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GERICHTSTERMIN Bundesverwaltungsgericht Leipzig, Mi. 27.09.17, ab 10 Uhr

Begonnen von karlsruhe, 30. April 2017, 15:05

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karlsruhe


GERICHTSTERMIN

Verhandlungen

Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Mittwoch, 27.09.2017

10 Uhr und 11 Uhr


Simsonplatz 1

04107 Leipzig


BVerwG 6 C 32.16 (VGH München 7 BV 15.1188; VG Augsburg Au 7 K 14.792)
27.09.2017, 10:00 Uhr
W. - RA Torsten Dirk Hübner, Dresden - ./. Bayerischen Rundfunk
Rundfunkrecht;
hier:
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich für die Betriebsstätte (Hostel/Gästezimmer)



BVerwG 6 C 34.16 (VGH München 7 BV 15.960; VG München M 6a K 14.3745)
27.09.2017, 11:00 Uhr
C. GmbH - RA Iffland Wischnewski, Darmstadt - ./. Bayerischen Rundfunk
Rundfunkrecht;
hier:
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich - Gemeinnützige Einrichtung


gugstdu hier:
http://www.bverwg.de/presse/termine/termine.php

Vielen Dank an den emsigen Mitstreiter für diese Information :)
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

Bürger

Inhaltliche Diskussionen zu diesen beiden Verhandlungen/ Themen bitte unter

BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851

BVerwG - Privilegierung gemeinnütz. Pflegeeinrichtungen beim Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24386.msg154852.html#msg154852

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

Schluss-mit-lustig

Na ist doch abzusehen wohin die Reise gehen wird, wenn schon in der Terminankündigung Unwahres steht:

ZitatNach § 5 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) haben Inhaber von Betriebsstätten für die Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Beiträge zu entrichten, deren Höhe sich an der Zahl ihrer Beschäftigten orientiert.
http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?az=BVerwG+6+C+32.16
Sicherungs-Abbild u.a. unter
https://web.archive.org/web/20170913152414/http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?az=BVerwG+6+C+32.16


§ 5 Abs. 1 RBStV
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-5 (am Beispiel Zustimmungsgesetz Bayern)
besagt tatsächlich jedoch
- NICHT wofür man die "Beiträge" zu entrichten hat,
sondern
- nur, dass man diese zu entrichten hat.
Zitat§ 5 Rundfunkbeitrag im nicht-privaten Bereich
(1) Im nicht privaten Bereich ist für jede Betriebsstätte von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag nach Maßgabe der folgenden Staffelung zu entrichten. [...]


Edit "Bürger":
Danke für das aufmerksame Lesen! Daher oben noch Link zu Sicherungs-Abbild beigefügt, denn ggf. erfüllt eine solche Vorankündigung bereits einen Anfangsverdacht der Befangenheit/ Voreingenommenheit/ Parteilichkeit > dies sollte den Klägern bzw. deren Reichtsbeistand ggf. auch so oder so ähnlich mitgeteilt werden.
Schließlich besagt selbst § 1 RBStV "Zweck des Rundfunkbeitrags" nichts von einer Finanzierung der "Möglichkeit der Nutzung":
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-1

Zitat§ 1 Zweck des Rundfunkbeitrags
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.

Uwe

 BVerwG hält Rundfunkbeitrag bei Hotelzimmern ohne Radio/TV für verfassungswidrig

Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen
nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß

BVerwG hält Rundfunkbeitrag bei Hotelzimmern ohne Radio/TV für verfassungswidrig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24609.0.html


Inhaltliche Diskussion bitte unter
BVerwG - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- u. Gästezimmer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24385.msg154851.html#msg154851
Zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen bleibt hiesiger Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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