Nein, es ist anders: Der werte Senat hält von seiner Seite eine EU-Vorlage nicht für nötig. Sowas macht nämlich Arbeit und die EU-Vorabentscheidung könnte peinlich ausfallen. Es ist also vielmehr so, dass die Leute in den schwarzen Roben nicht den Mumm haben, trotz der Wohlfühlveranstaltungen, die der öR für sie macht, eine EU-Vorlage zu machen. Man könnte ja plötzlich auf Sekt und Kanapees verzichten müssen.
Eine Rechtsentscheidung darf niemals am Arbeitsaufkommen des Gerichts abgeurteilt werden. Wäre dem so, dann ist das Ende der Judikative schon vollzogen. Aber darum geht es ja nicht.
Es geht mir in dem Urteil darum, dass das Gericht diesen Satz mit einbaut und veröffentlicht hat, ich zitiere Auszug
"Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist". Wie wenn es einem OVG obliegt über das in Europa gültige Zahlungsmittel urteilen zu dürfen.
Jedem, der diesen Text liest, wird damit vermittelt, es wäre sinnlos, hier mit Klagen und Argumenten den gültigen Rechtsweg bis zum EuGH zu beschreiten.
FakeNews und Volksverblödung lassen grüßen. Es sind doch die Betroffenen RF-Anstalten die bestimmen, wie solche Informationen unters Volk gestreut werden (Nachrichtensendungen) und wenn hier Gerichte das unterstützen, finde ich das sehr bedenklich. Ein kundiger Rechtsanwalt kann diese Formulierung (vielleicht) einordnen und einschätzen, aber nicht ein normaler Bürger, der lesen und schreiben kann.
Nein, es ist immer noch so: Der EU-Bürger hat die rechtliche Handhabe. Daran kann ihn kein deutsches Gericht hindern.
@ope23
zeigen Sie doch bitte mal den rechtlichen Weg, einschließlich der Zeit, der Kosten, der Voraussetzungen (RA) für den EU-Bürger auf, wenn das doch so eine rechtliche einfache Handhabe sein soll, als EU-Bürger vor einem europäischen Gericht in der Sache klagen zu wollen.
Ich habe nach meiner Auseinandersetzung mit der LRA seit 2007 noch von keinem GEZ-Boykott-Beteiligten erfahren, er habe es bis zum EuGH geschafft.
Deshalb solche fiktiven Gedanken nur zu äußern, ist realitätsfern und zwecklos.
Deshalb sind die Beiträge von @Pinguin zwar schön zum lesen, die mögen rechtlich zutreffend und eigentlich verbindlich sein, aber niemand - angefangen von den beteiligten Landespolitikern über LRA bis Verwaltungsbehörden und GV - berücksichtigt diese EU-Rechtssprechnung und wendet diese korrekt an.