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Autor Thema: Online-Konsultation zum „Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“  (Gelesen 1881 mal)

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netzpolitik.org, 25.06.2017

Neues aus dem Fernsehrat (11)
Online-Konsultation zum „Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“

Leonhard Dobusch

Zitat
Im Fernsehrat und in öffentlich-rechtlichen Rundfunkgremien ganz generell gibt es für das Internet einen eigen Begriff: Telemedien. So heißt beispielsweise auch der Ausschuss, dem ich angehöre und in dem Themen mit Internetbezug diskutiert werden. Von entscheidender Bedeutung für den öffentlich-rechtlichen Handlungsspielraum im Internet ist dementsprechend der Telemedienauftrag im Rundfunkstaatsvertrag.

Dieser regelt zum Beispiel die Depublizierungspflicht, also den unsäglichen Zwang zur Löschung von Inhalten nach in der Regel sieben Tagen (die zulässige Verweildauer variiert je nach Inhalt beträchtlich, von 24 Stunden für Sportinhalte bis hin zu einem Jahr für Nachrichten wie die Tagesschau). Auch die Beschränkung öffentlich-rechtlicher Angebote im Netz auf solche mit „Sendungsbezug“ ist dort geregelt sowie das Verbot „presseähnlicher“ Angebote.

Mit anderen Worten: In seiner aktuellen Fassung ist der Telemedienauftrag dominiert von Knebelbestimmungen, die ein zeitgemäßes, öffentlich-rechtliches Angebot im Internet mehr behindern denn befördern. [..]

Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft dringend erbeten

Bis 7. Juli gibt es jetzt noch die Möglichkeit, sich an einer öffentlichen Online-Konsultation zum Entwurf zu beteiligen :

    Es besteht hiermit vor allem für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Verbände und Unternehmen der Medienwirtschaft sowie andere interessierte Kreise die Gelegenheit, zu den als Anlagen 1 und 2 bezeichneten Dokumenten per E-Mail bis zum 7. Juli 2017 Stellung zu nehmen.  Eine Stellungnahme als E-Mail ist an folgende Adresse zu richten:  stellungnahme.telemedienauftrag(at)stk.sachsen-anhalt.de
[..]

Weiterlesen auf:
https://netzpolitik.org/2017/neues-aus-dem-fernsehrat-11-online-konsultation-zum-telemedienauftrag-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks/


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