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Autor Thema: Prof. Dr. Jörn Kruse: Der Rundfunkbeitrag ist de facto eine Steuer (Jan. 2016)  (Gelesen 3764 mal)

K
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“Der Rundfunkbeitrag ist wie eine Steuer zu behandeln”

Prof. Dr. Jörn Kruse* in seiner Bürgerschafts-Rede vom 20.01.2016 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE “Rundfunkbeitrag endlich sozial gestalten – Zwangsvollstreckungen aussetzen” (Drucksache 2758)

Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist de facto eine Steuer:
[...]
Die Umbenennung von „Rundfunkgebühr“ zu „Rundfunkbeitrag“ und die neue Beitragsstruktur zeigt noch deutlicher als vorher, dass der Rundfunkbeitrag de facto eine Steuer ist. Ökonomen haben da keinen Zweifel. 4 von 5 Kriterien für eine Steuer sind erfüllt – nur das Nonaffektationsprinzip nicht, da das Aufkommen nicht zur Gesamtdeckung der staatlichen Haushalte verwendet wird, sondern nur an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fließt.

Vor allem ist es eine staatliche Zwangsabgabe ohne direkte Gegenleistung. Der Rundfunkbeitrag ist auch deshalb wie eine Steuer zu behandeln, weil der Staat – und damit die Parteien, die in den Ländern die Macht haben – über deren Höhe entscheidet.
[...]
weiterlesen auf: https://afd-fraktion-hamburg.de/der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-steuer-zu-behandeln/

*Prof. Dr. Jörn Kruse > https://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%B6rn_Kruse


Diese Rede sollte man aber nicht (nur) lesen - sondern sich anhören!
hier das Video: https://youtu.be/hyBGKiRbV30

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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zum eigentlichen Antrag der LINKEN siehe bitte u.a. unter
Zwangsvollstreckungen aussetzen. Antrag vom 06.01.16 'Die LINKE' Hamburg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17120.0.html


...höre aber auch die - wie ich finde opportunistisch-parteitaktische - Ablehnung des Antrags der LINKEN durch die AfD zum Schaden der Betroffenen und zum Schaden der (unerträglichen) Gesetzeslage:
Zitat
[...] Frage ist also: Sind wir nun für den LINKEN-Antrag?
Die LINKEN fordern die Aussetzung der Zwangsvollstreckung für NICHTzahler.
Das heißt bei solchen Leuten, die die geltenden Gesetze nicht beachten.
Die AfD ist aber die Partei des Rechtsstaats.
Und wir ... [unverständlicher Zwischenruf aus dem Plenum - ] ... und wir würden uns wünschen, dass auch andere Politiker, speziell in Berlin, die geltenden Gesetze ernster nehmen würden.
Und weil wir die Partei des Rechtsstaats sind, können wir ganz bestimmt diesem Antrag der LINKEN nicht zustimmen und werden ihn selbstverständlich ablehnen. Vielen Dank.

Mit Verlaub, aber wenn hier Leute "geltende Gesetze beachtet" haben, dann vermutlich die meisten NICHTzahler, denn diese haben zu allererst das GRUNDGESETZ beachtet... aber damit nicht genug.

Wenn ein (Rundfunkbeitragsstaatsvertrags-)"Gesetz" eine "de facto Steuer" als "Beitrag" verkaufen will, so verstößt genau dieses Gesetz elementar gegen die FINANZVERFASSUNG und beachtet damit selbst nicht die geltenden Gesetze!

Soviel zur "Rechtsstaatlichkeit" der AfD... ::)


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K
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Zitat
Die Umbenennung von „Rundfunkgebühr“ zu „Rundfunkbeitrag“ und die neue Beitragsstruktur zeigt noch deutlicher als vorher, dass der Rundfunkbeitrag de facto eine Steuer ist. Ökonomen haben da keinen Zweifel. 4 von 5 Kriterien für eine Steuer sind erfüllt – nur das Nonaffektationsprinzip nicht, da das Aufkommen nicht zur Gesamtdeckung der staatlichen Haushalte verwendet wird, sondern nur an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fließt.

Das Nonaffektationsprinzip ist nur scheinbar nicht erfüllt. Dies ergibt sich daraus, dass der Haushalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus den Haushalten der jeweiligen Bundesländer ausgegliedert wurde. Im Haushalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfüllt der Rundfunkbeitrag vollkommen offensichtlich die Funktion einer Steuer, weil er sich zum ganz überwiegenden Teil aus dem Rundfunkbeitrag speist. Damit erfüllt der Haushalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks das Steuerstaatsprinzip. Die Aufgliederung bzw. Ausgliederung einzelner Teile des staatlichen Gesamthaushalts in Sonder- oder Teilhaushalte kann die Funktion einer öffentlichen Abgabe nicht ändern.

Zitat
Vor allem ist es eine staatliche Zwangsabgabe ohne direkte Gegenleistung.

Eben. Und zwar liegt eine direkte Gegenleistung genau deshalb nicht vor, weil mit dem Rundfunkbeitrag eine öffentliche Infrastruktur finanziert wird. Dass der Rundfunkbeitrag die "Gegenleistung für das Programmangebot" ist, ist eine absichtlich verkürzte Sichtweise. Sie dient erkennbar nur zu Rechtfertigungszwecken. Aber so lange wie die Rechtsprechung diese Sichtweise übernimmt, ist kein Blumentopf zu gewinnen.

Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist auch deshalb wie eine Steuer zu behandeln, weil der Staat – und damit die Parteien, die in den Ländern die Macht haben – über deren Höhe entscheidet.

...über deren Höhe entscheidet, weil die Höhe den Umfang der Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur "Rundfunk" festlegt, d.h. wieviel Geld zur Verfügung stehen soll. Und genau an dieser Stelle wird abermals deutlich, dass der Rundfunkbeitrag keine Entgeltfunktion, sondern Finanzierungsfunktion hat.


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b
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Man kann nur die Zahlungsströme betrachten: Beispiel NRW, nach NRW-RBStV geht der Rundfunkbeitrag an WDR, ZDF, Deutschlandradio und Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM).

WDR-Geschäftsbericht 2015
http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/serviceangebot/services/infomaterial/geschaeftsbericht-106.pdf
Zitat
Kritisch hat sich das Gremium mit dem Thema »ARD-Finanzausgleich« befasst. Festgestellt werden kann hierbei, dass der WDR zusätzlich zu seinen vereinbarten Leistungen zum Finanzausgleich für die beiden kleineren Rundfunkanstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk in der ARD programmliche Mehrleistungen übernimmt, für die er keinen finanziellen Ausgleich erhält.

Wenn sogar WDR für seine Mehrleistung keinen Ausgleich bekommt, dann bekommt auch der NRW-Beitragszahler keine. Außerdem, was hat der NRW-Beitragszahler vom ARD-Finanzausgleich? Nichts. Der kann nicht mal Radio Bremen und Saarländischen Rundfunk befragen, da diese in anderen Ländern liegen und den dortigen Gesetzen unterworfen sind.

Teil der NRW-Rundfunkbeitrags geht auch an ZDF. Auch ZDF ist nicht dem NRW-Informationsfreiheitsgesetz unterworfen.

ARD-Finanzausgleich entlarvt das Ganze als Steuer. NRW-Rundfunkbeitrag soll nach NRW-RBStV an 4 Empfänger geleitet werden, plötzlich kommen noch Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk dazu, die in NRW-RBStV nicht genannt sind.


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Aber so lange wie die Rechtsprechung diese Sichtweise übernimmt, [...]
Diese Sichtweise hat "nur" die niedere Rechtsprechung, weder der EuGH als höchste europäische rechtsprechende Instanz, noch das BVerfG als höchste gerichtliche Instanz der Bundesrepublik Deutschland, die ihrerseits ja Mitglied der EU ist. Und damit haben wir defakto auch festgestellt, daß sich die niedere Rechtsprechung über EuGH und BVerfG hinwegsetzen; dieses ist langfristig viel schlimmer.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Knax:
Zitat
Und genau an dieser Stelle wird abermals deutlich, dass der Rundfunkbeitrag keine Entgeltfunktion, sondern Finanzierungsfunktion hat.

Das ergibt sich bereits eindeutig aus dem sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag § 1. Prof. Kruse liefert daher auch keine neue Erkenntnis.

Zitat
§ 1 Zweck des Rundfunkbeitrags
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.

"Finanzausstattung" heisst nichts anderes als "Finanzierung". D. h. auch, dass den Autoren dieses Machwerkes völlig klar war, dass es keine Gegenleistung des ÖRR gibt. Bzw. es war ihnen völlig egal, weil sie vermutlich davon ausgingen, dass der Widerstand relativ gering ausfallen würde, weil der Betrag ja angeblich gleich blieb, wenn auch nur für Fernsehgebührenzahler.
Man muss dazu also nicht nach Argumenten suchen, da es durch die Landesgesetzgeber quasi auf dem Silbertablett serviert wird. Das Beschwören einer angeblichen Gegenleistung durch den ÖRR und die Gerichte ändert daran gar nichts. Nebelkerzen, nichts weiter. Aber selbst wenn man eine Gegenleistung bejahen würde, so hat Prof. Jarass bereits 2007 in seinem Gutachten für die ARD festgestellt, dass die für einen "Beitrag" wohl zu schwach ausfällt. Ähnlich hat sich ja Eicher 2009 geäußert.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2017, 16:22 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

l

lex

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Worin unterscheidet sich diese Erkenntnis jetzt vom Wissenschaftlichen Beirat, der das schon lange erkannt hat?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2017, 21:59 von Bürger«

b
  • Beiträge: 1
hi,

nehmen wir an, Bürger*inX habe in einer fiktiven bayrischen stadt am Verwaltungsgericht gegen seine Zwangsanmeldung bzw den Festsetzungsbescheid geklagt. BürgerX hat versucht arguementativ darzulegen, wieso er aus gewissensgründen keinen rundfunkbeitrag zahlen kann, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich nicht nur nicht gewisse Punkte des Rundfunkstaatsvertrages hält (zb ausgewogenheit) sondern Bürger*inX, bekennender Demokrat, hat aufgelistet welche antidemokratischen Verfehlungen prominente Angestellte des öff-re Rundfunks begehen und welche Gesinnungen diese haben.
Der/die Richter*in hat natürlich nicht stattgegeben. U.a. mit der Begründung, das sei zwar alles nicht schön, was der Runfunk/Rundfunkangestellte so treibt/treiben aber man könne sich nicht aussuchen wofür man Rundfunkbeitrag zahlen will und wofür nicht. Das eklatante Verfehlungen stattfinden entbindet nicht von der Pflicht zu zahlen. Ebenso wie man es nicht in der Hand hat, wofür die Steuer verwendet wird, die jeder berufstätige Bürger zahlen muss. Jetzt überlegt sich Bürger*InX ob man da noch einmal ansetzen könnte. das es ja offiziell eben KEINE STEUER ist... oder ob er/sie sich was anderes überlegen muss

liebe grüße


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m
  • Beiträge: 241
  • Murks? Nein danke!
Jetzt überlegt sich Bürger*InX ob man da noch einmal ansetzen könnte. das es ja offiziell eben KEINE STEUER ist... oder ob er/sie sich was anderes überlegen muss

Da der Rundfunkbeitrag für die Möglichkeit zu entrichten ist, Produkte konsumieren zu können, die bei der ordnungsgemäßen Erfüllung der „Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen (die Fakten und Meinungen auseinanderhalten) die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden“ [BVerfG 18.7.2018] entstehen würden, diese Produkte jedoch nicht vorliegen, somit die Möglichkeit des Konsums nicht besteht, ist - meines Erachtens nach - jeder berechtigt, selbst darüber zu entscheiden, ob der sog. individuelle Vorteil vorliegt.

Zitat von: BVerfG v. 18.7.2018 Rn. 80
Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt.

Meiner Ansicht nach hat dieser Satz des BVerfG seine feste Verankerung in unseren Grundrechten.

(Möglicherweise bietet sich an, eine entsprechende Methode der Zahlungsverweigerung zu nutzen.)


Edit "Bürger":
Die "Wiederauferweckung" dieses uralt-Threads aus 2017(!!!) noch dazu mit einer individuellen Fragestellung, die wenn, dann eigenständig diskutiert gehört, wohl aber ohnehin schon andernorts im Forum in ähnlicher Form bereits vor Jahren diskutiert wurde, macht eine Prüfung/ Moderation dieses Threads erforderlich, weswegen dieser vorerst geschlossen wird. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2021, 03:03 von Bürger«

 
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