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Autor Thema: Vermögensauskunft vom SWR für RBB  (Gelesen 1903 mal)

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Vermögensauskunft vom SWR für RBB
Autor: 18. April 2017, 17:23
Hallo,

gehen wir mal von diesem fiktiven Fall aus:

"Beitragsschuldner" (nennen wir der Einfachhalber "A") wohnte ursprünglich mal in Berlin. Vom RBB bekam er dort mal Post welche in Ablage P wanderte. Gehen wir davon aus, das es nur "normale" Briefe waren, also keine Einschreiben und dergleichen. Briefe die geöffnet wurden enthielten zur Zahlungsaufforderungen und Zahlungserinnerungen.

Gehen wir weiterhin davon aus, das "A" dann mal nach Baden-Württemberg zog.
Weiterhin gehen wir davon aus, das nach über einem halben Jahr in B.-W. ein gelber Brief zu "A" ging.
Um das ganze etwas einfach zu machen: "A" hätte in der Schutzfrist schon einmal in anderer Sache eine Vermögensauskunft abgegeben.
Der SWR hätte laut Gerichtsvollzieher eine Eintragunsanordnung ins Schuldnerverzeichnis angeordnet wenn nicht bezahlt würde.
Rechtsgrundlage wäre §10 Abs. 6 Satz 2,2 Alt. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Berufen wid sich auf rückständige Forderungen mit angeblichen Bescheiden vom 02.05.16 und 03.06.16 und 02.09.16

A möchte jetzt innerhalb zwei Wochen das Rechtsmittel des Widerspruchs nach §882d ZPO einlegen und eine Aussetzung der Eintragung beantragen.

Wie könnte A den Widerspruch am Besten begründen?
A könnte sich an keine Festsetzungsbescheide vom RBB erinnern!

Meines Wissens muss die zuständige Landesrundfunkanstalt die Zustellung eines Festsetzungsbescheides nachweisen.

Vielen Dank für Eure Tips in diesem fiktiven Fall


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