Hallo!
Folgendes Szenario hat sich "ergeben" und Person S wollte fragen, ob rechtlich wirksam mit einer Nachzahlung rechnen ist:
Bis 03.2013 gemeldet bei Eltern, diese haben vorher GEZ, danach auch Rundfunkbeitrag bezahlt.
Ab 03.2013 in erste Wohnung allein -> Brief 1 (nicht) erhalten -> Brief 2, sehr nette entspannte Erinnerung (nicht) erhalten
-> (nicht erhalten): Kein Einschreiben, kein Nachweis des Eingangs bei mir! Natürlich hat Person S die Briefe bekommen.
Bis 03.2017 keine weiteren Briefe! Also wirklich keine.
04.2017 Zusammenzug mit Freundin die bis dato Rundfunkbeitrag in IHRER Wohnung gezahlt hat.
04.2017 Person S erhält Brief wie damals, Rundfunkbeitrag von allen für alle, blabla. Person S gibt an, dass es in der Wohnung bereits jemand gibt der zahlt und gibt Ihre Beitragsnummer an. (nachdem seine Freundin online der GEZ gemeldet hat, das Sie jetzt in einer neuen Wohnung wohnt und dort zahlen möchte/wird)
Das ist jetzt ca. 2 Wochen her, das beide ed so gemeldet haben. Bis jetzt kam nichts mehr.
So... Person S zahlt jetzt nichts, weil Sie den Beitrag umgemeldet hat (IHRE alte zu UNSERER neuen Wohnung).
Was droht Person S jetzt für die letzten 4 Jahre? Naiv gefragt:
- fällt das auf, nachdem nie mehr wie 2 Briefe kamen und nie gezahlt wurde?
- haben die rechtlich überhaupt eine Chance, wenn nie ein Einschreiben/Inkasso/Anwaltsschreiben einging (an alter Adresse)?
Danke und viele Grüße
Edit Uwe:
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