Nehme ich mal die Rolle des advocatus diaboli ein...
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Ich halte es grundsätzlich für verfassungswidrig, dass man zwar einerseits für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Zwangsmitglied einer Selbstverwaltungskörperschaft zahlen muss (ähnlich wie im Falle der Zwangsmitgliedschaft bei der IHK), aber andererseits keinerlei Mitbestimmungsrechte hat, sprich: Wenn ich doch schon zahlen muss, will ich wenigstens wählen (also mitbestimmen) können.
Daher meine Frage: Wie kann ich mein (bisher nicht vorhandenes, weil rechtlich nicht vorgesehenes) Wahlrecht einklagen?
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...fiele mir als erstes spontan die natürlich dumme, aber freche (und damit ja für System-Apologeten oft siegreiche) Entgegnung ein, dass man ja von niemandem gezwungen werde, sich den ÖRR-Scheiss allgemein reinzupfeifen bzw. die Indoktrination anhand gefärbter Nachrichtensendungen im besonderen anzutun. Man zahle ja lediglich für die »Leistung« in Gestalt der
Möglichkeit, das zu tun.
Und wenn man das nicht wolle, also auf die Möglichkeit verzichte, könne einem schließlich alles egal sein, was die Interna des ÖRR betrifft. Bzw. mehr noch, dass es ja sogar unstatthaft sei, wenn etwa Nichtnutzer/Kritiker (ggü. willigen und begeisterten ÖRR-Fans) bestimmen können sollten, sozusagen »was und wie im ÖRR gespielt wird«, da dies als eine mißbräuchliche Rechtenutzung zu gelten hätte und in diesem Sinne bereits die Klageerhebung als böswillig und rechtsmißbräuchlich anzusehen sei.
Ferner, dass die grundgesetzlich herleitbare unverzichtbare Funktion des ÖRR natürlich vor böswilligen Sabotageversuchen zu schützen sei und insofern Mitbestimmungsforderungen zurückzuweisen seien bzw. diese zur ordnungsgemäßen Funktionssicherung des ÖRR ggü. den übergeordneten Bestimmungen mit grundgesetzlichem Rang zurückzustehen hätten.
Abgesehen davon aber müsse bereits im Interesse der berühmten Verwaltungsvereinfachung
® bzw. des Erhalts in diesem Sinne einfacher, effizienter Strukturen beim ÖRR (was ja immer auch dem Zahler selbst unmittelbar zum Vorteil gereicht, wie man mittlerweile aus unzähligen copy-and-paste Urteilen in verschiedensten Zusammenhängen weiss :-> ) dies Ansinnen leider abschlägig beschieden werden.
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Der Sturm auf den Selbstbedienungsladen ÖRR muss weitergehen! Dort gibt es immer noch zu viele, die sich die Taschen voll machen auf Kosten der Allgemeinheit.
Dem kann man nur zustimmen, zumal bislang ja auch in keinem der bisher bekannten SGB-Werke irgendwo ein Regelwerk zur Luxusversorgung der Anstalten des ÖRR bzw. deren Insassen/Pflegepersonal festgelegt wurde.
Wichtig wäre aber noch, dass es im Hinblick auf die Verantwortung dafür natürlich wesentlich die Strukturen sind. Im Zweifel mag es sicher auch individiuell besonders Habgierige geben, denen das, was sie qua Satzung und interner Bestimmungen schon reingeschoben bekommen, immer noch nicht reicht.