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Autor Thema: Anfrage an Stadt zu Vollstr.-/Amtshilfe f. Landesrundfunkanstalt (Brandenb.)  (Gelesen 4621 mal)

  • Beiträge: 7.386
Und wenn man dann nicht weiter weiß, darf man doch mal deprimiert sein - oder nicht?
Sicher, nur bringt das Person A nicht weiter. Zudem, wenn Du hier häufiger mitliest, versteh ich nicht, wieso Dir keine weiteren Lösungen einfallen? Ist die Scheu, "die da ganz oben", persönlich zu kontaktieren, so riesig? Als Unionsbürger stehen Person A in der Europäischen Union alle Kontaktmöglichkeiten offen; nur tun muss sie es selber.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 20:28 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Als Unionsbürger stehen Person A in der Europäischen Union alle Kontaktmöglichkeiten offen; nur tun muss sie es selber.

Ja genau, tun muss man(n) Frau selber ...

Werte User für die „Weiterführung“ des Vorgehens des Users @Anke, hier der Kommentar einer fiktiven Person, welche das alles hinter sich hat:
Zitat
Es werden Kenntnisse im Verwaltungsrecht erforderlich, Gesetztexte verstehen und Juristische Artikulation, sowie Einarbeitung in jede Menge Schreibkram. Bei der fiktiven Person haben sich seit 2014 7 DIN A4 Ordner mit letztlich unnützem Papier gefüllt zum Schreddern.
Des Weiteren ist auch die von der fiktiven Person dafür verbrachte Zeit anzugeben. Familie, Freunde und Haustiere, werden in dieser Zeit vernachlässigt. Die Gedanken sind frei, aaaaber trotzdem verlangt das Vorgehen höchste Konzentration und Erklärungen von realem Sachverhalt.
Keine Unterstützung mit Rechtsbeihilfe (RA), da zu teuer für „Normalsterbliche“ und „Befangenheit“ der meisten RAn.
Für die fiktive Person ist die Entscheidung von User @Anke voll verständlich und nachvollziehbar.


LG,
marga
+++
 ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 20:29 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

w

wei

Hallo Anke,

hab ich gestern schon geschrieben, war aber für mich schon zu spät.
Vvielleicht hilft das hier. Person A könnte das dann hinschreiben - dann sind die wieder am Zug

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

da wir uns im Verwaltungsrecht befinden, wie Sie mir auf Nachfrage selbst bestätigten, gehe ich davon aus , das Sie Ihren Verwaltungsakt nach VwVfG § 43 (3), §44 (1) zurücknehmen und  für „nichtig“ erklären.
Die nachfolgenden Gründe liegen auf der Hand:

Als Behörde und damit Grundrechtsverpflichteter haben Sie sich nach dem GG an Recht und Gesetz zu halten. Das setzt voraus, dass Sie bei Kenntnis einer anhängenden Verfassungsbeschwerde, die im wesentlichen Ihren Verwaltungsakt tangiert, mindestens bis zur Entscheidung der Sache die Angelegenheit ruhen zu lassen haben.

Der von mir Ihnen zur Kenntnis gebrachte Beschluss (Tübinger Beschluss  5 T 232/16 vom 16.09.2016) ist nicht wie von Ihnen behauptet von einem unteren Fachgericht erlassen, sondern wie Sie ohne weiteres erkennen können, von einem Landgericht und damit gilt die Entscheidung, bis ein anderes höheres Fachgericht anderes entscheidet.

Im übrigen wird in der Beschlussbegründung nachvollziehbar beschrieben, warum es niemanden geben kann, der solche Forderungen beitreiben lassen kann.

Teilen Sie mir bitte zeitnah Ihre neuerliche Entscheidung schriftlich mit.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen
...

Also nicht den Kopf hängen lassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 20:34 von Bürger«

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
@wei
Großen Respekt für die Hartnäckigkeit ...

Teilen Sie mir bitte  zeitnah Ihre neuerliche Entscheidung schriftlich mit, ich
bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit

Netter Versuch, es wird sich aber nichts an dem Sachverhalt ändern.

Die „Mühlen der Behördenwillkür mahlen unerbittlich“

Über Androhung von „Erzwingungshaft“ brauchen wir hier im Forum nicht mehr zu diskutieren.
+++
 >:D


Edit "Bürger":
Diskussion muss geprüft/ moderiert und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 20:03 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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