Hallo zusammen,
Person A ist neu in diesem Forum und hat eine Frage.
Wenn Person A das richtig verstanden hat, ist eine leerstehende Wohnung "beitragsfrei".
Leider konnte Person A jedoch dazu keinen Gesetzestext oder eine genaue Aussage des Beitragsservice finden.
Person A renoviert seit 2014 ein Zweifamilienhaus. Im letzten Jahr wurde die Dachgeschosswohnung fertig und ein Mieter ist eingezogen. Dieser hat sich bei dem Beitragsservice angemeldet und zahlt die monatlichen Beiträge.
Die Wohnung im Untergeschoss ist leerstehend, da Person A sie "eines Tages" nutzen möchte.
Person A ist immer noch bei seinen Eltern gemeldet, diese zahlen ebenfalls die Zwangsabgabe.
Ist Person A nicht verpflichtet die untere Wohnung des Zweifamilienhauses anzugeben und dort die Zwangsgebühr zu entrichten?
Muss Person A ggf. mit hohen Nachzahlungen rechnen?
Wenn der Mieter ausziehen sollte und Person A keinen Nachmieter hat, wird ab diesem Zeitpunkt der Beitrag auf Person A übergehen?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe
Viele Grüße
Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen, alles hypothetisch beschreiben.