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Autor Thema: Die andere Seite der Gerichte kennenlernen? Schöffe werden?  (Gelesen 2824 mal)

B
  • Beiträge: 422
Da sich die meisten von uns durch Urteile, Verhandlungen, usw. schon einen konkreten Eindruck unserer Justiz machen konnten, frage ich mich z.b. wie es auf der anderen Seite aussieht. Warum urteilen die Richter, so wie sie es tun. Wie sind die Umgangsformen hinter dem Vorhang? Welche persönlichen Meinungen beeinflussen die Gerichtsbarkeit?

Ich habe mir Gedanken gemacht, was man als Schöffe mitbekommt.
Ist das nicht eine gute Möglichkeit, unser Justiz System näher kennenzulernen?


Viele Gemeinden haben ja regelrechte Engpässe bei den Schöffen.
Also werden Bürger willkürlich herangezogen, die nur mir guter Begründung absagen dürfen.
Sind diese Positionen so unbeliebt?

Was spricht für, was gegen dieses Ehrenamt?
Der Aufwand wird angemessen entschädigt, daran sollte es nicht liegen. Und der Arbeitgeber muss sich auch fügen.

Ich halte es für eine gute Möglichkeit, aktiv in der Rechtsprechung mitzuwirken und hinter die Kulissen schauen zu können.

Was spricht dagegen, wo ihr sagt, das wäre ein No-Go?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2017, 18:41 von Bürger«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

  • Beiträge: 3.238
Mit unserem Rechtsverständnis würden wir achtkantig rausfliegen. Aber ernsthaft, das ist eine gute Idee, um sich die Gerichtbarkeit näher anzuschauen. Vielleicht gibt es sogar Zugang zu juristischen Publikationen, die man sonst nicht bekäme.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2017, 18:33 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...es ist fraglich, ob in Verwaltungsverfahren Schöffen/ ehrenamtliche Richter überhaupt zum Einsatz kommen.

Schöffe (ehrenamtlicher Richter) - Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6ffe_(ehrenamtlicher_Richter)
Zitat
Schöffen (von althochdeutsch sceffino, der Anordnende) sind in Deutschland und Österreich ehrenamtliche Richter, die im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken.

Ich weiß nicht, wie das damals bei der Verhandlung in Potsdam war.
Es hatte den Anschein, als ob da durchaus "ehrenamtliche Richter" dabei waren.
Wer könnte das noch mal recherchieren?


Allgemeines am Beispiel Dresden
Informationen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen
http://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/schoeffenwahl.php
Zitat
Der Bewerbungszeitraum für die aktuelle Amtsperiode 2014 bis 2018 der Schöffinnen und Schöffen für das Erwachsenen- und Jugendstrafrecht ist abgeschlossen. Weitere Bewerbungen können für die laufende Amtszeit nicht entgegengenommen werden.

Informationsbroschüre "Das Schöffenamt in Sachsen" (PDF, 466 KB)
https://www.dresden.de/media/pdf/wahlen/Informationsbroschuere_Das_Schoeffenamt_in_Sachsen.pdf

Hinderungs- und Ablehnungsgründe für das Schöffenamt
(Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz) (PDF, 9 KB)
https://www.dresden.de/media/pdf/wahlen/Schoeffenamt_Hinderungsgruende.pdf


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  • Beiträge: 7.386
Wer könnte das noch mal recherchieren?
Meines Wissens nach hat es Schöffe in jedem Rechtsbereich; unser damaliger Bürgermeister war bspw. Schöffe beim Bundesarbeitsgericht. Diese Aussage konnte ich allerdings nicht verifizieren. Diese Schöffe werden berufen, (wohl sogar auf Lebenszeit), man kann sich nicht auf freie Stellen bewerben, wie es in anderen Rechtszweigen der Fall ist, die ja durchaus in der Tageszeitung publiziert werden.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ich habe mir Gedanken gemacht, was man als Schöffe mitbekommt.
Ist das nicht eine gute Möglichkeit, unser Justiz System näher kennenzulernen?


Was spricht für, was gegen dieses Ehrenamt?

Dafür spricht sicher die recht unaufwändige Einstiegsmöglichkeit.
Auf http://www.presse-service.de/meldung.aspx?Meldung_ID=889416 steht in einem früheren Schöffenjob-Angebot:
Zitat
Bei dem Amt des ehrenamtlichen Richters handelt es sich um ein Ehrenamt, das mit wenigen Ausnahmen jeder und jede Deutsche ab 25 Jahren ausüben kann. Die ehrenamtlichen Richter, die keine juristischen Fachkenntnisse besitzen müssen, nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an der Rechtsfindung teil.

Dagegen spricht dann die Ungewissheit der Zuteilung. Wenn dann gar kein Rundfunkbeitragsprozess zugewiesen wird und die Schöffen bei irgendwelchen anderen langweiligen Verwaltungskramverfahren mitmachen müssen.

Dann ist noch die Frage, wer sich das antun würde -> mit diesen "unabhängigen" Verwaltungsrichtern zu diskutieren.
Wer hat noch Hoffnung, sich mit denen vernünftig, zielgerichtet und sachlich unterhalten zu können.
Wer würde sich freiwillig und zu denen gehen wollen?

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2017, 19:50 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es spricht generell nichts dagegen sich als ehrenamtlicher Richter zur Verfügung zu stellen.
Oft wird man als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für dieses Amt freigestellt.

Eine mir bekannte Person N ist ehrenamtlicher Richter beim Jugendgericht und begleitet den Berufsrichter in der Verhandlung.
Vor der Verhandlung gibt es eine kurze Vorbesprechung, die keine Akteneinsicht beinhaltet, um die Meinung des ehrenamtlichen Richters nicht zu beeinflussen. Nach der Verhandlung kann der ehrenamtliche Richter seine Meinung oder Stimme abgeben.

Im Verwaltungsgericht sitzen bei Verhandlungen vor der gesamten Kammer drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter.
Schon bei dieser Zusammenstellung ist es für die ehrenamtlichen Richter nicht möglich gegen die Berufsrichter Einfluss zu nehmen, weder unentschieden noch zu überstimmen. Somit ist diese Regelung bzw. Aufwand der eherenamtlicher Richter äußerst fragwürdig, da sie zwar eine Stimme oder Meinung haben dürfen, aber letzlich keine Auswirkungen auf den Ausgang der Verhandlung hat.

Ebenso zu kritisieren ist, dass weder der Kläger, weder der Beklagte noch die Allgemeinheit jemals erfährt,  wie sich die ehrenamtlichen Richter entschieden haben bzw. wie das Stimmen- oder Meinungsverhältnis unter den Richtern war.
Es ist relativ unwarscheinlich, dass sich alle ehrenamtliche Richter für den Zwangsrundfunkbeitrag entschieden haben.

In einer mir bekannten Verhandlung zum Zwangsrundfunkbeitrag versicherte die Richterin, dass die ehrenamtlichen Richter alle Klagebegründungen gelesen haben. In Anbetracht der umfangreichen Klagebegründung darf man daran seine Zweifel haben. Aber auch zum Thema  ehrenamtliche Richter, kann jeder Kläger, der vor der gesamten Kammer steht und sein Recht auf Gehör nutzt, einfach Fragen  darüber an die Vorsitzenden Richterin oder Richter stellen!

Richterinnen und Richter haben nicht nur die Aufgabe Recht zu sprechen, sondern auch einen gewissen Bildungsauftrag, den haben nicht nur die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ;)

Es ist anGerichtet!!! 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2017, 17:11 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

F
  • Beiträge: 61
Meine fiktive Person Y war von Januar 2014 bis Februar 2016 Schöffe in zwei Verhandlungen am Landgericht in Hamburg.

Ausgewählt wurde Y mittels Losverfahren aus dem Melderegister, zur Auswahl standen Jugendgericht, Strafgericht und Verwaltungsgerricht. Person Y wurde vom Jugendgericht abgelehnt, weil beruflich vorbelastet.
Der Schöffenzeitraum beträgt 5 Jahre. Man kann sich auch freiwillig ins Register eintragen lassen.
Aus dem Schöffenverfahren kommt man nur raus, wenn man fluchtartig den Wohnort in einen anderen Gerichtsbezirk verlegt oder urplötzlich schwerst pflegebedürftige Angehörige bekommt. Oder selber so schwer straffällig wird, dass der Schöffe in Spé selbst in den Bau wandert.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Schöffen für die Verhandlungen frei zu geben, muss ihn aber für die Fehlzeiten nicht bezahlen, da der Schöffe den Verdienstausfall vom Gericht erstattet bekommt.
Bei meiner freiberuflich tätigen Person Y war das dann schon schwieriger, beruflich aktiv zu bleiben, besonders im 2. Verfahren, dass sich über ein Jahr in die Länge gezogen hat und mit ca. 2 - 3 Verhandlungstagen in der Woche üppig bestückt war. Dennoch konnte Person Y ihren Lebensunterhalt zu der Zeit ausschließlich über die Gerichtskosten betreiben.

Verhandlung 1 war ein Strafverfahren gegen einen Stalker, es gab Polizeiprotokolle zu Lesen, die für die Beurteilung und Urteilsverkündigung wichtig waren.

Verfahren 2 war ein äußerst langwieriges Strafverfahren gegen einen Betrüger und Urkundenfälscher. An Akten wurde eine mittlere Garage voll aufgefahren, die alle beteiligten Richter und Schöffen zu lesen hatten.
In den Verhandlungspausen und Beratungszeiten wurden gemeinsam über den Fall und aller Anwesenden Einschätzungen gesprochen und beraten. Hatten die Schöffen mal Bedenken, wurden diese zur Kenntnis genommen und auch berücksichtigt. Ein "Laienrichter" hat tatsächlich oft einen anderen Blickwinkel auf die Sachlage und findet ggf. andere, beachtenswerte Punkte für das Verfahren.

Zitat
Markus KA:
Im Verwaltungsgericht sitzen bei Verhandlungen vor der gesamten Kammer drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter.
Schon bei dieser Zusammenstellung ist es für die ehrenamtlichen Richter nicht möglich gegen die Berufsrichter Einfluss zu nehmen, weder unentschieden noch zu überstimmen. Somit ist diese Regelung bzw. Aufwand der eherenamtlicher Richter äußerst fragwürdig, da sie zwar eine Stimme oder Meinung haben dürfen, aber letzlich keine Auswirkungen auf den Ausgang der Verhandlung hat.

Nicht nur im Verwaltungsgericht sitzen 3 Berufsrichter und 2 Schöffen zusammen. Wie o. A. hat meine fiktive Person Y das anders erlebt.

Meine fiktive Person Y ist - noch bevor sich das Ende der 2. Verhandlung anbahnte - aus dem Gerichtbezirk verzogen, um nicht nochmals für eine weitere Verhandlung hinzugezogen zu werden, da ihr diese letzte Verhandlung doch sehr an die psychischen Grenzen ging. Allerdings waren die "Pflichtsitzungen" von 60 Verhandlungstagen für den gesamten Schöffenzeitraum von 5 Jahren längst aufgebraucht, sodass Person Y auch eine Befreiung vom Dienst hätte beim Gericht einreichen können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 03:19 von Bürger«

  • Beiträge: 984
Sinnvoll ist es meines Erachtens, Beisitzer im Widerspruchsausschuss der Verwaltung zu werden. Die Beisitzer werden vom Kommunalparlament gewählt. Um auf die Liste der vorgeschlagenen Personen zu kommen, sollte man - sofern vorhanden - Kontakte zu einer der dort vertretenen Parteien nutzen. Der Widerspruchsausschuß besteht aus drei Personen: Dem Vorsitzenden (gestellt von der Verwaltung) und den beiden gewählten Beisitzern. Sofern beide Besitzer anderer Meinung sind als der Vorsitzende (der regelmäßig die Position der Verwaltung unterstützt), hat der Widerspruch erfolgt. Anders ausgedrückt: Der Vorsitzende muss einen der beiden Besitzer auf seine Seite bringen, damit der Widerspruch zurückgewiesen wird.

Die Angaben beziehen sich auf die Widerspruchsausschüsse der Verwaltung in den Hamburger Bezirken.


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