Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Zukunft Qualitätsmedien: Brauchen wir eine öffentlich-rechtliche Meinungsabgabe?  (Gelesen 2461 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de

Quelle Logo:http://www.turi2.de/wp-content/uploads/2015/12/kress-logo-neu-150.jpg
Johann Oberauer zur Zukunft der Qualitätsmedien: Brauchen wir eine öffentlich-rechtliche Meinungsabgabe?

Quelle: KRESS 23.05.2017


Zitat
Lassen sich Qualitätsjournalismus und damit die publizistischen Kernaufgaben der Medienhäuser in einer Zeit, die von der Marktmacht der US-Medien-Technologieriesen, aber auch von inneren Sinnkrisen geprägt ist, zukunftssicher absichern? Johann Oberauer, Herausgeber und Verleger von kress, regte auf dem European Newspaper Congress eine Debatte über die öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Presse an.

weiterlesen auf:
https://kress.de/mail/news/detail/beitrag/137764-johann-oberauer-zur-zukunft-der-qualitaetsmedien-brauchen-wir-eine-oeffentlich-rechtliche-meinungsabgabe.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 11.462
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
AUTSCH!!! :o ::) :o

Zitat
Auch wenn uns die Vorstellung ein Gräuel ist, wir werden die Hilfe der Politik brauchen. Wie übrigens die Politik unsere Hilfe brauchen wird - selbst wenn sie in Zeiten von Social Media annehmen könnte, endlich von den Fesseln der Medien befreit zu sein. Wir hängen vermutlich gerade durch Social Media mehr aneinander, als wir es ahnen - oder gar wünschen.

Im Fernsehen hat sich ein System durchgesetzt, das wir öffentlich rechtlich nennen - und über das wir bei allen Kleinkriegen, die wir miteinander führen, zugleich froh sein können. Stellen wir einmal klar: Auch wir Zeitungen und Zeitschriften erfüllen öffentlich rechtliche Aufgaben - und ich meine, sogar viel dichter und umfangreicher, als dies unsere Bewegtbild-Brüder leisten. Wenn es uns in Zukunft nicht gelingt, uns über die Leser zu finanzieren, werden wir einen gleichen, vielleicht sogar größeren Topf für das brauchen, was heute die Öffentlich Rechtlichen erhalten. Ja, vielleicht wird in Zukunft jeder Haushalt einen Betrag von 350 Euro bezahlen - als einen Meinungsbildungsabgabe, für die es nebenbei möglicherweise noch eine Zeitung gibt - gedruckt oder digital, gratis oder mit einem Rabatt von vielleicht 50 Prozent.
Quelle: https://kress.de/mail/news/detail/beitrag/137764-johann-oberauer-zur-zukunft-der-qualitaetsmedien-brauchen-wir-eine-oeffentlich-rechtliche-meinungsabgabe.html

Ähm... ist es einfach schon zu spät oder hab ich gerade nicht so recht den Satire-Modus geeicht...?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Auch wir Zeitungen und Zeitschriften erfüllen öffentlich rechtliche Aufgaben - und ich meine, sogar viel dichter und umfangreicher, als dies unsere Bewegtbild-Brüder leisten.

Das ist grob falsch. Eine Zeitung mag Aufgaben für die Öffentlichkeit (= Allgemeinheit) erfüllen, z. B. durch Information, Anlayse etc. Dadurch wird diese Tätigkeit aber nicht organisatorisch und rechtlich zur öffentlich rechtlichen Aufgabe. Und das schon schlicht dadurch, dass es solche nicht gibt. Was es gibt sind öffentliche Aufgaben, also Aufgaben, die durch den Staat erfüllt und/oder organisiert werden. Z. B. Polizei, Grenzsicherung und Zoll, das Justizsystem, die Vertretung des Staates nach außen, Planung und Kontrolle der Infrastruktur usw. Einige dieser Aufgaben werden in einer besonderen Rechtskonstruktion organisiert, die man öffentlich-rechtlich nennt. Das dazu der Rundfunk gehört ist eher historisch bedingt als notwendig.
So ist zu vermuten, dass es den Verlagsleuten eher darum geht ihre Geschäftsmodelle durch den Staat zu sichern und per Gebühr, Beitrag oder Steuer finanzieren zu wollen. Dazu gibt es keinen Grund. Wenn es künftig keine Zeitungen mehr gibt, dann ist das hinzunehmen. Es gibt zig Berufe und Geschäftsmodelle, die im Laufe der Zeit verschwunden sind. Wo waren denn die Zeitungsmacher, als z. B. die Setzer verschwanden? Oder die Schreibmaschinen-Mechaniker? Es heisst, die Pressefreiheit ist die Freiheit einiger weniger Verleger(familien) ihre Meinung zu verbreiten. Das kann nun aber jeder tun und zwar weltweit, in dem er sich des Internets bedient. Es ist nicht Aufgabe des Staates oder der Gesellschaft solche Geschäftsmodelle und Privilegien zu erhalten.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2017, 12:28 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

M
  • Beiträge: 448
Es heisst, die Pressefreiheit ist die Freiheit einiger weniger Verleger(familien) ihre Meinung zu verbreiten. Das kann nun aber jeder tun und zwar weltweit, in dem er sich des Internets bedient. Es ist nicht Aufgabe des Staates oder der Gesellschaft solche Geschäftsmodelle und Privilegien zu erhalten.

Der Gesetzgeber sieht es anders.

Die Pressefreiheit ist wie die Rundfunkfreiheit. Der Staat entschied, die Rundfunkfreiheit einzuschränken, um Vielfalt in den wenigen Übertragungskanälen zu gewährleisten, ich zitiere aus http://stmichael.tk/2016-07-18K.htm:

Zitat
Ich verweise auf den Aufsatz "Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG: Freiheit für den Rundfunk und Freiheit vom Rundfunk" von Dr. Horst Kratzmann in der Zeitschrift "Die Öffentliche Verwaltung" (DÖV, Heft 17/2015. S. 743). Er bestätigt, dass die Reform der Rundfunkfinanzierung nicht einen kleinen Schritt darstellt, sondern einen großen Schritt aus dem Grundgesetz heraus, dass ihre Verfassungswidrigkeit offenkundig und einfach zu begründen ist, dass sie die negative Informationsfreiheit missachtet. Das Bundesverfassungsgericht hebelte im ersten Rundfunkurteil (1961) die Rundfunkfreiheit (Art 5 Abs. 1 Satz 2 GG) im Interesse der Meinungs- und Informationsfreiheit (Satz 2) als vorläufige Notlösung wegen der technischen Gegebenheiten aus, es suspendierte das Grundrecht der Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk für jedermann und überantwortete dafür diese Berichterstattung den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die eine Meinungsvielfalt produzieren sollten, die den Trägern des Grundrechts auf Informationsfreiheit gebührt. So wie diese Notlösung heute überholt sei, so könne auch die vermeintlich "dienende" Überwältigung der Informationsfreiheit ab 2013 keinen Bestand haben. Die Anstalten genießen zwar als Träger der Rundfunkfreiheit die Grundrechtsfähigkeit, sie seien aber, wenn sie eine Abgabe fordern, Hoheitsträger und daher grundrechtsverpflichtet. Der Grundrechtekatalog könne unmöglich in seiner Ganzheit oder in Teilen zur Ermächtigung auch für Bürgerpflichten uminterpretiert werden. Die sachlichen Zusammenhänge zwischen den Sätzen 1 und 2 des Art. 5 Abs. 1 GG geben schon als solche keinen Grund für die Auferlegung von Pflichten zulasten von Grundrechtsträgern. Der Zwangsbeitrag habe bei den Grundrechten keinen Platz und beim Finanzwesen keine Grundlage.

Nur, die Bedingungen für die Rechtfertigung des öffentlich rechtlichen Rundfunks gelten nicht mehr, aber der Rundfunk ist aufgeblasener denn je. Man wird immer neue (verfassungswidrige) Rechtfertigungen finden, und vielleicht werden mal selbst die unanfechtbaren Entscheidungen des BVerfG offensichtlich verfassungswidrig.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@MichaelEngel: die Pressefreiheit war immer eine, die privaten Unternehmern diente. Daher stammt der leicht ketzerische aber im Kern eben wahre Satz, der ja nur besagt, dass diese Freiheit nur die Freiheit weniger ist und damit einerseits auf das nötige Kapital verweist. Zugleich wird damit aber gesagt, dass lediglich die Meinung weniger unter dem Schutz der Pressefreiheit steht und verbreitet wird.
Eine Rundfunkfreiheit hat es eigentlich nie gegeben, wenn man davon absieht, dass sich Piratensender eine Zeit lang einfach das Recht nahmen (illegal) zu senden. Um einen Sender zu betreiben benötig man neben der Technik vor allem Frequenzen und (daher) eine behördliche Genehmigung. Einen Verlag kann eigentlich jeder gründen. Ob er damit Erfolg hat, ist sein unternehmerisches Risiko.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.306
die Pressefreiheit war immer eine, die privaten Unternehmern diente.
Den Satz unterschreibe ich nicht.

"Pressefreiheit" im Sinne der nationalen und europäischen Grundrechte meint immer die "Freiheit der Berichterstattung", also die Freiheit, sich die Themen, über die zensierfrei publiziert wird, selbst auszusuchen.

Die Freiheit des publizierenden Unternehmens vom Einfluß des Staates bspw. ist eine andere Baustelle.

Ein Teil der Produktionskosten bspw. der meisten Zeitungen und Zeitschriften kommt heute über Werbung herein und freilich über die Abo.-Kunden einer jeden Zeitung oder Zeitschrift, die es zu steigern gilt.

Und insofern muß natürlich erkannt werden, daß die derzeitige Verbraucher-Zwangabzocke zugunsten der öffentlich-rechtlichen audio-visuellen Medien eine direkte Diskriminierung mindestens der Printmedien zur Folge hat, die es ja üblicherweise auch nicht gratis gibt.

Nur müssen hier die Verlage eben selber mal tätig werden, bspw. innerhalb ihrer Leserschaft, (incl. Laufkundschaft, die hier ganz wichtig ist), eine Meinungsumfrage durchführen, oder auch zwei, oder drei, bis zum gewünschten Ergebnis, das darin bestehen sollte, zu ermitteln, ob tatsächlich dieser Rundfunkbeitrag Grund dafür ist, daß die Leute keine bzw. keine weitere Zeitung abonnieren. Denn damit wäre dann, passende Fragestellung vorausgesetzt, die Diskriminierung auch der Verbraucher offenkundig, und damit defaktisch sogar eine Doppeldiskriminierung belegt, nämlich die der Printpresse und die der Verbraucher.

Und zumindest die Verbraucher müssen in der EU die freie Entscheidung haben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: was für ein Problem hast du mit der Tatsache, dass Zeitungen und Zeitschriften von (privaten) Unternehmern gegründet und betrieben wurden/werden? Und das Pressefreiheit natürlich dem Schutz der Interessen eben dieser Unternehmer dient? Klar, es geht auch um die Freiheit der Berichterstattung und so ganz theoretisch kann man sich die Themen selbst aussuchen. Ein hoch auf den freien Hungerleiderjournalismus. Versuch doch einmal ganz frei Themen im Axel Springer Verlag zu suchen und diese dann durch deine Brille zu betrachten, so abseits des Mainstreams der BILD, Welt etc. Da findest du dich schneller im Heer der "Freien" als dir lieb ist. Oder versuche dich dagegen zu wehren, dass der Anzeigenvertrieb unbedingt deinen Artikel über Techniktrends oder den neuesten Reisebericht mit der umfangreichen Erwähnung auf die Werbekunden garniert sehen möchte, die ganz zufällig ihre Produkte im Kontext des Artikels bewerben können. Im Streit um Adblocker haben die Anwälte von ASV erklärt, die Zeitung diene dem Verkauf von Werbung und die Artikel wären nur Beiwerk.

Die Freiheit des publizierenden Unternehmens vom Einfluß des Staates ist keine andere Baustelle. Zensur ist schließlich der ultimative Einfluß auf ein publizierendes Unternehmen. Und vor dem soll ja die Pressefreiheit die Verlage und Journalisten schützen. Tut sie wenigstens das? Von der Spiegel-Affäre, über die rechtswidrige Durchsuchung von Redaktionsräumen (Cicero, Welt, Berliner Morgenpost...), ausspähen, abhören und Durchsuchung der Wohnung von Journalisten z. B. anläßlich des G8-Gipfels, bis zum Abfangen von Briefen an Redaktionen Hamburger Zeitungen ebenfalls im Zusammenhang mit G8, sind fortwährend Verstösse seitens staatlicher Organe  festzustellen. Das sind alles Ereignisse, die nicht in der Türkei sondern hier bei uns stattfanden und wohl auch künfig stattfinden werden. Es ist wohl besser, wenn man sich mit den Mächtigen im Land gut stellt. Andernfalls ...

Wann hast du eigentlich das letzte Mal von der Pressefreiheit Gebrauch gemacht?

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.306
was für ein Problem hast du mit der Tatsache, dass Zeitungen und Zeitschriften von (privaten) Unternehmern gegründet und betrieben wurden/werden?
Gar keines, und es wäre schön, es würde mir auch keines angedichtet!

An meiner Aussage ändert sich aber rein gar nichts; die europäischen wie nationalen Grundrechte definieren die Informations- und Meinungsfreiheit, wie die Freiheit der Presse. Beides meint letztlich die Freiheit, selber darüber zu befinden, über welche Themen berichtet wird. Immer freilich im Rahmen der gesetzlichen Lage.

Das Problem ist doch, daß jeder sich etwa zurechtbiegt und nicht mal ansatzweise zur Kenntnis nehmen will, was eigentlich vom Gesetzgeber tatsächlich definiert worden ist.

Zitat
Und das Pressefreiheit natürlich dem Schutz der Interessen eben dieser Unternehmer dient?
Nö, primär nicht, sekundär aber evtl. schon, aber warum auch nicht?

Zitat
Ein hoch auf den freien Hungerleiderjournalismus.
Es liegt an der Printpresse selber, interessante Artikel zu gestalten, dem Volk quasi auf's Maul zu schauen, sich also aus ihrer Schreibstube mal nach draussen zu begeben und zu berichten, was das Volk interessiert, (ok, das Volk ist oft die eigene Leserschaft, und die Artikel werden dadurch regional sicher sehr unterschiedlich sein), am Markt durchsetzbare Preise auszuweisen. Übrigens, wer nur schreibt, was andere schreiben, macht sich beliebig, langweilig und abkömmlich; 08/15 ist auch in der inhaltlichen Printpresse nicht gefragt.

Und, übrigens, hat ein jeder das Recht, von seinem Job vernünftig leben zu können; das gilt nicht nur für Journalisten, sondern auch für Zusteller, bspw, die maßgeblich dazu beitragen, daß es überhaupt zufriedene Kunden hat. Denn der Inhalt einer Zeitung oder Zeitschrift ist nur ein Aspekt von vielen, der die Qualität einer Publikation ausmacht.

Zitat
Oder versuche dich dagegen zu wehren, dass der Anzeigenvertrieb unbedingt deinen Artikel über Techniktrends oder den neuesten Reisebericht mit der umfangreichen Erwähnung auf die Werbekunden garniert sehen möchte, die ganz zufällig ihre Produkte im Kontext des Artikels bewerben können.
Ich sehe da gar kein Problem, wenn Werbung zum Artikel paßt und so dimensioniert ist, daß zuerst der Artikel mit seiner Überschrift auffällt.

Fachspezifische Werbung geht immer und ist auch immer ok.

Nicht ok wäre es, wenn in einer Kuchenzeitung für Autos geworben wird; eine derartige Zeitung ließe ich liegen.

Was glaubst Du denn, warum "meine" Zeitung im Laufe der letzten Jahre inhaltlich um Lichtjahre besser geworden ist?

Den Kampf um Kunden wird es immer und überall geben, aber zuerst einmal muß das Produkt stimmen, mit dem man überhaupt versuchen kann, neue Kunden zu gewinnen; (das Erhalten von Bestandskunden ist eine andere Baustelle), das gelingt nicht via in dieser Gesellschaft oft üblicher Kundenverarsche, sondern alleine mittels eines Produktes, das Kunden gerne kaufen und auch von selber gerne weiterempfehlen.

Dazu braucht es aber nicht nur die Fähigkeit, sich auf Kunden einzulassen, sondern auch die Fähigkeit, alle (!) Mitarbeiter, die nötig sind, das Produkt zum Kunden zu bringen, vernünftig zu bezahlen. Das fängt beim Journalisten an, geht via Redakteur zum Drucker und von dort via Auslieferungsfahrer zum Zusteller. Diese ganze Kette ist nötig, damit ein Produkt a la Tageszeitung beim Kunden positive Wirkung erzielen kann.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2017, 19:09 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben