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Autor Thema: Pfändungs-/ Einziehungsverfügung von Stadt bekommen > Darf die das?  (Gelesen 5249 mal)

K
  • Beiträge: 2
Hallo ihr da draußen,

nachdem Person X um einen Antrag auf Ausstellung einer rechtsverbindlichen Bestätigung gebeten hat, kam nun von der Stadt folgender Brief am 12.09.16.

Man beachte wann der Brief geschrieben wurde, abgestempelt wurde er am 09.09.16.
Geht die Stadt nun die gleiche Methode wie die GEZ?
Desweiteren hat sich die Bank auch noch nicht gemeldet.


Nun die Frage:
Kann die Stadt einfach eine Einziehungsverfügung erlassen?

Person X hatte bisher noch nie einen gelben Brief erhalten, da Person X annimmt, dass so etwas gerichtlich angeordnet werden muss. Ist das insoweit korrekt?


Edit "Bürger":
Anonymisierung des Dokuments musste ergänzt werden.
Die Anonymisierung hat immer vollständig zu erfolgen, was selbstverständlich auch Namen, Unterschriften, Tel# usw. von Bearbeitern einschließt.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. September 2016, 20:56 von Bürger«

 
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