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Autor Thema: GVK der ARD will Finanzierungssystem des örR reformieren  (Gelesen 5009 mal)

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infosat.de, 23.06.2017

GVK will Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformieren


Zitat
Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK) sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerade in der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Lage in einer besonderen Verantwortung und Funktion bei der Sicherstellung von Meinungsbildung und -vielfalt. Die dauerhafte Erfüllung dieser Funktion muss auch bei den derzeit diskutierten Reformen Ausgangspunkt aller Überlegungen sein.

Steffen Flath, Vorsitzender der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK): „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland leistet mit seinen Angeboten nach wie vor einen unerlässlichen Beitrag zur Meinungsbildung und -vielfalt, die wesentliche Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft sind. Daher müssen sich alle strukturellen, gesetzlichen und finanziellen Maßnahmen davon ableiten. [..]

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https://www.infosat.de/entertainment/gvk-will-finanzierungssystem-des-ffentlich-rechtlichen-rundfunks-reformieren

Direktlink zur GVK-Stellungnahme "Auftrag und Strukturoptimierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten" (pdf, ~68 kb)
http://www.ard.de/download/4157284/GVK_Stellungnahme.pdf


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Zitat
Die GVK setzt sich weiterhin für eine entsprechende Regelung auf bundesgesetzlicher Ebene ein.

Ähm, ist Rundfunkrecht nicht etwa Landesrecht? Und wieso weiterhin? Wann hat die GVK zum ersten Mal auf bundesrechtliche Regelung eingesetzt?


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Zitat
[...] Steffen Flath, Vorsitzender der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK): „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland leistet mit seinen Angeboten nach wie vor einen unerlässlichen Beitrag zur Meinungsbildung und -vielfalt, die wesentliche Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft sind. Daher müssen sich alle strukturellen, gesetzlichen und finanziellen Maßnahmen davon ableiten. [..]
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Jajajajajajaja... klar doch: uuuuneeeerlässlich!!!!!
Bitte dickfettrotkursivunterstrichen+EINHÄMMERN!!!!

Mehr zur unsäglichen Personalie des Herrn Flath (CDU) als
- "staatsferner" Vorsitzender des MDR-Rundfunkrats und auch
- "staatsferner" Vorsitzender der "staatsfernen" Gremienvorsitzenden-Konferenz
u.a. in folgenden Threads

Steffen Flath soll MDR-Rundfunkrat leiten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16730.0.html

MDR-Rundfunkrat wählt Steffen Flath (CDU) zum Vorsitzenden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16783.0.html

Ich will nicht erzogen werden - Interview mit MDR-Rundfunkratschef S. Flath
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19131.0.html

Steffen Flath: „Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu denken“
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22322.0.html

Steffen Flath MDR: „Deutschland verzichtet auf Staatsmedien“
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18327.0.html


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Zitat
Das von den Ländern ausgerufene Ziel der Beitragsstabilität darf daher nicht im Sinne einer langfristigen nominalen Festschreibung eines Betrages verstanden und verfolgt werden, denn dies würde bei steigendenden Preisen und Inflation faktisch zu einer permanenten Absenkung der Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen.

Von "Reformen" keine Spur. Im Grunde steckt hinter dem verklausulierten Geschwafel nichts neues. Gemeint ist die von EX-SED-Wille bereits mehrfach durchs Dorf getriebene Sau der Koppelung des Beitrags an einen Index, um automatisch die riesig große Inflation auszugleichen, die wir gerade verspüren (in Zeiten von Minuszinsen ein denkwürdiger Vorstoß: wenn nun aus Sicht der LRAs alles immer teurer wird, warum faseln die Zentralbanken dann stetig was von Deflationsgefahr? Irgendwer rechnet doch falsch...  :P)

Die Bundesregelungen, die sie meinen, beziehen sich auf die Änderungen im Kartellrecht (GWB), um besser miteinander kooperieren zu dürfen. Man muss sich natürlich fragen, warum die Kooperation von Behörden kartellrechtlich bedenklich sein soll. Ach so, die LRAs sind ja doch keine Behörden... Oder wie, oder was?

Zuständig wäre im Übrigen auch Europa. Wenn man dort das Kartellverbot nicht für Rundfunk-"anstalten" gelten lassen will, muss das in den AEUV rein. Da der Rundfunk ja auch in anderen Ländern empfangen wird (insb. Belgien, Österreich), hat das ganze EU-weite Auswirkungen. Dürfte etwas problematisch werden, den anderen EU-Staaten zu erklären, dass die Kooperation in der ARD eigentlich schon immer gegen EU-Kartellrecht verstößt, man das jetzt aber gerne für Deutschland mal legalisiert haben möchte. Könnte Stirnrunzeln hervorrufen (in D tut es das nicht, weil hier ja alles ungefragt gemacht wird, wenns der ÖRR will).


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Ich vergaß den dritten Punkt des Papiers, der eigentlich nichts mit Finanzierung zu tun hat: der ÖRR soll mehr ins Netz dürfen und zum Blockwart des Internet werden (was er praktisch beides ja schon tut). Da ARD und ZDF keiner mehr guckt, sollen sie demnächst als oberste Zensurbehörde Deutschlands für Falschmeldungen (ZDF) festlegen, was Fakenews ist, sodass Facebook, Twitter und Co. wissen, was sie löschen müssen.

Das Papier stellt also die Zielvorgaben des ÖRR für die Politik in den nächsten Monaten zusammen:

1. Beitrag stetig automatisch erhöhen
2. Noch mehr Kartelle und Klüngel erlauben
3. Auftrag des ÖRR als Zensur- und Propagandastelle auch aufs Internet ausweiten


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Man muss sich diese Diktion vor Augen halten: Nicht der Gesetzgeber regelt nach Herrn Flath den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern aus der Besonderheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen alle gesetzlichen Maßnahmen abgeleitet werden.

Es ist wirklich eine Schande, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich als legimitierte staatliche Gewalt betrachtet und sich in dieser Rolle sogar über der legislativen Gewalt sieht, die für ihn gesetzliche Maßnahmen zu erbringen hat. Aber gut, genau DIESER Umstand und DIESE Hybris ist es im Kern, gegen den die Bürger ankämpfen müssen. Es waren nicht Politiker, die das neue Finanzierungsmodell ausgearbeitet haben. Sie haben es bloß abgenickt. Ausgearbeitet hat das Finanzierungsmodell der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst.


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Man muss sich diese Diktion vor Augen halten: Nicht der Gesetzgeber regelt nach Herrn Flath den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern aus der Besonderheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen alle gesetzlichen Maßnahmen abgeleitet werden.

Es ist wirklich eine Schande, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich als legimitierte staatliche Gewalt betrachtet und sich in dieser Rolle sogar über der legislativen Gewalt sieht, die für ihn gesetzliche Maßnahmen zu erbringen hat.

Ja, ja, die gesetzlich legitimierte zu finanzierende "Rundfunkstaatsgewalt-Behörde" ...

Ein kurzer juristischer "Exkurs" mit abweichender Meinung der Richter Geller und Dr. Rupp zu der Begründung des Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 1971    
-- 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68 --
Zitat
Die formale Organisation der Träger von Rundfunk- und Fernsehdarbietungen als öffentlich-rechtliche Anstalten kann - unbeschadet dessen, dass sie ausnahmsweise einmal an sehr peripheren materiell rechtlichen Punkten durchschlägt (Kompetenz zum Erlass einer Satzung in § 3 Abs. 1 des Staats-vertrags über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens vom 31. Oktober 1968, ARD-Handbuch 1970, S. 299; Zuteilung von Sendezeiten an politische Parteien im Wahlkampf als mit Verfassungsbeschwerde angreifbarer Akt der öffentlichen Gewalt, BVerfGE 7, 99 [104]; 14, 121 [129 f.]) - nicht darüber hinweg täuschen, dass sie nach ihrem Aufbau, ihren Organen und der Abwicklung ihrer Geschäfte jedes spezifisch öffentlich-rechtlichen Elements ermangeln: sie kennen nicht einmal Beamte oder öffentlich-rechtliche Bedienstete; sie verfügen dem Staatsbürger gegenüber über keinerlei hoheitliche Gewalt; ihre Aufgabe gehört nicht zu den dem Staat vorbehaltenen Aufgaben; sie konkurrieren de constituti-one lata potentiell mit privaten Trägern. Sie gleichen also insoweit jedem beliebigen anderen Großunternehmen.
Vgl. BVerfGE 31, 314 - 2. Rundfunkentscheidung (Umsatzsteuer) Bundesverfassungsgericht Urteil vom 27. Juli 1971.
Quelle: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv031314.html
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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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