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Autor Thema: Zwangsbeitrag, Nein Danke! Freier Markt für freie Medien!  (Gelesen 1332 mal)

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Tichys Einblick, 06.07.2017

Zwangsbeitrag, Nein Danke!
Freier Markt für freie Medien!

Von Frank Schäffler

Zitat
Mit einem bemerkenswerten Vorschlag zur Neuordnung der Rundfunkordnung in Deutschland hat am Wochenende Pro Sieben-Sat 1 auf sich aufmerksam gemacht. Ihr Vorstand Conrad Albert hat in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung doch tatsächlich einen Anteil am Beitragskuchen der Öffentlich-Rechtlichen für die Privaten eingefordert. Dazu legte der Münchner Medienkonzern am Montag mit einem umfangreichen Gutachten für eine „Medienordnung 4.0“ der beiden Medienrechtler Mark Cole und Jan Oster nach. Wettbewerber RTL widersprach dem Vorschlag umgehend: „Wir setzen nicht auf Subventionen für einzelne Inhalte, sondern auf einen fairen Wettbewerb, der zugleich die publizistische Unabhängigkeit bewahrt“, ließ RTL verlautbaren.

So einfach darf man es sich jedoch nicht machen. Denn die Rahmenbedingungen im Rundfunkwesen sind massiv verzerrt. Deutschland hat den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt. Rund 8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen können ARD, ZDF und DeutschlandRadio verbuchen. Über 23 Fernsehkanäle und 63 Radioprogramme werden darüber finanziert. Hohe Personalkosten, üppige Pensionen und ein undurchsichtiges Beteiligungsgeflecht müssten eigentlich die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder auf den Plan rufen. Doch deren Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten der ARD-Anstalten und des ZDF sind unzureichend, was von den Rechnungshöfen selbst kritisiert wird. Auch die Beitragszahler können keinen Einfluss auf das Ausgabengebaren der Öffentlichen nehmen. Sie haben kein Mitspracherecht, dürfen aber fröhlich bezahlen. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/schaefflers-freisinn/freier-markt-fuer-freie-medien/


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Heilig´s Blechle, jetzt wird es offenkundig. Was für eine Aussage. Kann ich es noch mal lesen?
Zitat
(…) Ob das Bundesverfassungsgericht heute noch den jetzigen Umfang (8 Milliarden Euro Einnahmen, 23 Fernseh- und 63 Radioprogramme) als notwendig erachten würde, darf sicherlich bezweifelt werden. (…)

Kommentar:
Es geht hier nicht um die Notwendigkeit von Rundfunkprogramme, sondern um die willkürliche Rechtsbeugung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der BRD, bezüglich der grundrechtswidrigen Behördenwillkür bei der Durchsetzung des RBStV´s.
Das „Justizsystem der BRD“, welches nicht EU-Konform ist, wird nicht angesprochen von unseren „unabhängigen Journalisten“. Es ist jedem hier im Forum bekannt, wie das Justizsystem mit dem RBStV im sogen. Freien Markt umgeht.
+++
 >:D


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Danke für diesen Artikel!
Wird die Wolkenschicht gerade etwas dünner?  ;)


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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