M. E. überdehnt das BVerfG teilweise das Grundgesetz, wenn es um den ÖR-Rundfunk bzw. dessen Weiterentwicklung geht. Das führt zur ausufernden "Grundversorgung", deren Folgen die Bürger tragen müssen. Daher betrachte ich das BVerfG derzeit eher als Teil des Problems denn als Teil der Lösung. Grundsätzlich liesse sich eine Entwicklungsgarantie wohl per Gesetz etablieren. Einen Automatismus, der sich aus einem "Auftrag" des GG ergibt, sehe ich jedoch nicht.
NB: Wie Herr Murawski darauf kommt, dass auch fiktionale Inhalte, Unterhaltungsformate und Sportangebote ein wichtiges Informationsinteresse bedienen, verschließt sich mir. Die Sender werben ja mit ihrem hohen Informationsanteil, der sich mit dem Blickwinkel ja auf 100 Prozent schrauben liesse. An Sportereignissen ist ggf. interessant, dass sie stattfinden, wo und wer in einzelnen Disziplinen gewonnen oder gedopt hat. So etwas ist in drei Sätzen erklärt, kurz vor dem Wetterbericht.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.