Die Voranzeigen sind nicht verlässlich.
Im Internet gibt es zwar ebenfalls eine - die aber nicht funktioniert.
Dabei "freut" sich der Richter angeblich, wenn die - eigentlich immer öffentlichen - Veranstaltungen gut besucht sind.
Meinte er zumindest mal in einer der Verhandlungen.
Jedoch scheint diese "Freude" des Gerichts nicht so weit zu gehen, mit funktionierendem öffentlichen Verhandlungsverzeichnis für mehr Publikum zu sorgen.
Dazu kann sich jeder selbst seine Gedanken machen
Sagen wir mal so:
Wer rechtzeitig, d.h. so gegen 12 Uhr (wg. Einlasskontrolle etc.) am/im Gericht erscheint, der dürfte schon durch Durchfragen bei vermutlich bereits anwesenden weiteren Interessenten oder am Tresen im Eingangsbereich fündig werden.
Der Richter fängt wohl mit "B" an - und der Kläger wohl ebenso...