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Autor Thema: Fake News entfaltet durch Digitalisierung viel größere Reichweite  (Gelesen 5170 mal)

C
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onetz.de, 01.06.2017

Fake News entfaltet durch Digitalisierung viel größere Reichweite als frühere Lügenmärchen
Gefangen in der Filterblase


Zitat
Lügenmärchen gab es schon immer. Verändert hat sich nur ihre Reichweite. Die Wirkung von "Fake News" kann verheerend sein, und sie ist nicht zu unterschätzen, warnte der Intendant des Bayerischen Rundfunks, Ulrich Wilhelm, beim Bayerischen Landkreistag in Neunburg.

[..] Für die Medien gelte die Selbstverpflichtung, Dinge sachgerecht aufzubereiten. Dazu gehöre es, Kommentar und Nachricht zu trennen, Quellen deutlich zu machen und anderen Meinungen Raum zu geben. Anders als in den USA gebe es hier immerhin so etwas wie eine Gesamt-Öffentlichkeit, die den gleichen Medien vertraut. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erreicht heute noch zwei Drittel der Bevölkerung", berichtete Wilhelm, "damit kann er als Klammer fungieren".  [..]

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https://www.onetz.de/neunburg-vorm-wald/politik/fake-news-entfaltet-durch-digitalisierung-viele-groessere-reichweite-als-fruehere-luegenmaerchen-gefangen-in-der-filterblase-d1756703.html


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H
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Zitat
Anders als in den USA gebe es hier immerhin so etwas wie eine Gesamt-Öffentlichkeit, die den gleichen Medien vertraut.

WOW! Also DAS erzählen Sie mal einem Medienwissenschaftler oder -soziologen.
Der wird die Hände über dem Kopf zusammen schlagen..


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l

lex

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Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erreicht heute noch zwei Drittel der Bevölkerung
Ich komme nur auf 5-6 Prozent. Wenn das zwei Drittel sind, sollte der Herr nochmal in die Schule


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Zitat
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erreicht heute noch zwei Drittel der Bevölkerung", berichtete Wilhelm, "damit kann er als Klammer fungieren".

Ohne Nachweis zu behaupten dass man 2/3 der Bevölkerung erreicht, ausgerechnet in einem Beitrag, in dem es um Fake-News geht, sollte jeden Leser eigentlich schon deutlich machen, was er von den Öffentlich Rechtlichen zu halten hat.


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Zitat
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erreicht heute noch zwei Drittel der Bevölkerung", berichtete Wilhelm, "damit kann er als Klammer fungieren".

Ohne Nachweis zu behaupten dass man 2/3 der Bevölkerung erreicht, ausgerechnet in einem Beitrag, in dem es um Fake-News geht, sollte jeden Leser eigentlich schon deutlich machen, was er von den Öffentlich Rechtlichen zu halten hat.

Zur Verteidigung: Vielleicht meint er "erreichen" auch über Rezipienten, die als Satelliten fungieren.


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Er meint Wohnungen als Rezipienten :P

Wenns nicht so traurig wär, könnte man tatsächlich lachen über soviel Hirnlosigkeit.


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Fake News entfaltet durch Digitalisierung viel größere Reichweite als frühere Lügenmärchen
Gefangen in der Filterblase


Weiterlesen auf:
https://www.onetz.de/neunburg-vorm-wald/politik/fake-news-entfaltet-durch-digitalisierung-viele-groessere-reichweite-als-fruehere-luegenmaerchen-gefangen-in-der-filterblase-d1756703.html

Fake News  => Gezielte Desinformation als Missbrauchspotential von Rundfunkveranstaltern, jetzt besonders vor Wahlen der gesetzl. Vertreter des Bürgers. Falsche Tatsachenbehauptungen als Information durch sogen. M E I N U N G S U M F R A G E N, welche nicht als R E P R Ä S E N T A T I V angegeben werden.

Im Klartext ist die gesetzliche Vorgabe eindeutig geregelt, aber der Begriff "R E P R Ä S E N T A T I V I T Ä T" könnte selbst als Fake News benutzt werden, da dieser Begriff eigentlich faktisch nicht realisierbar ist. Siehe Kommentar am Ende. ***
Zitat
§ 10 RStV Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen
(1) 1Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. 2Sie müssen unabhängig und sachlich sein. 3Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. 4Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
(2) Bei der Wiedergabe von Meinungsumfragen, die von Rundfunkveranstaltern durchgeführt werden, ist ausdrücklich anzugeben, ob sie repräsentativ sind.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFunkStVertr-10?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Und weiter …
Zitat
§ 54 Abs. 2 RStV Allgemeine Bestimmungen
(1) 1Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. 2Für die Angebote gilt die verfassungsmäßige Ordnung. 3Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.
(2) 1Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. 2Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
(3) Bei der Wiedergabe von Meinungsumfragen, die von Anbietern von Telemedien durchgeführt werden, ist ausdrücklich anzugeben, ob sie repräsentativ sind.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFunkStVertr-54
*** Kommentar:
Zitat
(…) Vorgeblich „repräsentative“ Umfragen werden zwar von spezialisierten Meinungsforschungsinstituten im Auftrag von Rundfunk- und Fernsehanstalten oder von Zeitungsverlagen durchgeführt. Strenggenommen gibt es „Repräsentativität“ jedoch gar nicht. Die landläufige Vorstellung, dass die „repräsentative“ Untermenge eine gleiche Verteilung aller für den Untersuchungsgegenstand relevanten Merkmale aufweist, ist faktisch nicht realisierbar, da ja erst durch die Untersuchung selbst festgestellt wird (und werden kann), welche Merkmale tatsächlich relevant sind. Entscheidend ist daher die Ziehung einer Zufallsstichprobe. Dann sind statistisch kontrollierbare Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit möglich. (…)
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Repr%C3%A4sentativit%C3%A4t
+++
 :o ??? ::)



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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Fake News  => Gezielte Desinformation als Missbrauchspotential von Rundfunkveranstaltern, jetzt besonders vor Wahlen der gesetzl. Vertreter des Bürgers. Falsche Tatsachenbehauptungen als Information durch sogen. M E I N U N G S U M F R A G E N, welche nicht als R E P R Ä S E N T A T I V angegeben werden.

Umfrage

Merkel so beliebt wie vor der Flüchtlingskrise …


Fake News => Auch hier sind §§ 10, 54 RStV heranzuziehen. Eine „Repräsentativität“ wurde nicht angegeben. (Anmerkung: Weil diese auch faktisch nicht realisierbar ist. Aber im RStV in §§ 10,54 tituliert wird::) 8) :o

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-ist-so-beliebt-wie-vor-der-fluechtlingskrise-umfrage-a-1151302.html#ref=nl-morningbriefing

Und hier …

Quelle: http://norberthaering.de/de/27-german/news/846-zensur-eu

Und hier:

Quelle: http://www.wahlrecht.de/umfragen/

Bild dir deine Meinung!
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2017, 10:14 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

e
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Umfrage

Merkel so beliebt wie vor der Flüchtlingskrise …



Ich rede mal Klartext: Ich glaube das nicht!!!

Hier zeigt sich deutlich, wie das Volk durch die öfrech manipuliert wird und die Herde dahin getrieben wird, wo man sie hinhaben will, warum auch immer. Und deswegen existiert dieser Moloch öfrech in dieser Form immer noch und wird immer größer. Hoffentlich nicht mehr lange.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2017, 18:17 von Bürger«
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                                                Curt Goetz

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Ach, das muss man alles in Relation sehen. Im Vergleich zum einzig anderen Kanzlerkandidaten Schulz schneidet sie in den Gefühlen der Befragten einfach besser ab ;)

Trotzdem halte ich solche Nachrichten für gefährlich für eine stimmige Demokratie. Hier wird Merkel zur Alternativlosigkeit in Person hochgejubelt. Bessere Umfragewerte in seinem Land kann eigentlich noch Kim Jong Un (Diktatur) und Putin (gelenkte Demokratie) bekommen.


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Welche Auswirkungen diese Fakenews haben, wird erkennbar, wenn Merkel dann tatsächlich gewinnt. Dann zweifelt niemand das Ergebnis an, Wahlbetrug ist ganz selbstverständlich ausgeschlossen, denn es wurde ja schon durch Umfragen vorhergesagt und bestätigt.


Edit "Bürger" - Hinweis/ Bitte @alle:
Dieses Thema bitte mit konkretem Bezug zum Thema "Rundfunkbeitrag", da das Forum vertiefende Diskussionen zum Aufreger-Theme "fake news" aufgrund der Vielzahl akuter Probleme mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" nicht leisten kann.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Achtung hier kommt ein FAKE-NEWS vom ZDF in der heute Sendung von 19:00h ...

Zitat
(…) Von der Saison 2018/19 an, verschwindet die Champions-League zum ersten Mal, aus „DEM FREI EMPFANGBAREN FERNSEHEN“, wird für 3 Jahre ausschließlich im PAY-TV oder als STREAM angeboten. (…)

Ja, genau man(n) Frau lese und höre sich diesen Kommentar der ZDF-Moderatorin an.

Es gibt kein FREI EMPFANGBARES FERNSEHEN … bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Jeder mit angemeldeter Wohnung in der BRD bezahlt jeden Monat für das „FREI EMPFANGBARE FERNSEHEN“ 17,50 € Euro Zwangsrundfunkbeitrag. Mit 18 Jahren angefangen, bis zum 80. Lebensjahr 13.000 € Euro nach jetziger Beitragshöhe.

Guggst du hier:

Quelle: ZDF heute Mediathek vom 13.06.2017 ab Minute 08:29, bzw. ab Minute 09:48

https://rodlzdf-a.akamaihd.net/none/zdf/17/06/170613_sendung_h17/1/170613_sendung_h17_2328k_p35v13.mp4
Bild dir deine Meinung!


Achtung dieser Link führt zu ZDF ...
 ::) 8) >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2017, 21:19 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

n
  • Beiträge: 1.457
Und Sky ist mit 16,99 günstiger als die ÖRs


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Die ARD Tagesschau in der Kritik ...

Zitat
(...) Wer über eine solche Macht verfügt und sie ständig für Fake-News missbraucht, der muss von der ersten Seite an als jener skizziert werden, der die Regeln zu seinen Gunsten fälscht. (...)

Weiterlesen:
Die ARD Tagesschau ... "Es handelt sich um Missbrauch der Deutungshoheit"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23392.0.html
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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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