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Autor Thema: Die Tagesschau und der Hass  (Gelesen 2527 mal)

Q
  • Beiträge: 104
Die Tagesschau und der Hass
Autor: 03. Juni 2017, 19:32
Zitat
geschrieben von: Lucas Schoppe.

Die Tagesschau hat mit ihrer Sag’s mir ins Gesicht-Aktion mit großem Gestus versucht, den Dialog mit den Verfassern von Hasskommentaren zu beginnen. Das Ziel, gegen Hate Speech vorzugehen, hat sie leider nicht erreicht – unter anderem deshalb, weil sie selbst Positionen unterstützt, die erhebliche Aggressionen im Netz fördern. So wird ein guter, wichtiger Ansatz schließlich zum Missbrauch der großen Privilegien eines öffentlich-rechtlichen Senders. Anlass, mal wieder einen offenen Brief zu schreiben.

Einer meiner Lieblingsblogger über Populäraktionen einer Elefanteninstitution des "ÖR", bei denen die, wie üblich, mal wieder auf anderthalb Augen Scheuklappen hat.

Weiter hier
https://man-tau.com/2017/06/03/tagesschau-hatespeech-strick/

Zitat
Zudem braucht es in der zerklüfteten Landschaft des Internets mit ihren unzähligen voneinander getrennten Filterbubbles ein gemeinsames Forum, das ganz unterschiedliche Menschen miteinander ins Gespräch bringt.

Für ein solches Forum werden eigentlich die öffentlich-rechtlichen Anstalten bezahlt. Das Geld, das wir für Sie aufbringen müssen, sind ja nicht einmal Gebühren, auch keine „Zwangsgebühren“, weil die Zahlungen unabhängig von Gegenleistungen fällig sind. Die Gelder für Sie sind eigentlich zweckgebundene Steuern, die weitgehend einkommensunabhängig stur in gleicher Höhe von jedem Haushalt zu entrichten sind.

Sie agieren also in einer unglaublich privilegierten Position, als Medienunternehmen, die durch gigantische Quasi-Steuern finanziert werden und die dadurch eine große Souveränität dem Markt gegenüber zu haben.

Statt diese enormen Privilegien aber im Interesse aller einzusetzen, machen Sie sich zum Sprachrohr von kleinen Gruppen, aus deren Perspektive andere dann massiv belastet und diskreditiert werden.

Kurz: Sie nutzen Ihre Privilegien, um Hetze verbreiten.

Das ist kein Zufall, sondern wohl, leider, Programm.

Unbedingt empfehlenswert!
LG, Quietus

____
Edit "ChrisLPZ":
URL kenntlich gemacht. Bitte keine im Text versteckten externen Links im Forum verwenden
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung



Edit "Bürger":
Siehe auch tangierende Diskussionen u.a. unter
"Sag's mir ins Gesicht!" - Tagesschauaktion gegen Hassnachrichten im Netz!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23222.0.html
www.sags-mir-ins-gesicht.de – Holger Kreymeier live auf FB-Tagesschau
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23250.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2017, 21:13 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Re: Die Tagesschau und der Hass
#1: 03. Juni 2017, 20:45
Ich habe zu der Tagesschau Aktion erstmal nur eine Frage:

Haben sie wirklich damit gerechnet, dass sich ein paar Hate-speechler schimpfend und  brüllend mit hochrotem Kopf vor der Kamera lächerlich bzw. auch strafbar machen würden?

Wie weltfremd müsste man dafür sein? Wie sinnentleert so eine Aktion! Ich glaube eher, beabsichtigt war eine Darstellung, dass die ÖRR unbedingt, hier eben auch als Hatespeech-Kontrolleure, im Netz vertreten sein müssen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2017, 21:06 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

Q
  • Beiträge: 104
Re: Die Tagesschau und der Hass
#2: 11. Juli 2017, 10:52
MANNdat schreibt
https://manndat.de/medien/hate-speech-mit-gez-gebuehren.html

Zitat
Hate Speech mit GEZ-Gebühren?
ARD und ZDF inszenieren sich in der Öffentlichkeit als Kämpfer gegen Hate Speech. Doch wie sieht es mit Hate Speech in den eigenen Formaten aus?

Sehr langer und link-gespickter Artikel, der sich unter anderem auch auf einen weiteren Beitrag des Bloggers Lucas Schoppe bezieht.

Es geht unter anderem um das "Format" "Jäger & Sammler" und den "Tagesschau-Event" "Sag's mir ins Gesicht" und deren Zusammenarbeit mit teils GEZ-finanzierten Youtubern.
Und um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Verfasser kritischer/anderslautender/missliebiger Beiträge werden von den "Öffentlich-Rechtlichen" als "Hater" verunglimpft.

Ich blicke, als Nicht-Fernseher und weitestgehend Nicht-Youtuber, nicht so gänzlich durch.
Halte es für wichtig, das zu verlinken.

LG, Quietus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2017, 18:12 von Bürger«

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Re: Die Tagesschau und der Hass
#3: 11. Juli 2017, 11:47
Verfasser kritischer/anderslautender/missliebiger Beiträge werden von den "Öffentlich-Rechtlichen" als "Hater" verunglimpft.

Zitat
Die Fadenscheinigkeit des Ablehnungsgrundes ist offensichtlich. Es ging offensichtlich nur um die Weigerung der Aufgabe der Anonymität, was ein Mailverkehr der Small Talkers mit den Verantwortlichen noch einmal belegt. Dabei ist Anonymität im Netz nichts, was irgendjemand rechtfertigen müsste, sondern schlicht weg rechtlich geboten. Der Landesdatenschutzbeauftragte von NRW klärt dazu auf:

Quelle: Hate Speech mit GEZ-Gebühren? vom 7. Juli 2017
Veröffentlicht in: Medien
https://manndat.de/medien/hate-speech-mit-gez-gebuehren.html

Hierzu folgendes Zitat aus dem TMG:
§ 13 Pflichten des Diensteanbieters
https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html
Zitat
(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.


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 >:D :police:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2017, 18:14 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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