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Autor Thema: Öffentliche Mittel für private Sender? "Dann müsste der Rundfunkbeitrag steigen"  (Gelesen 2259 mal)

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Deutschlandfunk, 03.07.2017

Öffentliche Mittel für private Sender?
"Dann müsste der Rundfunkbeitrag steigen"


Zitat
Es dürfe sich nicht mehr um Institution, sondern um Inhalte gehen: So begründet Prosiebensat1 seine Initiative für einen Systemwechsel im Rundfunk. Die Politik reagiert zurückhaltend. Heike Raab, eine der beiden Koordinatoren der Rundfunkkommission der Länder, im Interview.

"Wir haben ein sehr pluralistisches Mediensystem mit sehr unterschiedlichen Finanzierungsquellen", stellt Raab zu Beginn des Gesprächs in @mediasres fest und betont: Dieses System gelte es fortentwickelt zu werden. Doch ob man dazu "an die Grundfesten der Finanzierung rangehen müsse", stelle sie infrage. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.deutschlandfunk.de/oeffentliche-mittel-fuer-private-sender-dann-muesste-der.2907.de.html?dram:article_id=390172

Siehe auch:
Gerade im Deutschlandfunk aktuell Grundversorgung Beginn 15.35h, 03.07.2017
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23597.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2017, 18:54 von DumbTV«
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Schon die Überschrift ist merkwürdig.
Zitat
Öffentliche Mittel für private Sender?

Sind Rundfunkbeiträge etwa öffentliche Mittel? Nach der derzeitigen Rechtsprechung ist der Rundfunkbeitrag eine "Zahlung" für Gegenleistung.

Außerdem, eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht / nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften heißt Subvention.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 264 Subventionsbetrug

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__264.html

Zitat
(7) Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist

1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil
a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und
b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll;
2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird.

Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch das öffentliche Unternehmen.

Deutschlandfunk sieht Portemonnaie der Leute, aus dem Rundfunkbeitrag gezogen wird, als öffentlichen. Und Geld als öffentliche Mittel:)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2017, 18:27 von boykott2015«

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Gemäß EuGH C-337/06 zur damaligen dt. Rundfunkgebühr heißt es ja, daß diese aus staatlichen Mitteln geleistet sei. Zum neuen dt. Rundfunkbeitrag würde keine andere Aussage getroffen werden können, weil sich die Struktur an sich nicht geändert hat.

Gemäß EuGH C-337/06 zur damaligen dt. Rundfunkgebühr widerfahren weder der Staat noch der konkret Zahlungsleistende aus der Zahlung dieser Rundfunkgebühr eine spezifische Gegenleistung.

Die Unterstützung des ÖRR aus Steuermitteln ist im europäischen Recht zulässig, auch deshalb, weil der Verbraucher im EU-Binnenmarkt die freie Entscheidung haben muß.

Es ist Sache des nationalen Rechts, das nationale Recht in Übereinstimmung zu den europäischen Rahmenkonditionen anzuwenden, bzw. auszulegen.


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