Hallo miteinanderer,
nehmen wir mal folgenden, rein hypothetischen Fall an:
Person X hat Ausbildungsbedingt einen Zweitwohnsitz seit September 2013 (zu diesem Zeitpunkt noch keine 18 Jahre alt). Beitragsservice hat sich auch nie gemeldet, als diese 18 wurde.
Nun zieht Person X um. Hauptwohnsitz nicht mehr bei den Eltern, sondern eigene Wohnung. Zweitwohnsitz besteht allerdings noch bis ende diesen Monats.
Jetzt bekommt Person X an den Haupt- und Zweitwohnsitz den Antwortbogen zugesandt. Beide Schreiben tragen das gleiche Datum, also Daten vom Meldeamt bekommen. Nun geht es der Person aber nicht darum am Hauptwohnsitz nicht zu zahlen (möchte diese aber evtl. nur unter Vorbehalt tun), sondern möchte nicht ca. 2 1/2 Jahre für die Zweitwohnung nach zahlen.
Nun ein paar Fragen:
-Brief am Zweitwohnsitz könnte ja nicht angekommen sein, bekommt der Beitragsservice bei Abmeldung des Zweitwohnsitzes den Hauptwohnsitz als "Umzugsadresse" bzw. Nachsendeadresse mitgeteilt? Ein Nachsendeauftrag wird nicht erteilt (Deutsche Post).
-Welches Datum bekam der Beitragsservice als Einzugsdatum mitgeteilt? Was wäre wenn nur die gewünschte Zahlungsweise mitgeteilt werden würde und kein "Einzugsdatum"?
-Wie schnell Antwortet der Beitragsservice überhaupt? Angenommen X füllt den Antwortbogen aus, am Briefkasten steht aber am 30.4.2017 kein Name mehr dran. Ist X verpflichtet die neue Adresse mitzuteilen? Sie, die Person hat dann ja noch keine Beitragsnummer.
Für den Hauptwohnsitz:
Wie ist am besten bei einer gewünschten Zahlung unter Vorbehalt vorzugehen?
Edit: Was ist wenn der Antwortbogen nicht unterschrieben wird?