Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Wetteraukreis - Vollstreckungsankündigung - Zwangsvollstreckung - Kontopfändung  (Gelesen 6641 mal)

c
  • Beiträge: 2
Zunächst einmal vielen Dank für die Beiträge in diesem Forum. Dies ist scheinbar eine der wenigen Quellen, die gebündelt die Erfahrungen anderer Betroffener gesammelt hat, um als Betroffener schnell und fristgerecht entsprechend reagieren zu können.

Zunächst Vorweg einige Dinge, die im Laufe der Zeit durch Recherche erst klarer wurden:
  • jeder muss sich selbst mit der Materie auseinandersetzen
  • wenn man annimmt, dass es sich bei dem vermeintlichen Gläubiger um den Hessischen Rundfunk handelt, gilt das Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) nicht. Siehe hierzu §2HVwVfG Abs. 1, wo die Ausnahmen geregelt sind. Vielmehr soll diese Forderung gemäß Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) vollstreckt werden.
  • Lässt man sich das Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) vollständig anzeigen, werden die Überschriften häufig ausgeblendet und man übersieht folgendes: Sofern man annimmt, dass es sich hierbei NICHT um eine Forderung des bürgerlichen Rechts handelt, finden §66 und vor Allem §67 keine Anwendung. Ob es schadet diesen anzuführen, da man ohne Unterlagen gar nicht genau weiß, wer eine vermeintliche Forderung hat und der vermeintliche Gläubiger ist, ist schwer zu sagen.
  • Gemäß §5 HessVwVG Abs. 2 Satz 1 ist die ersuchte Vollstreckungsbehörde nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes nachzuprüfen, der vollstreckt wird. Das macht es nicht einfacher!
  • über das Konto konnte Person X immer noch verfügen (Abbuchungen & Überweisungen)


Umstände der Person X zur Situation mit der Vollstreckungsbehörde Wetteraukreis (der Schriftwechsel wird nachgereicht):
  • Keinen Schriftwechsel mit Beitragsservice/Rundfunkanstalt gehabt. Zum ersten Mal mit der Vollstreckungs-/Pfändungsvorankündigung von einer vermeintlichen Forderung erfahren. Es liegt kein Verwaltungsakt vor.
  • 11.05.2017 - Pfändungs-/Vollstreckungsvorankündigung von der Vollstreckungsbehörde erhalten
  • 16.05.2017 - Zurückweisung an die Vollstreckungsbehörde geschickt
  • 19.05.2017 - Eingangsbestätigung Zurückweisung von der Vollstreckungsbehörde mit Nachfrist erhalten
  • 28.05.2017 - Stellungnahme zur Eingangsbestätigung der Vollstreckungsbehörde an die Vollstreckungsbehörde gesendet
  • 01.06.2017 - Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als Abschrift erhalten (zugestellt dem Drittschuldner - Bank) mit Rechtsbehelfsbelehrung für Person X
  • 05.06.2017 - Widerspruch bei der Vollstreckungsbehörde eingelegt und Einwendungen gegen die Forderung geltend gemacht
  • 08.06.2017 - Eingangsbestätigung des Widerspruchs von der Vollstreckungsbehörde erhalten mit Hinweis, "Stellungnahme und Beantwortung" komme vom "Fachamt Recht und Kommunalaufsicht" und die Beitreibung könne nicht eingestellt werden, da es sich um eine Forderung des öffentl. Rechts handelt, auf die keine aufschiebende Wirkung entfällt
  • 13.06.2017 - Fristsetzung für "Stellungnahme und Beantwortung" gesetzt und an Vollstreckungsbehörde versendet
  • 13.06.2017 - Schreiben an Beitragsservice mit der Forderung, die unrechtmäßige Zwangsvollstreckung ohne zugestellten/bekanntgegebenen Verwaltungsakt einstellen und die Vollstreckungsmaßnahmen aufheben zu lassen sowie mit allen Rechtsmitteln diese abzuwehren (Kopie an Vollstreckungsbehörde)
  • 20.06.2017 - Erinnerung an Vollstreckungsbehörde zu fehlender Stellungnahme und Beantwortung und erneute Fristsetzung

Da sich die Vollstreckungsbehörde Zeit lässt mit der Stellungnahme und auch der Beitragsservice/Rundfunkanstalt die Frist zur Stellungnahme hat verstreichen lassen, ist die große Frage, was passiert nun? Der Widerspruch liegt vor. Aber welche Bedeutung hat dieser? Person X wird mit aller Entschiedenheit versuchen diese unrechtmäßige Vollstreckung abzuwehren. Welche Rechtsmittel stehen Person X bei welcher Stelle jetzt noch zur Verfügung, um die Zwangsvollstreckung einstellen/aussetzen zu lassen und vor allem aber die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aufheben zu lassen (damit es nicht zu der Überweisung, die erst vier Wochen nach Pfändungsverfügung durch den Drittschuldner erfolgen darf, kommt)? Oder ist alles nur eine Farce und der Widerspruch wirkungslos?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

C
  • Beiträge: 6
Hallo Cecilia,

der Wetteraukreis hält sich erfahrungsgemäß bedeckt bzw. antwortet nur mit allgemeinen Hinweisen und äußert sich ebenso unklar wie der Beitragsservice des HR. Auch wir warten auf Antworten und unser Widerspruch ist vom sog. Fachamt für Recht seit Monaten auch nicht entschieden. Da aber parallel bereits die Klage beim VG GI läuft warten wir da einfach noch ab. Mittlerweile wurde die 2. Klage gegen den HR eingereicht...es bleibt spannend. Aus diesem Anlass veröffentliche auch hier (noch) nichts, aber wir können uns gerne per PN austauschen, wenn Du möchtest. Wenn unsere Schlachten gewonnen sind, stelle ich gerne alles im Nachhinein ein. In unseren Fällen sind die Erfolgsaussichten auch ganz gut glaube ich. Das VG hat zumindest schon einmal mitgeteilt, dass ein solches Verfahren wie unseres in GI noch nicht da gewesen sei... Stelle Dich vorsichtshalber mal darauf ein, dass trotz Zusicherung auch an das Gericht vorerst nicht zu vollstrecken und das Beitragskonto bis zur Entscheidung von Rechnungsstellung und Mahnverfahren auszusetzen , trotzdem munter weiter gemahnt und versuchsweise auch vollstreckt wird. Das kann man aber ganz schnell mit Eilantrag auf vorläufigen Rechtschutz stoppen. Nur Mut...es kostet halt sehr viel Zeit und Nerven, aber irgendwann muss ja doch mal einer durchdringen, es kann nicht ewig so weiter gehen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 2
Hallo,

ich habe deinen Beitrag sehr gespannt durchgelesen und kann dir dafür nur gratulieren! Freut mich das es noch mehr von uns gibt ;)

Leider ist meine Schwester in die Fänge dieser Gesellschaft geraten, und ich möchte Sie dort wieder rausholen.
Da wir auch aus dem Wetteraukreis sind, kannst du uns mit deiner Erfahrung sicher weiterhelfen.

Uns interessiert nun, was hat sich seit deinem Forumebeitrag getan? Wie hat sich der Wetteraukreis den weiterverhalten?

Auf jedenfall werden wir uns über eine Rückmeldung sehr freuen.

DANKE und
Viele Grüße



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 2.246
cecilia-HESSEN wird Dir wohl keine Antwort geben; war augenscheinlich ein Eintagesfliege:

Profil von cecilia-HESSEN: https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=16990

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 2
Hallo Kurt,

Ja, wenn Sie sich nicht mehr meldet kann man da kann man nix machen...
Danke für die Antwort eines anderen Aktiven ;-) Danke Kurt.


Ich werde mal abwarten und die anderen Beiträge durchstöpern....


Viele Grüße
Patrick


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c
  • Beiträge: 2
cecilia-HESSEN wird Dir wohl keine Antwort geben; war augenscheinlich ein Eintagesfliege:

Profil von cecilia-HESSEN: https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=16990

Gruß
Kurt

Hallo Kurt,

ganz und gar nicht. Aber die überschwängliche Rückmeldung musste ich auch erstmal verdauen und habe mir dann das schwärzen, uploaden und pflegen gespart. Oder ab wann erhält man Rückmeldungen? (klingt fordernd; vielleicht habe ich auch eine wichtige Regel übersehen).

Zwischenstand: Betrag war auf Bankkonto eingefroren und nach einer Weile gepfändet worden. Wetteraukreis teilte nur lapidar mit, es sei an den Fachdienst Recht weitergeleitet worden. Auf die seitdem wöchentlichen Erinnerungsfaxe mit der Bitte Anschrift und Ansprechpartner beim Fachdienst mitzuteilen, um sich selbst zu erkundigen, kommt keine Reaktion mehr. Es wird über eine Beschwerde beim Wetteraukreis nachgedacht. Zwischenzeitlich wurde beim BS Widerspruch eingelegt. Nun liegt der Widerspruchsbescheid vom HR vor und Klage muss erhoben werden.

Vielen Dank für die Rückmeldung von catwomand. Das war wenigstens ein Wehrmutstropfen.

Viele Grüße


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Februar 2018, 19:41 von cecilia-HESSEN«

 
Nach oben