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Autor Thema: Interview zum Kernauftrag der ÖR Sender  (Gelesen 3513 mal)

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Interview zum Kernauftrag der ÖR Sender
Autor: 28. Juni 2017, 15:35

Bildquelle: http://www.medienpolitik.net/wp-content/uploads/2012/06/logo-medienpolitik330x46.png

21.06.2017

Rundfunk:
Das Ziel einer Beitragsstabilität ab 2021 ist ambitioniert

Zitat
Neuer Telemedienauftrag soll ARD und ZDF auch eigenständige audiovisuelle Inhalte ermöglichen
Interview mit Klaus-Peter Murawski, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei in Baden-Württemberg

Der Chef der Staatskanzlei in Baden-Württemberg will an der thematischen Breite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auch angesichts der Debatte über Einsparungen ab 2021, nicht rütteln lassen: „Zur Meinungsvielfalt und Meinungsbildung tragen aber nicht nur Nachrichtensendungen und Dokumentationen bei, sondern auch fiktionale Inhalte, Unterhaltungsformate und Sportangebote, da diese ebenfalls gesellschaftlich wichtige Themen vermitteln können sowie ein wichtiges Informationsinteresse bedienen“, so Murawski in einem medienpolitik.net-Interview. Im Zusammenhang mit dem neuen Telemedienauftrag kündigte der Medienpolitiker der Grünen an, dass künftig der Abruf von Sendungen vor und nach deren Ausstrahlung erfolgen kann. Zusätzlich sollen auch eigenständige audiovisuelle Inhalte ermöglicht werden. Wie bei „funk“ können ausdrücklich auch Drittplattformen genutzt werden, um das Angebot zu verbreitern. Presseähnliche Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen auch weiterhin verboten bleiben.

Quelle: http://www.medienpolitik.net/2017/06/rundfunk-das-ziel-einer-beitragsstabilitaet-ab-2021-ist-ambitioniert/

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Zitat
Zitat
Zusätzlich sollen auch eigenständige audiovisuelle Inhalte ermöglicht werden.
Das dürfen sie doch heute schon, nur eben nicht via Zwangsbeitragsfinanzierung. Denn das eine, Internet, ist kein Rundfunkmedium, und das andere, öffentlicher Auftrag, beschreibt kein Maximum dessen, was LRA dürfen, sondern konkret jenes, was aus Sicht des Staates als Auftraggeber vom ÖRR auf Basis der staatlichen Finanzierung vom ÖRR zu bringen ist.

ÖRR darf jederzeit mehr leisten, solange die Finanzierung aus anderen, (legalen), Quellen gesichert ist.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich muss eine völlig andere Ausgabe des GG haben. In meiner finde ich einfach nicht, was folgende Aussage belegen könnte:

Zitat von: Klaus-Peter Murawski
Es ist die verfassungsrechtlich gebotene Aufgabe des Gesetzgebers, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeitgemäß weiterzuentwickeln.

M. Boettcher


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Ich muss eine völlig andere Ausgabe des GG haben. In meiner finde ich einfach nicht, was folgende Aussage belegen könnte:
Das BVerfG sagt zumindest in einer seiner Rundfunkentscheidungen, daß der Gesetzgeber seinen ÖRR neu organisieren darf; damit wäre zumindest die heutige Struktur nicht in Stein gemeißelt.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat von: Klaus-Peter Murawski
Es ist die verfassungsrechtlich gebotene Aufgabe des Gesetzgebers, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeitgemäß weiterzuentwickeln.

Mit der "verfassungsrechtlich gebotenen Aufgabe des Gesetzgebers, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeitgemäß weiterzuentwickeln", mag der Herr zwar vielleicht auf diese Rundfunkurteile ansprechen wollen...

Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
6. Rundfunk-Urteil des BVerfG vom 05. Februar 1991
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21558.0.html

Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
7. Rundfunk-Urteil des BVerfG vom 06. Oktober 1992
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21559.0.html

...dabei aber außer Acht lassen, dass es sich dabei jeweils lediglich um
- "Rundfunk" in der "dualen Rundfunkordnung" handelt
- nicht aber um "jegliche Medien" in einer "multiplen Medienordnung".

...und er mag dabei auch verkennen, dass es im heutigen Medienzeitalter nach Prof. Gersdorf eine "Jedermanns-Rundfunkfreiheit" gibt - siehe u.a. unter
Dr. Werner Hahn: "Der Rundfunk gehört den Bürgerinnen und Bürgern in der BRD"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23530.msg149878.html#msg149878
Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23461.msg149573.html#msg149573
und das dort verlinkte Video zum Vortrag von Prof. Gersdorf
“Warum die Lizenzpflicht für Rundfunk im Internet verfassungswidrig ist”

Keine Privilegien für Rundfunk-Dinosaurier!

...und demgemäß das einseitige Privileg eines ausgewählten Medien-Konsortiums dazu im Konflikt, ja in Widerspruch steht.

Und ja, eine "zeitgemäße Weiterentwicklung" schließt eine "zeitgemäße Abwicklung" oder "zeitgemäße komplette Neuaufstellung" ebenso wenig aus.


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www.rundfunk-frei.de

P
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Zitat
...und er mag dabei auch verkennen, dass es im heutigen Medienzeitalter nach Prof. Gersdorf eine "Jedermanns-Rundfunkfreiheit" gibt
Nicht erst im heutigen Medienzeitalter, sondern von Anfang an als das Grundgesetz geschaffen wurde. Der Unterschied zwischen dem Anfang und jetzt ist, dass am Anfang nicht jeder aus finanziellen Gründen und technischen Einschränkungen seine zugesicherte Rundfunkfreiheit in allen Belangen ausleben konnte.
Diese Lücke hat der Staat genutzt und eine oder mehrere Rechtspersonen erschaffen, welchen ausreichende Mittel durch die Anbindung von freiwilligen Teilnehmern ermöglicht wurden. Mit Gründung der ersten privaten Sender nahmen weitere Personen Ihre Rundfunkfreiheit selbst war. Durch die technischen Einschränkungen konnten dabei immer noch nicht beliebig viele Personen Ihre Rundfunkfreiheit selber wahrnehmen sondern nur jene, welche sich die Lizenz für eine Frequenz dazu leisten konnten. Heute kann durch verbesserte technische Möglichkeiten jeder seine Rundfunkfreiheit ohne Lizenz für eine knappe Frequenz nutzen, zumindest sofern die Verbreitung nicht über regulierte "analoge"/digitale" knappe Frequenzbänder sondern unbeschränkten digitalen Kanäle erfolgt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 01:49 von PersonX«

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M. E. überdehnt das BVerfG teilweise das Grundgesetz, wenn es um den ÖR-Rundfunk bzw. dessen Weiterentwicklung geht. Das führt zur ausufernden "Grundversorgung", deren Folgen die Bürger tragen müssen. Daher betrachte ich das BVerfG derzeit eher als Teil des Problems denn als Teil der Lösung. Grundsätzlich liesse sich eine Entwicklungsgarantie wohl per Gesetz etablieren. Einen Automatismus, der sich aus einem "Auftrag" des GG ergibt, sehe ich jedoch nicht.

NB: Wie Herr Murawski darauf kommt, dass auch fiktionale Inhalte, Unterhaltungsformate und Sportangebote ein wichtiges Informationsinteresse bedienen, verschließt sich mir. Die Sender werben ja mit ihrem hohen Informationsanteil, der sich mit dem Blickwinkel ja auf 100 Prozent schrauben liesse. An Sportereignissen ist ggf. interessant, dass sie stattfinden, wo und wer in einzelnen Disziplinen gewonnen oder gedopt hat. So etwas ist in drei Sätzen erklärt, kurz vor dem Wetterbericht.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 12:54 von Bürger«
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