Im engeren Sinne könnte man das vielleicht so sehen, jedoch kann der Vermieter die Nebenkosten nicht beliebig erhöhen. Man hat das Recht, gegen DEN VERMIETER vorzugehen, wenn man sich beschummelt fühlt. Wenn man die Nebenkosten nicht zahlt, hat man ein Problem mit den VERMIETER, nicht mit dem ANBIETER. Der VERMIETER muss die Rechnung trotzdem bezahlen, auch wenn der MIETER nicht zahlt. Wasser und Strom werden abgestellt, wenn der VERMIETER nicht zahlt, völlig unabhängig von der Zahlung des MIETERS. Die Umlage ist schon eine vertragliche Einigung zwischen zweien, Mieter und Vermieter. Da haben Anbieter keine Rechte an der Mieterzahlung.
Jedoch: Irgendwie mal wieder Themenfremd. Bitte zurück zum Thema!
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)