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Autor Thema: Verfügen ARD und ZDF über ein „großzügiges finanzielles Polster“?  (Gelesen 1253 mal)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Heiko Hilker stellt die obige Frage unter https://dimbb.de/dokumentiert-verfuegen-ard-und-zdf-ueber-ein-grosszuegiges-finanzielles-polster/ bereits am 03.04.2017. Im Text geht es im Prinzip darum, dass die ÖR-Sender trotz Einsparungen in Millionenhöhe angeblich das Programm nicht verschlechtern und teils sogar Überschüsse erzielen konnten.

Es hat etwas gedauert, bis ich gemerkt habe, dass der Text ein Vollzitat ist; und zwar vom ersten bis zum letzten Wort. Er stammt aus der Dissertation von Dr. Anna Terschüren. Man findet ihn ab Seite 262 der Dissertation. Es geht darin um das Zusammenspiel von ÖR-Anstalten und KEF bei der die Anstalten regelmäßig viel zu viel fordern, wohl um das Maximum für sich herauszuschlagen, und die damit gegebene Steilvorlage für die KEF regelmäßig Streichungen an den Einreichungen vornehmen zu können und so die eigene Existenzberechtigung und Effizienz nachzuweisen. Man kann das als abgekartetes Spiel ansehen, was es vermutlich auch ist. Da das Zitat m. E. etwas verunglückt beginnt, sollte man auf S. 261 unten zu lesen beginnen, wo es heisst:

Zitat
Des Weiteren ist anzunehmen, dass nicht nur die Meldungen bislang zu hoch waren, sondern in der Konsequenz auch die Finanzausstattung der Rundfunkanstalten insgesamt. Dies zeigen insbesondere die folgenden Beispiele:
Zum einen wurde vor der Einführung des Rundfunkbeitrags aufgrund der rückläufigen Werbeeinnahmen und sinkenden Zahlen der Abgabepflichtigen sowie des niedrigen Zinsniveaus für Kapitalerträge ein Sparpaket beim NDR eingerichtet, um die mangelnden Einnahmen und die hieraus entstehenden Fehlbeträge kompensieren zu können. | Beim NDR sollten somit in der letzten Gebührenperiode bis 2012 insgesamt 50 Mio. € eingespart werden. Deutlich größere Einsparvorhaben meldete der WDR mit der Feststellung des Haushaltsplans 2013; hier betragen die Einsparvorgaben sogar p.a. 50 Mio. €. Auch der SWR plant einen „strategischen Sparkurs“, der bis 2020 eine Kosteneinsparung von mindestens 15 % bringen soll. 1161 Die Rationalisierungsmaßnahmen betreffen bzw. betrafen überwiegend die administrativen und technischen Bereiche und sollen bzw. sollten zu keiner Gefährdung der Programmqualität führen. ...

Hilker beginnt das Zitat bei dem von mir eingefügten roten Strich (es geht da noch weiter, daher die ...). Die von ihm bzw. eigentlich Dr. Terschüren aufgeworfene Frage ist angesichts weiter steigender Einnahmen, bzw. dank der Zusicherung der Politik den sogn. Rundfunkbeitrag nicht zu senken, aktueller denn je. Die vom BVerfG geforderte angemessene Finanzausstattung der ÖR-Anstalten verbietet nämlich auch ein Übermaß, da dadurch die allgemeine Handlungsfreiheit der Zahlungspflichtigen beeinträchtigt wird. Wenn ein Sender behauptet, er könne "auch mit finanziellen Einbußen von 15 Prozent bis zum Jahr 2020 seinen Auftrag als Dienstleister für Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung über alle Programm-Medien hinweg erfüllen",  dann muss die derzeitige Finanzierung weit jenseits dessen liegen, was man als angemessen bezeichnen kann.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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