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Autor Thema: Klage vor dem VG gegen den RBB (+pikantes Beispiel Datenschutz/-missbrauch)  (Gelesen 14870 mal)

T
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Sehr spannend diese fiktive Geschichte im Bananenwald-Bärchenland zu verfolgen.

Die doppelte Belastung mit sogenannten Festsetzungsbescheiden lässt ja ohnehin die Frage aufkommen nach einer eventuellen Unbestimmtheit und der daraus folgenden Nichtigkeit, wie sie hier bereits diskutiert wurden:
Inhaltliche Unbestimmtheit von Beitragsfestsetzungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14091.msg94464.html

Im Übrigen sind die mit vorgefertigten Textbausteinen operierenden Schreiben der ÖRR Schutzgeldstelle durchaus eine Zumutung für die Verständlichkeit eines vernunftbegabten Lesers.
Man darf daraus wohl schlussfolgern:
Die permanente Verwendung von Textbausteinen, die kaum auf das Bezug nehmen, was die vermeintlichen "Beitragsschuldner" vorbringen, bestärken die Zweifel [an der Rechtmäßigkeit hoheitlichen Handelns] nochmals. So wie bereits bezweifelt werden kann, dass die vom "Beitragsservice" ausgestellten Schreiben rechtmäßige Verwaltungsakte darstellen, eben so kann bezweifelt werden, dass ein vom "Beitragsservice" im Namen der LRA erstellter aber lediglich mit Textbausteinen agierender sogenannnter Widerspruchsbescheid den Anforderungen des Verwaltungsverfahrensgesetz genügen kann. Die mehr oder minder ungeprüfte Verwendung von Textbausteinen mag daher als Indiz genommen werden, dass hier nicht eine zu hoheitlichem Handeln befugte Behörde gemäß Verwaltungsverfahrensgrundsätzen agiert, sondern nur ein von wirtschaftlichen Interessen geleiteter Inkassobetrieb.


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b
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BS Geschäftsbericht 2014 (S. 33)
Zitat
Nach einem zirka neunmonatigen Vergabeverfahren zur Beschaffung eines geeigneten Textverarbeitungssystems erfolgten zwischen Oktober 2013 und
Ende 2014 die umfangreiche Migration der bestehenden rd. 250 Briefe und über 2.000 Textbausteine sowie die Integration des neuen Systems in die Anwendungen des Beitragsservice.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf


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Ich war anderweitig beschäftigt, und hatte keine Zeit, die Handlung dieser völlig frei erfundenen Geschichte fortzuführen.
Aber nun tut sich im Sendebereich des Rundfunk Bananenwald-Bärchenland (RBB) mal wieder was...
Zur Erinnerung:
Tanja Toll hatte ihre Klage erweitert und wollte eine gewisse Klarstellung erreichen, wie denn nun ein rechtskräftiger Festsetzungsbescheid auszusehen hat. Erwartungsgemäß kam darauf keine Antwort. Stattdessen erreichete unsere mutige Protagonistin im Juni 2015 ein Schreiben des zuständigen Verwaltungsgerichts:
Zitat
Sehr gehrte Frau Toll,
in der Verwaltungsstreitsache
Tanja Toll ./. Rundfunk Bananenwald-Bärchenland
hat die Kammer in einem Musterverfahren entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Nutzer nach § 2 Abs. 1 des RUndfunkbeitragsstaatsvertrages - jedenfalls bei verfassungskonformer Auslegung - verfassungsgemäß ist.
WTF? :o Bei verfassungskonformer Auslegung ist das Gesetz verfassungsgemäß? Tja, nach dieser Lesart ist der neue Großflughafen in Bananenwald-Bärchenland wohl auch schon eröffnet. Aber nun gut, zurück zum eigentlichen Schreiben:
Zitat
Anbei erhalten Sie eine Abschrift des Urteils in anonymisierter Form.
Bitte teilen Sie innerhalb von zwei Wochen mit, ob Sie an Ihrer Klage festhalten wollen. Falls nicht, bitte ich Sie, die Rücknahme der Klage zu erklären.
Falls Sie das Verfahren fortsetzen möchten, bitte ich Sie mitzuteilen, ob Sie mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch den Berichterstatter einverstanden sind.
Doppel des Schriftsatzes vom 38. Juni 2015 ist zur Kenntnisnahme beigefügt.
Mfg
Der Berichterstatter
Und nun folgt die Abschrift des Urteils zur Verwaltungsstreitsache VG 27 K 310.14, die ich allen Lesern an dieser Stelle ersparen möchte. Interessant ist nun aber, dass nach 24 Seiten noch ein Schreiben des RBB versteckt mitgeliefert wird.
Zitat
In der Verwaltungsstreitsache
Tanja Toll ./. Rundfunk Bananenwald-Bärchenland
wird im Hinblick auf den Schriftsatz der Klägerin vom 49.05.2015 darauf hingewiesen, dass der Zentrale Beitragsservice eine Verwaltungsstelle des Beklagten und der anderen Landesrundfunkanstalten ist, die aus Zweckmäßigkeitsgründen aus dem normalen Betrieb am Sitz der Anstalt örtlich ausgelagert wurde. Es handelt sich jedoch nicht um eine eigenständige Behörde neben dem Beklagten. Der Widerspruchsbescheid vom 41.04.2015 erging durch den hierfür gem. § 4 Abs. 7 RbStV zuständigen Beklagten.
Tja, worauf dieses Gestammel nun eine Antwort ist, weiß nur der RBB selbst. Tanja Toll vermutete einen Textbaustein und ignorierte es daher einfach. Stattdessen wollte sie nun begründen, warum Sie ihre Klage fortführen möchte.
Zitat
Mitteilung über Aufrechterhaltung der Klage
im Juni 2015
Sehr geehrter Herr Berichterstatter,
vielen Dank für die Übersendung des Urteils im Musterverfahren der Kammer zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags (VG 27K 310.14). Nach ausführlicher Lektüre des Urteils muss ich jedoch feststellen, dass die wesentlichen verwaltungsrechtlichen Aspekte meiner Klage (Doppelte Beitragsschuld trotz Gesamtschuldnerschaft i.S.d. § 44 AO, fehlende Bestimmtheit i.S.d. § 37 VwVfG) nicht Bestandteil des o.g. Musterverfahrens waren. Daher halte ich an meiner Klage fest.
Wie bereits in meinem Schriftsatz vom April 2015 vorgebracht,  messe ich insbesondere der Frage der mehrfachen Beitragsschuld trotz Gesamtschuldnerschaft i.S.d. § 44 AO und der sich daraus letztendlich ableitenden Frage über die Pflicht zur Plausibilitätsprüfung der Beitragsschuldnerdaten eine grundlegende Bedeutung zu, der ein der Öffentlichkeit verborgenes, rein schriftlich geführtes Verfahren nicht gerecht werden würde. Daher bin ich nicht mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch den Berichterstatter einverstanden.
Ich bedauere, dass ich Ihnen, der Kammer und dem Land Bananenwald-Bärchenland an dieser Stelle meine Zustimmung zur kostengünstigsten Lösung der Streitsache verweigern muss, verbleibe aber nichtsdestotrotz
MfG
->eigenhändige Unterschrift<-
Tanja Toll

Am 36. Juli kam nun noch ein Schreiben des RBB, dazu gleich mehr. Genau einen Tag später teilt das Gericht mit:
Zitat
Die Kammer [hat] den Rechtsstreit durch Beschluss vom 37. Juli 2015 gemäß § 6 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung dem Berichterstatter als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen.
Nichts anderes hatte Tanja Toll erwartet, welches Gericht tagt denn schon öffentlich, wenn es um eine lebenslange Pflichtabgabe geht?
Interessant aber noch das oben erwähnte RBB Schreiben:
Zitat
In der Verwaltungsstreitsache [...] wird auf den Schriftsatz der Klägerin darauf hingewiesen, dass das Beitragskonto von Herrn Mächtig (987 654 321) zum Anmeldedatum Januar 2013 storniert wurde.
Des Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Zentrale Betragsservice eine Verwaltungsstelle des Beklagten und der anderen Landesrundfunkanstalten ist, die aus Zweckmäßigkeitsgründen...
An dieser Stelle wurde Tanja von einem weiteren, sinnentleerten Textbaustein an der Schläfe getroffen. Es folgte eine kurze Benommenheit...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2017, 22:24 von Luftikus_BLN«

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Als Tanja aus ihrer Bewusstlosigkeit erwachte, verfasste die folgendes Schreiben:
Zitat
Erwiderung
im Juli 2015
In Sachen Tanja Toll ./. Rundfunk Bananenwald-Bärchenland nimmt die Klägerin auf den Schriftsatz des Beklagten vom 36.07.2015  Stellung wie folgt:
[Anm.: Quintessenz war, dass Herr Mächtig nicht zahlen muss, weil er abgemeldet wurde]
Der Beklagte hat für einen identischen Zeitraum für die identische Wohnung zwei Festsetzungsbescheide erlassen. Keiner dieser Bescheide wurde bisher rechtswirksam aufgehoben. Mithin besteht weiterhin eine unzulässige doppelte Beitragsschuld für die Klägerin.
Der Beklagte weist erneut auf den Umstand hin, dass das Beitragskonto des Herrn Mächtig mit der Beitragsnummer 987 654 321 rückwirkend zum Januar 2013 storniert worden sei. Hierbei verschweigt der Beklagte, dass diese Stornierung im Namen der nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vorgenommen wurde. Das diesbezügliche Schreiben führt weder im Briefkopf noch in der Grußformel den Rundfunk Bananenwald-Bärchenwald als handelnde Institution an. Der Beklagte argumentiert bisher, gerade diese zwei Merkmale würden die erlassende Behörde kennzeichnen und damit die formelle Wirksamkeit der hier ursprünglichen streitgegenständlichen Bescheide begründen. Im Umkehrschluss muss dies also bedeuten, dass die Stornierung des Beitragskontos des Herrn Mächtig gerade nicht im Auftrag und Namen des RundfunksBananenwald-Bärchenwald geschah.
Beweis:    Informationsschreiben zur Beitragsnummer 987 654 321
Allein aus dieser fehlenden Erkennbarkeit der erlassenden Behörde iSd. § 37 Abs.3 VwVfG ist ersichtlich, dass die Stornierung des Beitragskontos des Herrn Mächtig keine Aufhebung eines Verwaltungsaktes iSd. §§ 48ff. VwVfG sein kann. Im Übrigen genügt dieses Schreiben auch sonst nicht den Anforderungen eines Aufhebungsbescheids. So fehlt jegliche Bezugnahme auf die ursprünglichen Festsetzungsbescheide vom 01.10.2015 und 01.11.2015 für Herrn Mächtig. Damit sind diese Bescheid also weiterhin bestandskräftig und sorgen zusammen mit den Bescheiden vom 01.10.2015 und 01.11.2015 für die Klägerin für eine unzulässige Verdopplung der Beitragsschuld.
MfG
->eigenhändige Unterschrift<-
Tanja Toll

An dieser Stelle beantragte Tanja Toll noch eine Ruhen des Verfahrens mit Verweis auf die damals anhängige Beschwerde beim höchsten Verfassungsgericht der Republik. Der Rundfunk Bananenwald-Bärchenland war damit erwartungsgemäß nicht einverstanden.  :'(
Nun passierte etwas Erstaunliches: Nach weiteren 2 Monaten bekam Mike Mächtig Post. Und drin war ein Bescheid. Laut Briefkopf vom RBB. Mit Kontaktdaten des RBB. Mit Grußformel des RBB. Mit 2 Unterschriften. Somit ein klassischer, zweifelsfreier Verwaltungsakt. Registrierte Nutzer können sich das Dokument als Anhang anschauen und staunen. Es gibt also unanfechtbare Aufhebungsbescheide. Meeeiin Schaatzz...
Natürlich wurde dieser Aufhub...Aufhebe...Aufhebank...nee...Aufhebungsbescheid ['Tschuldigung, aber ich habe mich an dieses Wort immer noch nicht gewöhnt] auch dem Gericht übersandt, das ihn dann auch an Tanja verschickte. Sie lächelte zufrieden: Nun hatte der RBB sich also selbst sein juristisches Grab geschaufelt. Gespannt wartete sie auf weitere Entwicklungen...

Doch diese weiteren Entwicklungen sollten erst im Juni 2016 folgen. Das höchste Verwaltungsgericht der Republik hatte sich zu diesem Zeitpunkt mit einem Rundumschlag von diversen Klagen dieser lästigen sogenannten Bürger entledigt. Natürlich nahm sich das Verwaltungsgericht in Bananenwald-Bärchenland diesen Umstand zum Anlass, alle Kläger zu diesem Themenkomplex noch einmal zu fragen, ob sie denn wirklich gegen Windmühlen kämpfen wollen ihre Klage aufrechterhalten wollen. Das entsprechende Schreiben ersparen wir uns an dieser Stelle, da es nur auf die Pressemitteilung des Hohen Verwaltungsgerichtes verwies und rechtliche Hinweise zur Rücknahme einer Klage. Da Tanja sich nicht in unsinnige Konflikte hineinsteigern wollte und auch Mitleid mit der chronisch überlasteten Justiz in Bananenwald-Bärchenland hatte [wir erinnern uns: das ganze Geld für Justiz, Bildung und sonstige öffentliche Daseinsvorsorge wurde in einen Flughafen investiert versenkt, dessen Fertigstellung sich nur um wenige Jahrhunderte verzögern sollte],  prüfte sie die Urteile des Hohen Verwaltungsgerichtes und ihre Klage ausführlich und verfasste folgendes Schreiben.
Zitat
Überprüfung Erfolgsaussichten der Klage
im Juni 2016
Sehr geehrter Herr Einzelrichter,
vielen Dank für die Übersendung der Pressemitteilung des BVerwG vom 18. März 2016.  Nach eingehender Studie der Klagegründe der genannten 14 Verfahren ist festzustellen, dass ein Großteil der klagenden Personen anführt
  • der Rundfunkbeitrag sei eine Steuer,
  • die Wohnung weise keinen Bezug zu der Rundfunkempfangsmöglichkeit auf,
  • die Beitragserhebung sei unverhältnismäßig („Pay-TV“, Beitragsminderung),
  • oder man verzichte bewusst auf eine Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die schriftlichen Urteilsbegründungen des BVerwG zu den am 15. Juni 2016 verhandelten Klagen liegen zwar noch nicht vor, jedoch ist aus der Terminansetzung des BVerwG und den begleitenden Presseartikeln ersichtlich, dass in diesen Klagebegründungen der Rundfunkbeitrag ebenfalls als Steuer angesehen wird und die klagenden Personen anführen, sie würden durch die geänderte Bemessungsgrundlage des Rundfunkbeitrags seit 2013 (Wohnung statt Rundfunkgerät) in ihren Grundrechten verletzt.
Die Klägerin weist an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass sie keine der o.g. Argumentationen in ihrer Klagebegründung angeführt hat und somit keinen Einfluss der Entscheidungen des BVerwG vom 18. März 2016 und vom 15. Juni 2016 auf die Erfolgsaussichten ihrer Klage erkennen kann.
Vielmehr ist im vorliegenden Einzelfall insbesondere zu prüfen, ob die bisher in das Verfahren eingebrachten Schreiben des Beitragsservice (Festsetzungsbescheide) den Anforderungen des § 37 Abs. 3 VwVfG genügen und damit Verwaltungsakte darstellen, inwieweit die dadurch dann eingetretene Doppelbelastung einer Wohnung rechtmäßig ist und wie in diesem Sachverhalt wiederum der „Aufhebungsbescheid“ des Rundfunks Bananenwald-Bärchenwald vom September 2015 einzuordnen ist, der sich ja selbst für einen Laien deutlich im Namen der erlassenden Institution, der Postanschrift der erlassenden Institution und der Form des Schreibens (zwei Unterschriften statt gar keiner) von den „Festsetzungsbescheiden“ abhebt. Da im Übrigen auch in Bezug auf die weiteren Begründungen der Klägerin (Verletzung des Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 sowie Verletzung des Rechts der Klägerin auf informationelle Selbstbestimmung, abgeleitet aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) bisher noch keine höchstrichterlich Rechtsprechung  stattgefunden hat, wird die Klage nicht zurückgenommen.
Die Klägerin erklärt sich mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung (§ 102 Abs. 2 VwGO) einverstanden.
MfG
->eigenhändige Unterschrift<-
Tanja Toll


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Nun folgt aller Voraussicht nach der letzte Aufzug dieses Dramas:
Tanja Toll erhielt im März 2017 eine Mahnung mit Briefkopf vom Beitragsservice und Rundfunk Bananenwald-Bärchenland, obwohl dieser bereits in seiner ursprünglichen Klageerwiderung zugesichert hatte, keine Mahn- und Vollstreckungsmaßnahme durchzuführen. Natürlich erfolgte die Zusendung nicht übers Gericht, sondern direkt an Tanja. Da erklärt es sich von selbst, dass dieser Brief für die weite Reise quer durch die Republik (oder durch die Hauptstadt, wer weiß schon, wo solche ein Brief wirklich herkommt?) ganze 10(!) Tage gebraucht hat. Tanja hat dem Einzelrichter diese Mahnung also zur Kenntnisnahme übersandt und dabei angekündigt, weitere Anträge einzubringen, falls es tatsächlich zur Vollstreckung kommt.
Die Reaktion steht noch aus, daher gibt der Autor den Lesern nun die Möglichkeit, sich in den Handlungsstrang einzubringen (auch, weil der Autor sich bisher mit Vollstreckungen wenig beschäftigt hat):
Wie soll sich Tanja verhalten, wenn sich das zuständige Finanzamt aus Bananenwald-Bärchenland meldet?
Sie hat ja bisher am Gericht keinen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt (oder stellen müssen), da der RBB großzügig auf solche Maßnahmen verzichtet hat. Wenn das nun anders aussieht, dann wäre es doch ein leichtes für Tanja Toll, einen entsprechenden Antrag bei "ihrem" Einzelrichter einzureichen, oder? Wie sähe der dann aus? Denn die ganzen Bescheide sind Tanja zugegangen, sie hat fristgerecht Widerspruch eingelegt und schließlich Anfechtungsklage erhoben. Diese Konstellation (mit Mahnung und Vollstreckung) hat der Autor hier im Forum noch nicht gesehen, so dass er an dieser Stelle etwas Hilfe braucht, um diese fiktive Geschichte spannend und realitätsnah zu halten.


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Der scharfsinnigen Argumentation von Tanja Toll gebührt die volle Anerkennung. Wie die bisherige Auseinandersetzung über die vermeintlichen Verwaltungsakte einer selbstherrlichen 'Anstalt' mit ihren nichtrechtsfähigen Erfüllungsgehilfen zeigt, herrschen im Bananenwald leider Zustände rechtlicher Willkür und die dickste Banane will immer mit dem Recht des Stärkeren den Sieg davontragen.

Die vielen fiktiven Geschichten im hiesigen Forum zeigen, dass offenbar alle Varianten möglich sind, z.B. das die selbstherrlichen Anstalten während der Gerichtsprozesse aus "Kulanz" auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten, ebenso bekannt sind freilich Fälle, wo der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen zugesagt wurde und der nichtrechtsfähige Belästigungsservice dennoch Mahnungen und Vollstreckungsankündigungen verlauten ließ. Allerdings scheint häufig zwischen der Ankündigung und der wirklichen Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen auch eine große Zeitspanne zu liegen. Auch dies darf als Zeichen der Willkür im Bananenwald gewertet werden. Generell zum Thema mag auf die Bemerkungen verwiesen werden:
... eine "Vollstreckung trotz Widerspruch".

Dieses Thema ist im Forum bereits mehrfach und ausführlich behandelt.

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse - wie z.B. auch

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.msg105401.html#msg105401

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600

Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Ratsam dürfte in der Tat sein, dem bananenwäldschen Richter beizeiten die Vollstreckungsankündigungen vorzulegen, so diese sich bekräftigen sollten.

Für die weitere Argumentation dürfte auch die Frage nach der Behördeneigenschaft interessant sein und die diesbezüglichen Ausführungen einer fiktiven Senatskanzlei im Einzugsbereich des Bananenwald-Bärchenland:
Bleibt festzuhalten, daß der RBB keine Behörde ist.

Zitat
7.      Ist der RBB eine Behörde? Wo genau ist dies geregelt?

Der rbb ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und damit eine Institution, deren Aufgaben ihr vornehmlich nach dem Rundfunkstaatsvertrag, dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sowie dem rbb-Staatsvertrag gesetzlich zugewiesen worden sind. Der rbb ist weder nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz noch im organisatorischen Sinne eine Behörde, sondern eine unabhängige und der Selbstverwaltung unterliegende, nur einer eingeschränkten subsidiären Rechtsaufsicht zugänglichen Anstalt des öffentlichen Rechts.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.msg138526.html#msg138526


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Und um eine Vorstellung von der im Bananenwald praktizierten Willkür zu bekommen, mag ein Blick auf den folgenden Forumsblock genügen:
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Berlin

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,80.0.html

Und den Ausführungen einer Pazifistin kann nur zugestimmt werden:
Zugleich kann es in jedem Fall hilfreich sein, die schreiende Willkür, die an dieser Stelle eher noch an eine Diktatur erinnert, mit der gebotenen Emphase beim Namen zu nennen. Selbst, wenn an vielen anderen Stellen der "Rechtsstaat" funktioniert - hier jedoch handelt es sich nur noch um Willkür und die ist eindeutig verboten.

Schließlich dürfte es ratsam sein, den persönlichen Kontakt zu anderen Personen im Bananenwald-Bärchenland zu suchen, denn der persönliche Austausch und der gemeinsame Besuch von Verhandlungen hat zumeist eine positive Wirkung zumindestens auf das Gemüt der Mitstreiter.


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Nun folgt aller Voraussicht nach der letzte Aufzug dieses Dramas:
Tanja Toll erhielt im März 2017 eine Mahnung mit Briefkopf vom Beitragsservice und Rundfunk Bananenwald-Bärchenland, obwohl dieser bereits in seiner ursprünglichen Klageerwiderung zugesichert hatte, keine Mahn- und Vollstreckungsmaßnahme durchzuführen.

Eine andere Person xyz im Einzugsgebiet von Rundfunk Bananenwald-Bärchenland erhielt ebenso eine Mahnung und beim Nachfragen beim Beistand was das solle, erklärte die Anstalt von Bananenwald-Bärchenland, sie müsse die Mahnaussetzung kurzfristig unterbrechen, da sie zur Vermeidung der Verjährung ihrer Ansprüche, die nicht streitgegenständlich sind, gegen, hier gegen Tanja Toll, festsetzen.

In näherer Zukunft wird Tanja Toll mit einem neuen Festsetzungsbescheid zu rechnen haben. Danach wir der Rundfunk Bananenwald-Bärchenland die Mahnaussetzung in ihrem System wieder vermerken.
Gegen diesen dann weiteren Festsetzungsbescheid ist die übliche Prozedur, Widerspruch einlegen, zu tun.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2017, 16:26 von Bürger«

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Auf die vielen Details sei hier nicht eingegangen - das wird ja ausreichend diskutiert. Hier zu "halb vergessenen" Punkten:

Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot durch Nichtberücksichtigung der Kaufkraft-Unterschiede.
Dieses anfängliche Argument blieb wohl unbearbeitet, "weil gegen diese rechtliche Waffe kein Textbaustein existiert, weil Unrecht". Also neu vortragen als Stellungnahme-Aufforderung unmittelbar an die Intendantin
für Beantwortung unmittelbar an das Gericht
mit Kopie zur Kenntnisnahme an das Gericht und mit Antrag an das Gericht, die Antwort nach Eingang zu übermitteln.
Im besten Fall wartet das Gericht dann einfach ab - möglicherweise ziemlich laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange...

Was ist los mit Kölner Adresse?
September 2016 erfolgte Aufforderung an eben diese Intendantin, für RBB innerhalb von 1 Monat einzuleiten, dass die Kölner Nicht-Rechtsperson nicht mehr mit vorgetäuschtem Anschein der Rechtsperson auftreten darf. Im November wurde generell für die ARDs verkündet, dass dies ab April 2017 "irgendwie" in diesem Sinn generell bundesweit geändert "worden werden sei".
"Wenn man seinen Hund richtig dressiert, gehorcht er." Nicht nur Hunde, auch Behörden.
Nun also die Umsetzung - wieder einmal eine kleine Portion Teilschlacht gegen staatliches Unrecht unserer selbstherrlichen Neo-Aristokraten gewonnen: Auch sie stehen nicht mehr über dem Gesetz, obwohl sie sich das 7 Jahre lang so einbildeten.
Die Richter beim VG Berlin haben diesen Streit live mitbekommen und werden nun sicherlich geschmunzelt haben...

Antrag auf Härtefallprüfung nicht möglich laut Gesetz?
Nein, das steht ganz ausdrücklich als Möglichkeit so im Gesetz, wenn man begriffspräzis Wort für Wort analysiert.
Die Klausel der Pflicht der Sozialbescheid-Vorlage bezieht sich nicht hierauf, obgleich vorsätzlich im Gesetz so platziert, dass dieser Irrtum nahegelegt wird.
Die Härtefallprüfung ist generelle Auffangklausel für alles und ist bisher bedingungsfrei im Gesetz. Kann jeder für jeden beliebigen Grund beantragen. Nur muss man das gesagt bekommen. Ist hiermit gesagt. Bitte verbreiten.
Es genügt also, sich auf ein Befreiungsrecht nach Grundheitsgrundsatz (Grundgesetz) zu berufen wegen Einkommen nur im Bereich von Beihilfen-Berechtigung, und schon sind die Apparatschiks gesetzlich verpflichtet, dies zu bearbeiten und zu bewilligen. Die abweichenden Textbausteine sind falsch und also vorsätzlich illegal formuliert. Aber über diesen Aspekt wird schon an anderer Stelle effizient gestritten.
 
Einfach Antrag stellen, auch wieder direkt an die RBB-Intendantin, auch wieder mit der Bitte, dass das Gericht den Entscheid-Eingang bitte abwarten möge.

Da verfassungsrechtlich basiert, kann universell so eingewandt werden,
also auch gegen Vollstreckung. Wie gut das gegen Vollstreckung hilft, ist aber ungewiss, weil in Vollstreckungsstellen der Anteil von Sadisten und Brutalos nie völlig fehlt. Um in so einem Job zu arbeiten, das halten sowieso nur psychisch Kranke auf die Dauer durch? Bitte nicht generalisieren, viele Vollstrecker tun ihr Bestes gegenüber den berühmten "armen Schweinen" der Gesellschaft.

Ferner immer beantragen: Aussetzung zu allem und jedem ... wegen anhängiger Verfahren beim Bundesverfassungsgericht, Entscheid angekündigt, also Annahme nicht abgelehnt, also Entscheid von obersten Richtern als "offen" definiert.
Antrag auf Einverständnis auch wieder an die Intendantin.... Beklagter soll im Normalfall ja zustimmen.
Bitte an Richter, sich Erstinstanzlicher nicht entscheidungsfähiger zu führen als die dazu berufenen Richter des Verfassungsgerichts - sprich, Aussichtslosigkeit darf nicht mehr durch Verwaltungsrichter behauptet werden. 

Sofern vom Vorstehenden etwas umgesetzt wird, bitte hier in diesen Thread eventuelle Reaktionen und Ergebnisse hinein berichten.
Das hat praktische Bedeutung für ein anhängiges Gesamtverfahren zugunsten von allen Niedrigverdienern bundesweit.

Vorstehend Ideen, wie jemand das selber für sich machen würde. In Foren ist nie Beratung, nie Empfehlung. Jeder muss eigenverantwortlich selbst entscheiden, was er tut oder nicht tut:
Üblicher Super-Disclaimer: "Bitte befragen Sie vorher einen Anwalt Ihres Vertrauens." Übrigens, Anwälte, denen man vertrauen kann, ja, das gibt. es sogar.



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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

L
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Schweigen im Blätterkleid von Bananenwald-Bärchenland. Die Gerichte kämpfen wohl noch mit der Frühjahrsmüdigkeit. Das Finanzamt war noch nicht da, stattdessen kam ein neuer Festsetzungsbescheid. Vom RBB. Oder dem Beitragsservice. Oder Beiden. Vielleicht auch von einer Person, die multiple Persönlichkeiten hat. Von denen aber nur eine rechtsfähig ist. Tanja Toll jedenfalls verfasst jetzt einen Widerspruch gegen diesen nichtigen Verwaltungakt. Der wird dann auch an passender Stelle seinen Weg hier ins Forum finden.

Zum Vorredner:
Kaufkraft-Argument wird im nächsten Verfahren ausgebaut werden (das vielleicht sogar dann mit diesem zusammengezogen werden wird). Für dieses Verfahren sind Tanja Tolls schärfste Waffen die verschiedenen Formen der angeblichen & tatsächlichen Verwaltungsakte.
Tanja Toll konnte keinen Unterschied zwischen Rechtsbehelfsbelehrung von 2014 und April 2017 entdecken (außer die Beitragshöhe und Daten von Gesetzen).
Für einen Härtefallantrag fehlen bei Tanja Toll die Gründe, glücklicherweise.
Aussichtslosigkeit wurde ja schon durch Tanja Toll entkräftet, und die Tatsache, dass selbst fast ein Jahr nach dem Rundumschlag des BVerwG in Sachen Rundfunksteuer noch kein Urteil aus sinnlosen Textbausteinen eingegangen ist, lässt sie hoffen, dass sich der Einzelrichter tatsächlich substanstiiert mit dem Fall auseinandersetzt.


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Falls für weitere Festsetzungsbescheide bzw. Widersprüche Ablehnungen kommen, so empfiehlt sich eine erneute Klage und keine Zusammenfassung.
A) Zeitgewinn, wenn das erste Verfahren schon entschieden ist und der Kläger möglicherweise zum Zahlen verdonnert wird.
B) Mehr Druck auf die Gerichte durch weitere Verfahren, außerdem bekommt der Kläger diesmal vielleicht einen anderen Einzelrichter, der dann anders entscheidet.

Kläger K hat in seinem Verfahren gegen den RBB auch die Widersprüche innerhalb der Klageerwiderungen des RBB bezüglich Beitragsservice und RBB herausgearbeitet, sein formales Leitargument war: Der Bescheid ist nicht vom RBB selbst, auch wenn noch zusätzlich RBB draufsteht.
Dies hat der RBB in seiner Klageerwiderung indirekt zugegeben und es wurde von K noch sauber herausgearbeitet, damit auch der blindeste Richter sich Fragen zu stellen beginnt.
Von K wurde der RBB im Rahmen des Schriftwechsels mit dem Gericht aufgefordert, den konkreten Namen des Bescheiderlassers zu nennen und sein Anstellungs- Bevollmächtigungsverhältnis innerhalb des RBB darzustellen, um ihn ggf. vorzuladen.
K hofft darauf, daß das Gericht darauf eingeht und der RBB zur Vermeidung eines Präzedenzfalles einen Rückzieher macht.


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Danke für den Front-Bericht! Und Hinweis:

Härtefallprüfung kann auch beantragt werden wegen Nichtnutzung des Staatsfernsehens ARD, ZDF,...
So steht es nämlich im Gesetz unter Auslegung gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Das steht entgegengesetzt in den Baustein-Texten unseres geliebten Staatsfernsehen-Kartells. An deren Problematik der eventuellen Illegalität sind wir ja gewöhnt.

Also einfach bei der Intendanz Ausübung der Aufsichtspflicht reklamieren:

Zitat
An Frau Intendantin Püldunksauvtrag
- persönliches Büro -
in XXX Senderanstalt
... (Adresse) ...
Betrifft: Infosteuerkonto Nr. ... (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitragskonto", "Beitragsnummer")

... Bitte erfüllen Sie Ihre Aufsichtspflicht durch Anweisung an Ihren hausinternen Beitragsservice, zukünftig die Härtefallprüfung auch für Nichtbenutzung Ihres Staatsfernsehens und Staatsradios XXX zuzulassen.
Die Mitarbeiter Ihrer Rechtsabteilung sind meines Wissens ausreichend finanziell dotiert, die Qualifikation zu besitzen, die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für das betroffene Gesetz zu ermitteln. Es müsste also Ihre Anweisung genügen, die sofortige Umsetzung nicht mehr zu verweigern.

Bitte erfüllen Sie Ihre Anweisungspflicht. Um Bestätigung innerhalb von 1 Monat wird gebeten. Es handelt sich um eine Chefsache. Eine Bearbeitung darf nicht unkontrolliert in die Verantwortung derjenigen delegiert werden, deren Fehlbearbeitung hiermit gerügt wurde. 

Es dankt Ihnen im voraus für die zukünftige Umsetzung der Rechtslage,
Sieglind Siegerfrouw

Vorbehalt... keine Empfehlung
Das war mal eine provokative Idee... keine Empfehlung... was jeder selber macht, muss jeder selber wissen.
Disclaimer: "Bitte fragen Sie bei allen Rechtssachen vorher den Anwalt Ihres Vertrauens. Anwälte, die Ihr Vertrauen verdienen, ja, die gibt es - beispielsweise der Ihre."


Edit "Bürger" @alle:
Hier bitte nicht weiter abschweifende Einzelthemen vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Klage vor dem VG gegen den RBB (+pikantes Beispiel Datenschutz/-missbrauch)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. April 2017, 16:28 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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