Hallo!
Bei Bescheiden ist es noch Verwaltungsrecht (Forderung aufgrund eines Gesetzes)
Eine Möglichkeit wäre: da die ersten Widersprüche bereits aus 2014 sind, könnte Person X mittels einer Untätigkeitsklage gegen den WDR vor das VG gehen, da seit den ersten Widersprüchen mehr als 12 Monate (kalendarisch) vergangen sind. Ich weiß von jemand, daß er sich damit beim VG gegen die Verwaltungsvollstreckung durchsetzen konnte.
Es könnte sein, daß man damit bis zur Verwaltungsvollstreckung (das ist noch vor der Zwangsvollstreckung) warten sollte/müßte, aber damit könnte der Ablehnungsbescheid (wenn nicht ganz dann zumindest teilweise) unwirksam werden.
Vielleicht kann Person X dazu auch mal unverbindlich mit dem Rechtspfleger am VG sprechen (zB unter Vorlage der Widersprüche und den Belegen/Rückscheinen).
Die Klage ist, wie die Verwaltungsvollstreckung (auch dort hat es noch Rechtsmittel), noch Verwaltungsrecht.
Erst bei der Zwangsvollstreckung tut sich ein Fenster auf: Eigentum ist Zivilrecht, und an dieser Stelle werden auch die Beschlüsse und Urteile des LG Tübingen wirksam (vorher passiert nichts - die VGs interessieren sich nicht für Zivilrecht sondern für Verwaltungsrecht).
Es sind also noch lange nicht alle Drops gelutscht.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"