Autor: 12. April 2017, 18:54
Bildquelle: http://up.picr.de/27230354og.pngderstandard.at, 12.04.2017
Youtube-Channel des ORF "verletzt Gesetz", findet ZeitungsverbandWien – Ein eigener ORF-Channel auf Youtube widerspricht dem Gesetz, er habe keinen öffentlich-rechtlichen Mehrwert und würde den Wettbewerb und die Medienvielfalt beeinträchtigen: Der Zeitungsverband VÖZ lehnt das Projekt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit diesen Argumenten ab.
Der ORF veröffentlichte am Mittwoch die Stellungnahmen zu seinem geplanten Youtube-Channel. Er hat dafür ein sogenanntes Angebotskonzept vorgelegt. Die Medienbehörde und die Wettbewerbsbehörde müssen nun prüfen, ob das Projekt dem ORF-Gesetz entspricht und mit dem Auftrag und der Gebührenfinananzierung vereinbar ist und ob es den Wettbewerb beeinträchtigt.
"Nicht gesetzeskonform"
Das Angebotskonzept für den Youtube-Channel sei "nicht gesetzeskonform", heißt es in der Stellungnahme des VÖZ. Er verletze das ORF-Gesetz, weil er seine Inhalte dort länger als die gesetzlich vorgesehen sieben Tage online anbiete. Zudem verletze er mit adressierbarer Werbung auf Youtube das Verbot von Werbe-Targeting laut ORF-Gesetz.
"Kein Mehrwert"
Der Youtube-Channel des ORF "schafft keinen öffentlich-rechtlichen Mehrwert", schreibt der VÖZ zudem: Abgesehen von einem weiteren Kurznachrichtenformat von drei Minuten "werden keine relevanten neuen Inhalte für österreichische Seher, Hörer beziehungsweise Nutzer geschaffen". (Das ORF-Gesetz schränkt freilich ORF-Inhalte, insbesondere Bewegtbild, für Onlineplattformen ein.) [..]
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»Letzte Änderung: 12. April 2017, 22:03 von Bürger«