlstimme trägt bei und bestimmt mit)

Der öR krankt an komplett fehlender Mitbestimmung der Zwangsbeglückten.

Mir scheint, dass der bundesdeutsche Rechtsstaat ganz erheblich darin pfuscht, nicht-staatlichen Organisationen hoheitliche Befugnisse zu verleihen, ohne auf demokratische Legitimation oder auch nur auf Mitbestimmung der Zwangsbeglückten zu achten.

Da sind Verwaltungsakte von nicht rechtmäßig errichteten Behörden trotzdem wirksam und muss regelgerecht Widerspruch erhoben werden, um erst dann eventuell eine Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen  (haben wir bei den LRA/LMA diskutiert).
Es ist möglich, dass eine hoheitlich agierende Einrichtung nur teilweise demokratisch legitimiert ist (die IHK).

***

Allerdings gibt es einen soziologischen Mechanismus, wonach Zwangsbeglückte irgendwann anfangen, "Ansprüche" zu stellen und damit die Zwangsbeglücker nerven.

Ein schönes Beispiel ist das G8-Abitur, womöglich als Zentralabitur des Lands gestaltet. Nach kurzer Zeit nach der Einführung von G8 fingen Eltern und Schüler an, ernsthaft Rabatz zu machen bei Schuldirektoren und im Kultusministerium. Die schlechte Vorbereitung auf die Prüfungen des Zentralabiturs aufgrund Lehrermangels und schlechter Schulorganisation haben längst die politische Ebene erreicht. Kultusminister können  nicht mehr aalglatt ausweichen, sondern treten teilweise zurück.

Ähnlich kann man es in den Hochschulen nach der Einführung von "Bologna" (Bachelor/Master) sehen. Leider sind Studenten und Professoren immer noch zu hasenfüßig, um hier nennenswerte politische Durchschlagskraft zu erlangen. Hochschulpolitik ist im Handwerkerland D ein Randthema, Studierte gelten ja immer als arrogant.

Es wird also weiter munter in den Hochschulen gekürzt. Die Profs improvisieren, die Studenten passen sich dem Leistungsdruck an.

Was also - sogar nach(!) Karlsruhe - sehr gangbar wäre, ist, beim öffentlichen Rundfunk eine klare Mitbestimmung zu fordern. Die entrichteten Zwangsbeiträge sind ein sehr starkes Argument.


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Re: Mitbestimmungsrecht einklagen?
#7: 18. Juli 2017, 08:46
Ich bin mir nicht sicher, ob die Gema ihre "Gebühren" per privatrechtlicher Rechnung oder pseudobehördlich durch Vollstreckung eintreibt  - aber sie hat für ihr Aufgabengebiet eine gesetzliche Monopolstellung.

Offtopic/Richtigstellung: Die Gema ist eine Verwertungsgesellschaft und hat keine gesetzliche Monopolstellung. Sie ist zwar de facto über viele Jahre allein für die Verwertung von Rechten an Musik tätig gewesen, bekommt allerdings Konkurrenz, u. a. weil die Verteilungs- und Mitbestimmungsregularien in der Kritik stehen. Siehe z. B. C3S https://www.c3s.cc/

M. Boettcher


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