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Autor Thema: Zwangsvollstreckungssache gegen Person A  (Gelesen 2308 mal)

B
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Zwangsvollstreckungssache gegen Person A
Autor: 27. Februar 2017, 21:48
Hallo!
Person A hat letzte Woche einen gelben Brief vom GV bekommen der hier anonymisiert einsehbar ist:

Person A hat 2014/2015 in BaWü als Untermieter in einer WG gelebt. Da Person A die zuletzt eingezogene Person war, wurde sie von der GEZ belästigt. Person A hat 2015 im März und im November zwei Festsetzungsbescheiden für die GEZ Gebühren der WG widersprochen und ist Mitte 2015 ins Elternhaus zurückgezogen. Dort wurde Person A, nach einem Hinweis auf das bereits bestehende GEZ Konto, in Ruhe gelassen. Person A ist dann weiter in eine WG gezogen, in der die GEZ Gebühr gezahlt wird. Hierhin wurde nun eine Mahnung geschickt und ein paar Wochen später kam der gelbe Brief. Auf die Widersprüche mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hat A bis heute keine Antwort bekommen. Der Hauptmieter der WG in BaWü hat in der Zeit, in der A in der WG gelebt und auch davor nie GEZ Gebühren bezahlt. Laut dem Telefonbuch wohnt er immer noch dort.

Person A möchte vom GV nun schriftlich die Aushändigung des vollständigen Vollstreckungsauftrags verlangen. Zudem möchte A auf die Gerichtsurteile aus Tübingen hinweisen. Dazu möchte Person A auf Art. 2, Abs. 1 der bayVwVfG hinweisen, in dem eindeutig steht, dass der Bayerische Rundfunk von dem entsprechenden Gesetz ausgeschlossen ist.
Die fehlende Antwort auf die Widersprüche mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung würde auch erwähnt werden.

Im vorletzten Absatz der Seite 1 des Vollstreckungsersuchens des Bayerischen Rundfunks (Bild #4) steht zudem etwas von “Zwangsvollstreckungsverfahren aufgrund des Vollstreckungsersuchens vom 02.10.2015”. Dieses ist Person A gänzlich unbekannt.

Was könnte A denn noch am Vorgehen des BR bemängeln?

Vielen Dank fürs Lesen und eventuelle Hilfe :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2017, 22:10 von BesorgterLurker«

 
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