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Autor Thema: Kontopfändung, wie weiter Vorgehen, Anwalt (in Berlin) gesucht  (Gelesen 4574 mal)

n
  • Beiträge: 2
Guten Tag,
Person N's  Bank hat folgendes mitgeteilt:

Zitat von: Bank
am 09.05.2017 wurde uns eine Pfändung vom Gläubiger Finanzamt Prenzlauer Berg über 749,91 Euro zugestellt.

Ihr Konto weist zur Zeit ein ausreichendes Guthaben zur Begleichung der Pfändung auf.

Die DKB AG ist rechtlich verpflichtet, den Pfändungsbetrag inkl. eventuell anfallender Zinsen und weiterer Kosten an den Pfändungsgläubiger zu überweisen.

Wir haben daher den o.g. Betrag zuzüglich gegebenenfalls anfallender Zinsen und Kosten auf ein internes Konto separiert, um Ihr Konto und die dazugehörigen Karten nicht sperren zu müssen. Sollte uns innerhalb von 28 Tagen ab Zustellung der Pfändung keine Gläubigeraufhebung vorliegen, werden wir den Betrag an den Pfändungsgläubiger überweisen.

Person N hat nie einen Fernseher besessen - hört auch kein Rundfunk - hat nie gez gezahlt -
Person N hat kein Schreiben vom Finanzamt bekommen das eine Pfändung seines Kontos bevorsteht , jetzt dort angerufen und N ist mitgeteilt worden es handele sich um GEZ und man müsse N das nicht mitteilen (!) - (wortwörtlich) und N könne nichts mehr machen.

Unglaublich -_- was die so dürfen

Bevor Person N jetzt zum Anwalt rennt - kennt jmd. hier einen Anwalt der sich in Berlin damit beschäftigt.


Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen, alles hypothetisch beschreiben.

Edit "DumbTV":
Betreff präzisiert, Formatierung angepasst


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2017, 13:47 von DumbTV«

n
  • Beiträge: 1.452
such mal hier im Forum nach "Profät Di Abolo" der schein da recht gut zu sein.
Ich glaube der kommt auch aus Berlin, vielleicht kann Person N sich mit Ihm an Runden Tisch treffen.

Ob ein normaler Anwalt so viel bringt? Die meisten haben auch wenig Ahnung vom Rundfunkt. Herr Bölck usw. ausgenommen.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

m
  • Beiträge: 436
Person N hat nie einen Fernseher besessen - hört auch kein Rundfunk - hatnie gez gezahlt -
Person N hat kein Schreiben vom Finanzamt bekommen das eine Pfändung seines Kontos bevorsteht, jetzt dort angerufen und N ist mitgeteilt worden es handele sich um GEZ und man müsse N das nicht mitteilen (!) - (wortwörtlich) und N könne nichts mehr machen.

Unglaublich -_- was die so dürfen

Person N ist in D gemeldet und lebt in einer Wohnung und deshalb ist der Rundfunkbeitrag (Wohnungssteuer), geht nicht direkt an die Steuerbehörde das Finanzamt Prenzlauer Berg, zu bezahlen. Diese Steuerbehörde tritt nur im Amtshilfeverfahren für den BS Köln/RBB auf, was begründet mit einem (RBStV) Staatsvertrag wird, der ein Gesetz sein soll? Für jede bewohnte Wohnung ist von mindestens 1 Person ein monatlicher Beitrag, unabhängig vom technischen Vorhalten von Geräten und deren Nutzung, derzeit ist ein Betrag von 17,50 €/Monat an die Rundfunkanstalten zu bezahlen.

Wer damit nicht einverstanden ist kann den Rechtsweg bestreiten. Um einen Anwalt zu finden, würde sich anbieten an die Rechtsanwaltskammer Berlin sich zu wenden. https://www.rak-berlin.de/.


Edit "DumbTV":
Bitte den Betreff innerhalb eines Threads nicht ändern!

Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2017, 14:31 von DumbTV«

  • Beiträge: 1.521
  • This is the way!
Guten TagX!

Watt! Keine Mahnung vom FA? Keine Bekanntgabe der Kontopfändung? Hmmm...

Zitat
§ 254
Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung

(1) 1Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf die Vollstreckung erst beginnen, wenn die Leistung fällig ist und der Vollstreckungsschuldner zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung aufgefordert worden ist (Leistungsgebot) und seit der Aufforderung mindestens eine Woche verstrichen ist. 2Das Leistungsgebot kann mit dem zu vollstreckenden Verwaltungsakt verbunden werden. 3Ein Leistungsgebot ist auch dann erforderlich, wenn der Verwaltungsakt gegen den Vollstreckungsschuldner wirkt, ohne ihm bekannt gegeben zu sein. 4Soweit der Vollstreckungsschuldner eine von ihm auf Grund einer Steueranmeldung geschuldete Leistung nicht erbracht hat, bedarf es eines Leistungsgebots nicht.

(2) 1Eines Leistungsgebots wegen der Säumniszuschläge und Zinsen bedarf es nicht, wenn sie zusammen mit der Steuer beigetrieben werden. 2Dies gilt sinngemäß für die Vollstreckungskosten, wenn sie zusammen mit dem Hauptanspruch beigetrieben werden.



Person N hat kein Schreiben vom Finanzamt bekommen das eine Pfändung seines Kontos bevorsteht , jetzt dort angerufen und N ist mitgeteilt worden es handele sich um GEZ und man müsse N das nicht mitteilen (!) - (wortwörtlich) und N könne nichts mehr machen.

Mensch kann niX mehr machen? Hmmm ... na Mensch, ditt muss erst noch bewiesen werden!

BFH, Urteil vom 22. 10. 2002 – VII R 56/00

Link:

http://lexetius.com/2002,2351

Zitat
1. Eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, der ein mangels Bekanntgabe nicht wirksam gewordener Steuerbescheid und damit kein wirksamer Vollstreckungstitel und kein Leistungsgebot zugrunde liegt, ist (entgegen der früheren Rechtsprechung des Senats) nicht nichtig, sondern (anfechtbar) rechtswidrig.

Hmmm ...

... meißel, meißel, meißel, hämmer, hämmer, hämmer ...

Rein fiktiv natürlich:

Zitat
Sehr geehrte römische Kohorte,

ich beziehe mich auf unser fernmündliches Gespräch am xx.xx.2017, indem Sie die völlig abwegige Rechtsauffassung äußerten, ich zitiere:

es handelt sich um GEZ und da müsse man mir das nicht mittteilen.

Vorab teile ich Ihnen mit, dass ich diesen Schriftsatz zum Gegenstand einer Dienst- und Fachaufsichtbeschwerde mache. Ich rege vorsorglich die Einleitung disziplinarer Vorermittlungen gegen die betreffenden Amtsträger, mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst, an. Der Umstand, dass ohne Benachrichtigung und ohne ersichtliche Rechtsgrundlage geschützte Kontostammdaten erhoben wurden, rechtfertigt eine Entfernung aus dem öffentlichen Dienst.

1.

Sie geben mir unverzüglich das "Vollstreckungsersuchen" der "amtshilfeersuchenden Behörde" in beglaubigter Ablichtung bekannt.

Rein vorsorglich stütze ich diesen Antrag ebenfalls auf das IFG Berlin.

2.
Ich erhebe hiermit Einspruch gegen die mir nicht bekanntgegebene Kontopfändung und verweise auf das Urteil des BFH, vom 22. 10. 2002 – VII R 56/00.
Ich mache hiermit geltend, dass die Konto- und Einziehungsverfügung grob rechtswidrig ist, da gem. § 254 Abs. 1 Satz 1 AO das zwingend erforderliche Leistungsgebot fehlt.

Dieser Mangel ist nicht mehr heilbar, sodass die Konto- und Einziehungsverfügung unverzüglich aufzuheben ist.

3.
Sie teilen mir schriftlich unverzüglich mit, woraus Sie Ihre rechtliche Befugnis ableiten meine geschützten Kontostammdaten heimlich zu erheben.

Ferner teilen Sie mir schriftlich mit, aus welcher Datei meine geschützten Kontostammdaten stammen.

4.
Bis 

spätestens zum xx.xx.2017

geben Sie schriftlich bekannt, bei welchem Gericht ich Klage gegen Ihre ungeheuerliche rechtswidrige Vorgehensweise erheben kann.

Die Annahme Sie könnten Kontostammdaten heimlich erheben und ohne Benachrichtigung / Ankündigung / Mahnung / Leistungsgebot, unter völliger Missachtung des Justizgewährungsanpsruches "vollstrecken", ist völlig abwegig und irrig.

5.

Ich rüge ausdrücklich Ihr völlig rechtsstaatswidriges Vorgehen bei dem Sie es, unter völliger Missachtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Rechtsstaatsprinzips und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, unterlassen haben, einen Rechtsbehelf zu bezeichnen.

Anmerkung: Unter Umständen wie die GEZ verfahren. Also Schreiben auf vorgestern datieren. Frist auf morgen setzen und übermorgen Schreiben abschicken.  ;D ;D ;D

Uiiiii!

So fertig! Hinkelstein aus gallischem Granit und ohne Schleife. Flauschig iss vorbei.

Fiktive Abschrift an die Bank senden, verbunden mit der Bitte, bei welcher Stelle Mensch sich wegen der rechtswidrigen Erhebung der Kontostammdaten beschweren kann (BaFin?).

Sprungbeschwerden jibbet hier:

Thema: Verfassungbeschwerde Urteil FG Berlin-Brandenburg (Sprungbeschwerde)

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22684.msg145096.html#msg145096

Anmerkung: fiktiver Fall 1.: "Die Erhebung der Kontodaten aus der Einkommenssteuererklärung"


Na Lupus, wieder ne römische VolX-Streckungs-Großoffensive?

Haa! Gallische rechtliche Gegen-Attacke!
 

 :)


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Himmel, der Hinkelstein ist ja mal -XXXL- geht's auch ne Nummer drunter  :o  ? Danke dennoch für die Anregung. Ich treffe mich morgen mit einem  0815 Anwalt - mal sehen was der so sagt.

ich hab sonst kein Stress mit dem FA, zahl brav meine Steuern ,pünktlich die Umsatzsteuer und bin auch non fiskal der eher umgängliche Typ  (#)

Nach dem was ich hier quergelesen habe - nein
Ich kann mich, schulpflichtiger Kinder wegen, nicht im Ausland melden.Wäre möglich, will ich aber nicht - ich lebe ganz gern hier.
 - P-Konto fällt ebenso weg, zu viel Bewegung mit zu wenig Rest ;( nennt sich Selbständig.
ABER
ich sehe und sah(bei mir zuhause) verdammt noch mal _nie!!_ TV da ich nie ein besaß. Wir besitzen auch schon lange kein Radio mehr - LP und Netflix reichen uns.

Das kann doch nicht sein das ich dafür zahlen soll... Kabelfernsehen zahl ich doch auch nicht - weil ich es eben nicht nutze - ebenso wenig für Gas - auch wenn der Anschluss da ist. Beim Internet Anschluss lasse ich das "Entertainment" Paket raus (der verdatterte Blick des Verkäufers bekommt jetzt erst Sinn ).

Die Mobilfunkbetreiber dieses Landes verlangen auch kein Geld dafür, das sie mir ALLE den Empfang ermöglichen. ich wähle. Als Konsument. Ich dachte das wäre jetzt Konsens.

PS
Warum bekommt meine Frau keine dieser Briefe -? Klingt nach Wehrpflicht - die habe ich auch schon nicht verstanden.
PSS
Ich komm auf jede Demo gegen diesen Irrsinn , wo kann mensch in Berlin sich melden ?


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