Das von den Ländern ausgerufene Ziel der Beitragsstabilität darf daher nicht im Sinne einer langfristigen nominalen Festschreibung eines Betrages verstanden und verfolgt werden, denn dies würde bei steigendenden Preisen und Inflation faktisch zu einer permanenten Absenkung der Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen.
Von "Reformen" keine Spur. Im Grunde steckt hinter dem verklausulierten Geschwafel nichts neues. Gemeint ist die von EX-SED-Wille bereits mehrfach durchs Dorf getriebene Sau der Koppelung des Beitrags an einen Index, um automatisch die riesig große Inflation auszugleichen, die wir gerade verspüren (in Zeiten von Minuszinsen ein denkwürdiger Vorstoß: wenn nun aus Sicht der LRAs alles immer teurer wird, warum faseln die Zentralbanken dann stetig was von Deflationsgefahr? Irgendwer rechnet doch falsch...
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Die Bundesregelungen, die sie meinen, beziehen sich auf die Änderungen im Kartellrecht (GWB), um besser miteinander kooperieren zu dürfen. Man muss sich natürlich fragen, warum die Kooperation von Behörden kartellrechtlich bedenklich sein soll. Ach so, die LRAs sind ja doch keine Behörden... Oder wie, oder was?
Zuständig wäre im Übrigen auch Europa. Wenn man dort das Kartellverbot nicht für Rundfunk-"anstalten" gelten lassen will, muss das in den AEUV rein. Da der Rundfunk ja auch in anderen Ländern empfangen wird (insb. Belgien, Österreich), hat das ganze EU-weite Auswirkungen. Dürfte etwas problematisch werden, den anderen EU-Staaten zu erklären, dass die Kooperation in der ARD eigentlich schon immer gegen EU-Kartellrecht verstößt, man das jetzt aber gerne für Deutschland mal legalisiert haben möchte. Könnte Stirnrunzeln hervorrufen (in D tut es das nicht, weil hier ja alles ungefragt gemacht wird, wenns der ÖRR will).