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Autor Thema: Die ARD Tagesschau ... "Es handelt sich um Missbrauch der Deutungshoheit"  (Gelesen 8025 mal)

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Die ARD Tagesschau in der Kritik ...

Zitat
(...) Im Interview mit Telepolis sprechen die Tagesschaukritiker sogar von "Täuschungsmanöver mittels geschickter Wortwahl", "politisch motivierter Sprachregelung" und einem "Missbrauch der Deutungshoheit". (...)

und weiter ...

Zitat
Uli Gellermann: Der Aufschlag entspricht dem Match: Die Tagesschau ist fraglos das entscheidende Leitmedium in Deutschland, ihre Interpretations- und Deutungsmacht, um in Ihrem Bild zu bleiben, gleicht einem Spiel, in dem die Hamburger Redaktion Spieler und Schiedsrichter zugleich ist. Wer über eine solche Macht verfügt und sie ständig für Fake-News missbraucht, der muss von der ersten Seite an als jener skizziert werden, der die Regeln zu seinen Gunsten fälscht.

und weiter ...

Zitat
(...) Ich beschäftigte mich mit der Ungehörigkeit, dass die ARD-aktuell in nicht vertretbarer Selbstherrlichkeit bestimmte Quellen ausdrücklich nicht nutzt, und zwar genau die, die nicht in das "prowestliche", das transatlantische , das regierungsfromme Denkmuster passen. Die russischen Quellen Sputnik und RT sich nicht Gegenstand meiner Kritik, sondern die deutsche Tagesschau ist es. (...)

Quelle: Telepolis


Bildquelle: https://1.f.ix.de/icons/svg/logos/svg/telepolis.svg

heise.de/tp, 16.06.2017

"Es handelt sich um Missbrauch der Deutungshoheit"
https://www.heise.de/tp/features/Es-handelt-sich-um-Missbrauch-der-Deutungshoheit-3741117.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 23:11 von DumbTV«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Dazu passt: http://www.nachdenkseiten.de/?p=38757

Als Beispiel wird da angeführt, dass die anhaltenden Auseinandersetzungen in den USA um Russland-Kontakte während des Wahlkampfes, in der Tagesschau als Russland-Affäre bezeichnet werden. Am 15.06.2017 startete die 20 Uhr Tagesschau mit diesem Thema.
M. W. hat man auch in den Tagesthemen nie hinterfragt, was schlimm/staatsgefährdend/illegal daran sein soll, dass man mit russischen Politikern und Firmen Kontakte hat/knüpft. Außer politischen Wirrköpfen und Hardlinern, an beiden Sorten scheint es in den USA keinen Mangel zu geben, kratzt das doch nicht, ist eher friedenserhaltend, also durchaus auch in unserem Interesse. Offenbar nicht so sehr dem der "Atlantiker" in der Redaktion von Tagesschau/Tagesthemen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Die erhobenen Vorwürfe könnten unter einem wesentlichen Aspekt sogar noch einmal deutlich zugespitzt werden. Nämlich in dem Sinne, dass etwa der festgestellte - vorerst scheinbar nur moralisch verwerfliche - »Mißbrauch der Deutungshoheit« seitens wesentlicher Teile des deutschen ÖRR nichts anderes darstellt, als sich (angesichts der notorischen Nachweisbarkeit anhand entsprechender Portale wie Propagandaschau, Publikumskonferenz etc., aber auch einzelner kundiger Insider) vorsätzlich über den unmissverständlich formulierten gesetzlichen Programmauftrag für und an den ÖRR hinwegzusetzen. Was bspw. den neuen West-Ost-Konflikt angeht (von Nebenschauplätzen wie Venezuela o. ä abgesehen), war / ist das spätestens seit Beginn der sg. »Ukraine-Krise« wie auch den seitherigen verzerrenden bis Hetz-Beiträgen gegen die russische Führung für jeden mit etwas Verstand im Kopf tagtäglich auf's Neue festzustellen. Die seinerzeitige öffentlich-rechtliche Hetze gegen Bahn- bzw. Pilotenstreik sei nur ergänzend und am Rande erwähnt. Leider aber bislang alles wohl noch immer ohne Konsequenzen, was den sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk dieses Landes bzw. dessen Verantwortliche angeht.

Wir leben hier in Deutschland denn wohl doch noch zu sehr - oder wieder - in so etwas wie einer Art Wilhelminismus, wo es wohl mit vhtm. wenigen Ausnahmen niemanden zu jucken scheint, wenn sich hier zunehmend demonstrativ von ÖRR-Anstalten öffentlich mit besagtem Programmauftrag der A.... abgewischt werden kann, ohne dass das an verantwortlicher Stelle irgend jemanden interessiert. Auf die Idee, dass der Bürger (zumal wenn er schon voraussetzungslos zahlen und dieses verschwurbelten, angeblichen »allgemeinen Vorteils« ö.-r. Rundfunks teilhaftig werden soll) sogar einen *Anspruch* darauf haben könnte, mit Informationen gemäss dem bspw. im Geiste der Verhinderung neuen Totalitarismus und neuen Krieges erlassenen *gesetzlichen Programmauftrag* versorgt zu werden, statt diesen tw. wie weiland im Dritten Reich - nur subtiler - auf den Kopf gestellt zu sehen, ist wohl bislang zumindest offiziellerseits noch niemand gekommen.

Höchste Zeit eigentlich, dass im aktuellen Zusammenhang noch einmal der - seinerzeit staatsmedial natürlich verschwiegene, aber bspw. unter telepolis berichtete - Riesenkrach aus 2014/2015 auf's Tapet käme, wo der ARD-Programmbeirat (leider ohne Entscheidungsbefugnisse gehalten) u. a. die »Berichterstattung« eben z. Th. Ukraine wie auch gegen Russland m. o. minder in der Luft zerrissen hatte, und wo die sowohl in Hamburg gepflegte und dem Vernehmen nach auch von einem Intendanten einer bekannten ÖRR-Anstalt sinngemäss verfochtene Doktrin »offensiven Eintretens für "westliche Werte"« als Dienstverpflichtung einen sehr schönen Kontrast zum Programmbeirat wie eben auch den Festlegungen des gesetzlichen Programmauftrags gebildet hatte. In den Regierungsetagen scheint die Dominanz der sogenannten Transatlantiker aber wohlgelitten, so sehr, wie die Anstalten ungehindert ihre Propaganda in die Welt trompeten konnten und können. Programmauftrag - was ist das denn?!

Dass ausgerechnet besagte Transatlantiker jetzt gegen den höchsten Amtsträger unseres engsten Verbündeten feuern dürfen (weil dessen Nase ihnen nicht passt bzw. dessen Politik, wo doch der Krach (Krieg?) mit Russland in Obamas letzten Tagen und als die Clinton noch mit den Hufen scharrte, so schön vor der Türe gestanden hatte) entbehrt dabei natürlich nicht einer gewissen Ironie.

In Großbritannien ist man, was den eigentlichen Zusammenhang angeht, da wohl schon weiter. Wie Besucher schon vor längerer Zeit gleichfalls einem heise-Artikel entnommen zu haben meint, war dort zumindest einem Bürger - wenn nicht sogar mehreren - in jüngerer Vergangenheit gerichtlich Recht gegeben worden, sich mit der Begründung, von der BBC irregeführt bzw. belogen zu werden, der Gebührenzahlung zu verweigern.


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Ich gebe zu bedenken, daß wir in diesem Lande, bzw. innerhalb der EU Meinungsfreiheit, sofern beleidgungsfrei, haben; diese ist sakrosant und auch dem dt. ÖRR zugestanden worden. Der dt. ÖRR darf berichten, worüber er will, solange er sich im Bereich des gesetzgeberischen Auftrages bewegt.

Es ist unredlich, jemandem Meinungsfreiheit zuzugestehen, diese dann aber nicht zuzulassen, wenn sie nicht der eigenen Ansicht entsprechen.

Wir sind letztlich alle über 18 und können selber darüber befinden, welche Meinungen wir uns antun, die also mit dem eigenen Weltbild am ehesten in Übereinstimmung zu bringen sind.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Recht hast Du, pinguin

Ich gebe zu bedenken, daß wir in diesem Lande, bzw. innerhalb der EU Meinungsfreiheit, sofern beleidgungsfrei, haben; diese ist sakrosant und auch dem dt. ÖRR zugestanden worden. Der dt. ÖRR darf berichten, worüber er will, solange er sich im Bereich des gesetzgeberischen Auftrages bewegt.

Allerdings wäre hier zu explizieren, was den »Bereich des gesetzgeberischen Auftrages« im Genaueren ausmacht. Dahinein gehört dezidiert, dass jeder Konsument öffentlich-rechtlicher Berichterstattung sich *sein* Bild von Konflikten und Abläufen aller Art machen kann. Dazu gehört die Beherzigung des Grundsatzes: »Audiatur et altera pars«. Entsprechend lautet der Programmauftrag diesbezüglich auch, dass die Interessen und Bestrebungen aller Beteiligten eine tatsachengemässe Darstellung zu erfahren haben, keine Unterschlagung dessen, und auch keine Hetze oder Verzerrung. »Meinung« hat deshalb gerade der ÖRR als solche kenntlich zu machen - und gerade das tut er nicht - statt diese als Tatsachen zu verkaufen.


Es ist unredlich, jemandem Meinungsfreiheit zuzugestehen, diese dann aber nicht zuzulassen, wenn sie nicht der eigenen Ansicht entsprechen.

Das große Problem u. a. gerade der Foren von Tagessau & Co, wie berichtet wurde und immer wieder wird ;-).

Wir sind letztlich alle über 18 und können selber darüber befinden, welche Meinungen wir uns antun, die also mit dem eigenen Weltbild am ehesten in Übereinstimmung zu bringen sind.

Stimmt angesichts der zentralen Rolle der hiesigen ÖRR nicht, & ist entsprechend im gesetzlichen Programmauftrag festgehalten worden. Zumindest dessen Verfasser scheinen bzw. schienen aus dem 3. Reich gelernt zu haben.


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  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Der dt. ÖRR darf berichten, worüber er will, solange er sich im Bereich des gesetzgeberischen Auftrages bewegt.

Dieser sogen. gesetzgeberische Auftrag (Grundversorgung) ist ja nun wirklich hier im Forum genug diskutiert worden.
Es ist aber auch zu beachten, dass die Pro-Transatlantische- und die sogen.
Europäische Integration von den Main-Stream-Medien besonders und von sehr vielen Wiederholungen geprägt ist.
Man(n) Frau könnte auch meinen, dass eine Ausgewogenheit in der Veröffentlichung von Kommentaren der öffentlich-rechtlichen Medien in der ARD Tagesschau nach diesem Bericht von Telepolis, kritisch zu betrachten ist.

Zitat
Herr Gellermann, Sie selbst schreiben für Sputnik. Haben Sie keine Berührungsängste? Wir reden hier immerhin von einem staatlichen russischen Medium. Für ein Staatsmedium zu schreiben, das nicht wegen seiner Neutralität und Objektivität bekannt ist, trübt Ihre Kritik an der ARD und macht sie einseitig. Ist mit Sputnik alles in Ordnung?

Uli Gellermann: Tatsächlich schreibe ich nicht "für Sputnik", das würde ja ein Auftragsverhältnis voraussetzen. Sputnik übernimmt häufig Artikel von meiner Webseite, der Rationalgalerie. Da sind die Kollegen von Sputnik nicht die einzigen im Netz, die mich zitieren. Und ich würde mich freuen, wenn das z. B. die Tagesschau auch machen würde.
Im Übrigen: Ich habe die Neigung, Artikel und Medien aller Art konkret nach den jeweiligen Inhalten zu beurteilen, nicht nach deren Herkunft. Das gilt auch für staatliche Medien, ob nun russisch, französisch, chinesisch oder deutsch (z.B. Deutschlandfunk oder Deutsche Welle).

Kommentar:
Zitat
Die Konsumenten der öffentlichen Medien sind im Schnitt über 60 Jahre alt. Sie glotzen ca. 5 Stunden am Tag in die Glotze. Das Durchschnittsalter deckt sich mit Alter des Durchschnittsmitglieds in den Alt-Parteien.
Quelle:
Das Schaf zahlt immer - Der Rundfunkbeitrag [Erklär-Video ~4:40min]
veröffentlicht 05.06.2017
https://youtu.be/ePM6yxiR9do
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juni 2017, 02:41 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 7.386
@ besucher

Zitat
& ist entsprechend im gesetzlichen Programmauftrag festgehalten worden
Was ist darin genau festgelegt worden?

Ist doch eigentlich der Punkt.

Hast Du diesen Programmauftrag je wirklich gesehen?

Die Länder müssen präzise definieren, was der dt. ÖRR mit den staatlichen Mitteln, die der Rundfunkbeitrag kraft EU-Recht ja ist, tun darf und was nicht.

Wenn das Land also bspw. vorschreibt, daß jede LRA eine informative Nachrichtensendung zu bringen hat, so darf und muß das Land alles vorschreiben, außer dem Inhalt dieser Nachrichtensendung. Das Land darf also, weil es eu-rechtlich in der Verantwortung der Mittelverwendung ist, der LRA vorschreiben, wieviel sie für eine Nachrichtensendung ausgeben darf und hat sich dabei an jenem Level zu orientieren, das der private Rundfunk für den gleichen Umfang der Sendung aufwenden würde; mehr darf auch eine Nachrichtensendung der ÖRR nicht kosten.

1x mehr wird mir bewusst, daß sich offenbar noch nie ein Verantwortlicher mal wirklich damit befasst hat, was er hier darf und was nicht.

Der Staat ist dem Bürger gegenüber vollumfänglich in Haftung, wenn er EU-Recht nicht realisiert und dem Bürger dadurch bspw. finanzielle Nachteile entstehen.

Und übrigens: Deutungshoheit
Diese hat jeder für sich in seinem Bereich.


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  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Auch User @Roggi, schreibt mit seinem Statement genau das, was bestimmt ein Großteil der Forum-User als Meinung vertritt.
Zitat
(…) Zensur braucht man jetzt nur noch,  um die nichtgleichgeschaltete Presse mundtot zu machen. Offensichtlich findet sich im örR niemand, der negatives an der Politik der letzten Jahre bemängelt. (…)
Anmerkung: Als Beispiel sei nur der RBStV genannt, welcher bei den öffentlich-rechtlichen LRAn genauso gemieden wird im TV-zur Diskussion zu bringen, wie der Art 100 Abs. (1) GG von der Verwaltungsgerichtsbarkeit der BRD.

Weiterlesen:
MDR Faktencheck: Hat Deutschland eine Einheitspresse?
Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23395.msg149147.html#msg149147

Kommentar:

Die ARD Tagesschau hat in ihren Berichterstattungen und den dazu abgefassten sogen. Kommentaren eine Ausgewogenheit / Vielfältigkeit der politischen Programmgestaltung zu erbringen.

Das sendet die ARD Tagesschau aber nicht. Die ALT-Parteien werden bevorzugt. Dies wird auch deutlich an den Ausladungen von Parteien, bei den TV-Elefanten-Runden der öffentlich-rechtlichen LRAn (Live-TV-Übertragung von Diskussion vor wichtigen Wahlen).
 
Die nicht „Regierungskonform“ artikulierenden Parteien werden dem Fernsehzuschauer nicht präsentiert.

Zitat
§ 10 RStV Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen
Satz 2 Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFunkStVertr-10?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Weiterlesen Kommentar zur Ausladung der AfD von Spitzendiskussion beim SWR: Bankrot in Mainz
Quelle: HNA vom 19.01.2016
https://www.hna.de/politik/kommentar-ausladung-spitzendiskussion-beim-swr-bankrott-mainz-6047685.html
und weiter:
Quelle Digital fernsehen.de: Warum wird heute jeder, der nicht regierungskonform ist...
https://forum.digitalfernsehen.de/threads/warum-wird-heute-jeder-der-nicht-regierungskonform-ist.159046/
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juni 2017, 11:40 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 984
Meinungsfreiheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ?
Da stellt sich automatisch die Frage, wer denn die Meinung des ÖRR bestimmt, die verbreitet werden soll ...

Die Meinung der Rundfunkräte, die von von Parteien, Gewerkschaften, Kirchen usw. gestellt werden ?
Die Meinung des Intendanten, der von den Rundfunkräten eingesetzt wird ?
Oder kann jeder der "Qualitätsjournalisten" dort seine persönliche Meinung vor einem Millionenpublikum verbreiten und ggf. mit welcher Legitimation ?


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b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Ich gebe zu bedenken, daß wir in diesem Lande, bzw. innerhalb der EU Meinungsfreiheit, sofern beleidgungsfrei, haben; diese ist sakrosant und auch dem dt. ÖRR zugestanden worden. Der dt. ÖRR darf berichten, worüber er will, solange er sich im Bereich des gesetzgeberischen Auftrages bewegt.

Wenn man de facto zur Verbreitung seiner Meinung andere mit Haft bedroht und millionenfach zwangsvollstreckt, dann hat das mit Meinungsfreiheit wenig zu tun.


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Wenn man de facto zur Verbreitung seiner Meinung andere mit Haft bedroht und millionenfach zwangsvollstreckt, dann hat das mit Meinungsfreiheit wenig zu tun.

Hier sei kurz erwähnt, dass über juristische Vorgänge, z. B. über Nichtnutzer des Zwangsrundfunks, in der ARD Tagesschau, betreffend z. B. „ZWANGSVOLLSTRECKUNGSERSUCHEN VON RUNDFUNKBEITRÄGEN“ absolut nicht berichtet wird.
Obwohl von den Gemeindekassen und Finanzämter der jeweiligen Bundesländer die ZWANGSVOLLSTRECKUNGSERSUCHEN VON RUNDFUNKBEITRÄGEN diesbezüglich zwischen 2009-2015 extrem angestiegen sind (siehe Bilder).

Quelle: Jahresbericht 2015 https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf

Man(n) Frau lese folgendes Zitat eines Rechtsanwaltes, dann wird vielen Usern dieses Forums völlig klarwerden, warum 99,9 % der Rechtsanwälte in der BRD gegen den RBStV nicht vorgehen wollen. Keiner dieser Juristen möchte sich mit der Politik anlegen.
Zitat
Im Übrigen kann man davon ausgehen, dass die Politik, die mit überwältigender Mehrheit hinter dem Staatsrundfunk steht, alles Notwendige tun wird, um die Vollstreckbarkeit der Beiträge sicherzustellen. Im Extremfall werden eben die Staatsverträge dazu geändert.
Quelle: Jura medial Bericht vom 29.09.2016
https://jura-medial.de/2016/09/lg-tuebingen-5-t-232-16-wie-gehts-weiter/
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  • Beiträge: 7.386
@marga


Zitat
Zitat
Im Extremfall werden eben die Staatsverträge dazu geändert.

Hierarchie der Gesetzgebung:
Völkerrecht -> EU-Recht - > Bundesrecht -> Landesrecht -> kommunales Recht;

Der Bund wird sich nicht scheuen, auf Basis des Art. 31 GG jegliches Landesrecht und sonstiges niederes Recht einzukassieren, wenn das Land und jedes weitere niedere Recht die auch aus den Verpflichtungen des EU-Rechts resultierenden Vorgaben des Bundes weiterhin ignorieren.

@beat
Zitat
Wenn man de facto zur Verbreitung seiner Meinung andere mit Haft bedroht und millionenfach zwangsvollstreckt, dann hat das mit Meinungsfreiheit wenig zu tun.
Unbestritten; im Falle aller Rundfunknichtnutzer wäre, bzw. ist dieses allerdings Folge einer unkorrekten Rechtsanwendung. Denn der Abschnitt Datenschutz des RStV ist vom Rundfunk gegenüber jeder Person eigenständig einzuhalten; damit gelten die Datenschutzbestimmungen des bundesrechtlichen Telemediengesetzes, welches sich ausdrücklich auf Nutzer bezieht.

Natürlich ist es eine legitime Meinungsäußerung, Rundfunk nicht zu nutzen und damit auch nicht dafür aufzukommen.

@Nichtgucker
Zitat
Da stellt sich automatisch die Frage, wer denn die Meinung des ÖRR bestimmt, die verbreitet werden soll ...
Gute Frage.

Üblicherweise sind es bspw. im Bereich der Printpresse die (Chef-)Redakteure, die entscheiden, was an einem bestimmten Tag von jenem Material berichtet wird, was die Journalisten heranbringen.

Wäre evtl. auf den Rundfunk übertragbar?


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 984
Verlage sind - wie auch Parteien, Gewerkschaften und Kirchen - Tendenzbetriebe, bei denen der Unternehmer bzw. Vorstand festlegt, welche politische Meinung publiziert werden soll. Ein Beispiel aus dem Hause Axel Springer: Wiedervereinigung der Bundesrepublik mit der DDR und Freundschaft zu Israel. Die dort tätigen Mitarbeiter müssen sich beim Verfassen ihrer Beiträge an die politischen Zielsetzungen des Verlages halten. 

Bei privaten Medien nimmt somit der Verleger sein Recht auf freie Meinungsäußerung durch Gründung eines Presseorgangs war und bedient sich zur Umsetzung der Zuarbeit von Angestellten. Es wird also die Meinung des Verlegers publiziert.

Aber was ist die Meinung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt ? Wer legt die fest ? Einen großen Einfluß dürften die "Leiter Innenpolitik" der Sendeanstalten haben ...


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Aber was ist die Meinung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt ? Wer legt die fest ?

Im § 10 RStV ist dies doch wohl geregelt, oder?

Zitat
§ 10 RStV Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen

(1) 1Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. 2Sie müssen unabhängig und sachlich sein. 3Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. 4Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

(2) Bei der Wiedergabe von Meinungsumfragen, die von Rundfunkveranstaltern durchgeführt werden, ist ausdrücklich anzugeben, ob sie repräsentativ sind.
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFunkStVertr-10?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Und hier weiterlesen: Wikinews: Journalistische Grundsätze z. B.

Pressekodex
Zitat
Die meisten Medien in der westlichen Welt versuchen, sich an einen Pressekodex zu halten. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Selbstkontrolle, in erster Linie, um die Seriosität eines Mediums zu wahren. Viele der Punkte der Pressekodizes lassen sich auch ohne weiteres auf die Wikinews übertragen. Orientierung bietet zum Beispiel der Pressekodex des Deutschen Presserates oder der Medienkodex des „Netzwerk Recherche“.
Quelle: https://de.wikinews.org/wiki/Wikinews:Journalistische_Grunds%C3%A4tze
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