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Autor Thema: Geldeintreiber für Rundfunk und Fernsehen  (Gelesen 6212 mal)

K
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Geldeintreiber für Rundfunk und Fernsehen
Autor: 24. Juni 2017, 23:25

Bildquelle: http://up.picr.de/27041787ma.png

Welt, 24.06.2017

Geldeintreiber für Rundfunk und Fernsehen

Von Christian Meier | Stand: 02:45 Uhr | Lesedauer: 6 Minuten

Zitat
Stefan Wolf, der Geschäftsführer des Beitragsservice, begründete den Rückgang am Mittwoch bei der Vorstellung des Geschäftsberichts für 2016 nicht nur mit dem Rückgang des Beitrags auf 17,50 Euro pro Haushalt. Ebenfalls mache sich ein Anstieg der von der Beitragszahlung befreiten Personen bemerkbar. [..]

Eigentlich wickelt der Beitragsservice nur die Zahlung der Beiträge ab, überprüft Anträge auf Befreiung, registriert Umzüge und verschickt Mahnungen an säumige Zahler. Doch weil die Verwaltung Ansprechpartner für alle Beitragszahler ist, bekommt sie auch den Unmut mancher Bürger ab. „Wie wir es auch aus dem Netz kennen, wird beim Beitragsservice der Ton in Mails oder Telefongesprächen rauer“, sagt Stefan Wolf. „Unsere Mitarbeiter bekommen Drohungen.“ Eine steigende Verweigerungshaltung könne er aber trotzdem „definitiv nicht erkennen“. Bei 44,9 Millionen Beitragskonten insgesamt waren zum Jahresende 4,6 Millionen Konten im Mahnverfahren. In die Zählung aufgenommen werden harmlose Zahlungserinnerungen bis hin zu Vollstreckungsersuchen.

Stattliche 1,46 Millionen Konten befanden sich im vergangenen Jahr tatsächlich in der Vollstreckung. Ein kleiner Anstieg gegenüber den 1,45 Millionen Vollstreckungsersuchen 2015. Damals war die Zahl deutlich gestiegen, gegenüber den rund 891.000 Verfahren im Jahr 2014. Das war eine Spätfolge der Umstellung der Finanzierung, als sehr viele neue Kunden hinzukamen, die sich davor zu Recht oder Unrecht der Zahlung des Beitrags entzogen hatten.

Den gesamten Forderungsausfall für das vergangene Jahr beziffert der Chef des Beitragsservice mit 1,29 Prozent an den Gesamteinnahmen. „Sehr gering“, ordnet Wolf ein, und das sei keineswegs auf eine grundsätzliche Verweigerungshaltung mancher Bürger zurückzuführen. 10,2 Prozent aller Beitragskonten sind im Mahnverfahren. Rund zehn Prozent sei auch der Anteil der Deutschen, die sich laut Schuldneratlas in generellen Zahlungsschwierigkeiten befänden.

Hinter dieser Erklärung steht auch der Versuch, eine rationale Begründung für eine Entwicklung zu finden, die Medien insgesamt und dem öffentlichrechtlichen Rundfunk im Speziellen zu schaffen macht. Eine Gruppe von Kritikern, die sich Schlagwörter wie „Systemmedien“ und „Lügenpresse“ zu Eigen macht, kämpft teilweise organisiert gegen etablierte Medien, stellt deren Glaubwürdigkeit infrage, ruft auch zum Boykott gegen den Rundfunkbeitrag auf. Aus unterschiedlichen Motiven. Im Rundfunkbeitrag sehen die Kritiker eine verkappte Steuer. Rund 4000 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag wurden im vergangenen Jahr eingereicht. Wie groß indes die Zahl der harten Beitragsverweigerer ist, lässt sich nicht sagen. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article165894205/Geldeintreiber-fuer-Rundfunk-und-Fernsehen.html?wtmc=socialmedia.facebook.shared.web


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Zur Information über den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher:

Zitat
Durch die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28. September 2015 (BGBl. I S. 1586) ist ein Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen eingeführt worden. Die Nutzung des Formulars ist seit 1. April 2016 zwingend vorgeschrieben. Mit Wirkung vom 1. Dezember 2016 ist das Formular insbesondere wegen neuer rechtlicher Regelungen überarbeitet worden. Dieses neue Formular ist hier auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu finden. ...

Das Formular für den Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher – zur Vollstreckung von Geldforderungen – hat die über den nachfolgenden Link zu erreichende Fassung:

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Vollstreckungsauftrag_an_Gerichtsvollzieher.html

Kein Formularzwang besteht (auch nach dem 31. März 2016) für die folgenden Aufträge

•Auftrag zur Herausgabe in das bewegliche Vermögen
•Auftrag zur Herausgabe in das unbewegliche Vermögen (Räumungsvollstreckung)
Auftrag zur Erzwingung von Handlungen und Unterlassungen.

Quelle: http://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/ZwangsvollstreckungPfaendungsschutz/faqList.html

Es muss demzufolge einer Erzwingungshaft für die Vermögensauskunft ein Auftrag zugrunde liegen. Dieser Auftrag muss vom Betreiber des Verfahrens erteilt worden sein. 


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Zitat
Für das kommende Jahr steht nach 2013 erneut ein Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern an. Beitragsservice- Chef Wolf rechnet mit etwa drei Millionen Fällen, die zu klären sein werden, durch Neuanmeldung von Wohnungen, Scheidungen, Todesfälle oder Auswanderungen. Ob dabei am Ende wieder mehr Beitragszahler und damit Einnahmen herauskommen, hält er für unwahrscheinlich. Denn die Zahl der Beitragspflichtigen, daran sei erinnert, sinke ja. Wenn also neue Zahler entdeckt werden, gleichen sie nach der Prognose eher den aktuellen Rückgang aus.

Kann mir jemand mal diesen Absatz erklären? Ich glaube, der Redakteur der Welt wollte wissen, warum der Datenabgleich nötig ist und dann ist ihm bei der Erläuterung die Birne durchgebrannt. Ob und Dass zu verwechseln, kann ja mal passieren. Aber der Rest... Hä?


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Zitat
Ob dabei am Ende wieder mehr Beitragszahler und damit Einnahmen herauskommen, hält er für unwahrscheinlich.
Kann mir jemand mal diesen Absatz erklären?
Keine Erklärung, aber die Kenntnis davon, daß der BS selbst den sog. Meldedatenabgleich für unnötig hält, kann ja nicht so verkehrt sein.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
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@cook: Das ist mit dem im Artikel oben genannten Absatz in Verbindung zu sehen:

Zitat
oben: Stefan Wolf, der Geschäftsführer des Beitragsservice, begründete den Rückgang am Mittwoch bei der Vorstellung des Geschäftsberichts für 2016 nicht nur mit dem Rückgang des Beitrags auf 17,50 Euro pro Haushalt. Ebenfalls mache sich ein Anstieg der von der Beitragszahlung befreiten Personen bemerkbar. Zum Jahresende waren das 2,93 Millionen Personen.
[...]
unten: Für das kommende Jahr steht nach 2013 erneut ein Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern an. Beitragsservice- Chef Wolf rechnet mit etwa drei Millionen Fällen, die zu klären sein werden, durch Neuanmeldung von Wohnungen, Scheidungen, Todesfälle oder Auswanderungen. Ob dabei am Ende wieder mehr Beitragszahler und damit Einnahmen herauskommen, hält er für unwahrscheinlich. Denn die Zahl der Beitragspflichtigen, daran sei erinnert, sinke ja. Wenn also neue Zahler entdeckt werden, gleichen sie nach der Prognose eher den aktuellen Rückgang aus.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2017, 19:55 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Zitat
Eigentlich wickelt der Beitragsservice nur die Zahlung der Beiträge ab, überprüft Anträge auf Befreiung, registriert Umzüge und verschickt Mahnungen an säumige Zahler. Doch weil die Verwaltung Ansprechpartner für alle Beitragszahler ist, bekommt sie auch den Unmut mancher Bürger ab. „Wie wir es auch aus dem Netz kennen, wird beim Beitragsservice der Ton in Mails oder Telefongesprächen rauer“, sagt Stefan Wolf. „Unsere Mitarbeiter bekommen Drohungen.“

Der werte Herr Wolf sollte mal nicht so sehr das Opfer spielen. Es gibt eine Redewendung, die lautet "Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus." Mit anderen Worten: Wer dem Bürger damit droht, seine Mietkaution zu pfänden, und wer den Bürger wegen rückständiger Rundfunkbeiträge einsperren lässt -beides vollkommen unverhältnismäßige Verhaltensweisen-, der darf sich nicht wundern, warum ihm Hass entgegen schlägt. Oder wie es "Die Ärzte" singen: "Gewalt erzeugt Gegengewalt, hat man Dir das nicht erklärt?" Die weitere Zeile "Immer mitten in die Fresse rein!" wünschen wir Ihren Mitarbeitern und Ihnen, Herr Dr. Wolf, natürlich nicht. Es würde schon ausreichen, wenn das Bundesverfassungsgericht Ihrem Unrechtssystem - um es mit den Worten des Songtexts auszudrücken - "mitten in die Fresse reinschlagen" würde!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2017, 19:57 von Bürger«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Sicherlich richtig gesagt...

Zitat
...
 Doch weil die Verwaltung Ansprechpartner für alle Beitragszahler ist, bekommt sie auch den Unmut mancher Bürger ab. „Wie wir es auch aus dem Netz kennen, wird beim Beitragsservice der Ton in Mails oder Telefongesprächen rauer“, sagt Stefan Wolf. „Unsere Mitarbeiter bekommen Drohungen.“
Der werte Herr Wolf sollte mal nicht so sehr das Opfer spielen.
Zumal angesichts der schon 4 Jahre alten Bilder mit dem schönen Stacheldrahtverhau, hinter dem sich die Herrschaften mit ihrem sogenannten "Beitragsservice" seit Jahr & Tag verschanzen.

...

Aber die Herrschaften von ÖRR, den Anstalten und - insbesondere im aktuellen Zusammenhang - deren einschlägig bekanntem Etablissement in Köln sehen sich selbst eben schlicht als heilig an. Zumal auch angesichts zumindest bislang ja in weit überwiegendem Umfang von Seiten hiesiger (Verwaltungs-) Gerichte zu deren Gunsten gesprochener Gefälligkeitsurteile. Ob - hier nur als Ergänzung - dabei nun im strengen Sinne korrumpierte Richter &/oder Kammervorsitzende das wesentliche Problem darstellen, oder ob diese politischen Vorgaben folgen, ist zunächst praktisch von untergeordneter Bedeutung - nicht hingegen natürlich später, wenn es um Strategiefragen geht.

Wenn man aber Macht hat - und die haben besagte oben benannte Herrschaften ja, auch wenn sie ihnen gar nicht zukommt - kann man sich das Denken schlicht sparen. Und da ist dann die (selbst zugeschriebene) Opferrolle zur Schonung der geistigen Ressourcen natürlich einfach ideal. Zumal eben wenn deren sogar des öfteren rechtswidriges Treiben letztlich vom Staat bzw. dessen jeweiligen Institutionen gedeckt wird (der sich in diversen anderen Bereichen ja aber auch nicht mehr an sein selbst gesetzes Recht halten zu müssen glaubt).

PS/OT: Dass aber der Leviathan (vgl. den hier schon erwähnten Schaar-Artikel zu den neuen Überwachungsgesetzen) über dem Gesetz stünde, so weit wollte selbst Thomas Hobbes als Erfinder des besagten Leviathan nicht gehen. Der Bürger kann seinen Vertrag mit dem Leviathan aufkündigen und ihm die Legitimation entziehen, wenn der es zu bunt - und überdies im eigenen (»Staatswohl«) statt im Interesse des Bürgers - treibt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juni 2017, 23:19 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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