Also in einer fiktiven Welt hätte Person A den Antrag vor zwei Wochen beim Verwaltungsgericht eingeworfen, aber bis heute keine Antwort auf diesen Antrag. Die Verhandlung würde wohl in ein paar Tagen stattfinden.
Da könnte sich Person A ja mal fragen, wie das aussähe diesen Antrag dann nochmal direkt in der Verhandlung zu stellen? Was würden andere dazu sagen?
Sollte der Antrag vorher/in der Verhandlung abgelehnt werden, könnte A ja erstmal einen Antrag auf Befangenheit des Richters stellen?
Den Befangenheitsantrag würde ein fiktiver Richter natürlich sofort ablehnen, da es dann auch keine weiteren Rechtsmittel wie Beschwerde dagegen gäbe.
Wie sähe es aus, wenn der Antrag auf Aussetzung gestellt und abgelehnt würde? Man findet den §94 VwGO in §146 nicht direkt wieder.