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Autor Thema: Antwort auf Klage vom WDR erhalten  (Gelesen 2017 mal)

d
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Antwort auf Klage vom WDR erhalten
Autor: 18. April 2017, 15:23
Hallo,

die fiktive Person A hat genau wie im folgenden Thread einen Widerspruchsbescheid erhalten, auf den sie Klage eingereicht hat:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.30.html

Die Klage beim VG soll wohl durch A komplett personalisiert, mit viel Aufwand verfasst worden sein, jedoch sei als Antwort (Klageerwiderung) nur wieder ein Standardschreiben vom WDR an das VG gesendet worden.

Lt. Verwaltungsgericht:
Zitat
(...)wird anliegendes Schriftstück mit der Bitte um Kenntnis- und evtl. Stellungnahme übersandt.

Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, das Verfahren auf den Berichterstatter als Einzelrichter zu übertragen (§6 Abs. 1 VwGO). Ihnen wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Des Weiteren wird angefragt, ob Sie gemäß §101 Abs. 2 VwGO mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden sind.

Frist ein Monat. Wie sollte A reagieren? Spricht etwas gegen die beiden vom VG genannten Punkte? Es ist traurig und erbärmlich, dass vom WDR lapidar geschrieben wird, dass auf die alte Widerspruchsbegründung Bezug genommen wird.

Viele Grüße
dagegen71


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L
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Re: Antwort auf Klage vom WDR erhalten
#1: 23. April 2017, 23:29
Im Schreibend des völlig fiktiven Wütend Drohenden Rundfunks (WDR)  steht was von einem zweiten Beitragskonto, das auf den Lebensgefährten der Person A geführt worden sei, aber mittlerweile (natüüürlich) storniert wurde. :o
Dazu ein paar Fragen:
Wurden zu diesem Beitragskonto von Person L(ebensgafährte) auch Festsetzungsbescheide verschickt?
Falls ja, wurden die mittlerweile auch offiziell aufgehoben (so mit Briefkopf vom WDR und zwei Unterschriften)?
Das könnte dann nämlich ein weiterer Fall von Doppelbesteuerung Doppelbebeitragung sein; also zweifaches Abkassieren. Wenn das real wäre, dann würde das unter "Nichtigkeit des Verwaltungsakts" fallen, denn es muss ja nur eine Person zahlen...
Also bitte mehr Infos zu Person L, damit diese fiktive Verhandlung weitergeführt werden kann...


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d
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Re: Antwort auf Klage vom WDR erhalten
#2: 24. April 2017, 07:26
A und L erhielten immer gleichzeitig identische Briefe, bis es zu den Festsetzungsbescheiden kam. Person L erhielt einen Festsetzungsbescheid, gegen den er einen Widerspruch eingereicht hat, indem er aus Vereinfachungsgründen das soganannte Konto mit Bezug auf das andere "stornieren" ließ. Die Begründung war in etwa, welche wohl genau hier wieder aufgegriffen wurde:

Zitat
Da ich mit meiner Lebensgeführtin A in einer gemeinsamen Wohnung wohne, gibt es - wenn überhaupt - nur eine relevante Beitragsnummer für Sie, unter der alles für die gesamte Wohnung zu verwalten ist. Daher verweise ich auf (...) und erwarte, dass Sie die Zwangsanmeldung (...) stornieren. Bitte stellen Sie Ihre Forderungen daher an die andere genannte Beitragsnummer.
[06/2015]

...unter dem Hintergrund, über die andere Forderung später in eine potentielle Klage treten zu können.

A Ist teilweise "befreit" durch die sogenannte Steuer (BAföG), bringt nur nichts wegen L und einer hypotetischen Lebensgemeinschaft.

Vom Beitragsservice erhielt L eine "Bestätigung der Abmeldung" mit Inhalt

Zitat
Sie teilen uns mit, dass bereits Rundfunkbeiträge für die Wohnung gezahlt werden. Wir haben daher das Beitragskonto zum Anmeldedatum storniert.
[10/2015]

Definitiv also kein Briefkopf vom WDR mit zwei Unterschriften. Keine Unterschrift. Lediglich seit dieser Abmeldung keine Schreiben mehr.


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Z
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Re: Antwort auf Klage vom WDR erhalten
#3: 24. April 2017, 08:27
Dann hat der Kläger doch noch reichlich Munition bezüglich der formalen Anforderungen an einen Verwaltungsakt.
Hat der Lebenspartner denn selbst Widersprüche verfaßt? Was wäre, wenn die Abmeldung vom Lebenspartner nicht zugestellt worden wäre? Oder wäre es besser, den angeblichen Verwaltungsakt des Lebenspartner doch bekommen zu haben, um darauf in der Klage herumzureiten? Schließlich hebt ein Schreiben einer nicht rechtsfähigen Einheit keine Verwaltungsakte auf.

Eine schriftliche Verhandlung? Wollte der Kläger nicht bei der mündlichen Anhörung einen Beweisantrag stellen? Benötigt der Fall wegen der umfassenden Schwierigkeiten zur Beurteilung eines gültigen Verwaltungsaktes nicht die geballte Sachkompetenz der ganzen Kammer?


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Re: Antwort auf Klage vom WDR erhalten
#4: 02. Mai 2017, 12:41
Vielen Dank für die Antworten, tatsächlich gute Ansätze dabei. Gibt es noch weitere Argumente, die man anbringen könnte?

(...)
Eine schriftliche Verhandlung? Wollte der Kläger nicht bei der mündlichen Anhörung einen Beweisantrag stellen?
Kann man einen Beweisantrag nicht im regulären schriftlichen Verfahren anfordern? Wäre hierzu der folgende Roman ein gutes Beispiel?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg138290.html#msg138290

Benötigt der Fall wegen der umfassenden Schwierigkeiten zur Beurteilung eines gültigen Verwaltungsaktes nicht die geballte Sachkompetenz der ganzen Kammer?
Macht es wirklich - aus Erfahrung - Sinn, den Punkt des Einzelrichters zu "verweigern"? Wenn ja, wie könnte man soetwas formulieren, kann man sich auf Paragraphen berufen?


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