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Autor Thema: Datenschutz in Deutschland und in Europa  (Gelesen 2966 mal)

  • Beiträge: 7.386
Datenschutz in Deutschland und in Europa
Autor: 12. April 2017, 08:21
Guten Morgen,

es soll in diesem Thema nur um den Datenschutz gehen, um nichts weiter sonst.

Wie jedem von uns klar ist, sind BS und Konsorten ja eine riesige Datensammelstelle defaktisch aller Bürger der Bundesrepublik Deutschland, da ja auch Rundfunknichtkonsumenten zur Zahlung herangezogen werden, (bisher jedenfalls).

Beachtenswert daran ist nicht nur das Erfassen der Adressdaten, sondern letztlich auch der Bank- bzw. Kontodaten, da ja üblicherweise unbar geleistet wird.

Hat sich schon einmal jemand die Frage gestellt, warum es legitim sein sollte, einem Unternehmensverbund, das man selber gar nicht mit irgendetwas beauftragt hat, die eigene Kontoverbindung zuzuleiten?

mfg
Pinguin


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s
  • Beiträge: 236
drehen wir das Rädchen ein wenig weiter - es sind ja nicht nur die deutschen Bürger - nein auch die Ausländischen Arbeitnehmer die hier aufgrund der Europäischen Freizügigkeit arbeiten. Hr. Hennecke hat das sehr genau ausgearbeitet in seiner Streitschrift. De facto hat der Knastrundfunk nach sei9nen Ausführungen mehr Rechte als jede sonstige staatliche Behörde wie Polizei etc.

Und die Kontodaten sind nicht über das Einwohnerzentralamt abzufragen - da müssten die schon an das Finanzamt. Und die unterliegen dem Steuergeheimnis. Das wäre ein richtig großés Fass was dann aufgeht.

Es zeigt sich mal wieder - die Beteiligten interessiert das alles nicht.


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 7.386
Und die Kontodaten sind nicht über das Einwohnerzentralamt abzufragen
Werden sie ja auch nicht; der Bürger wird ja durch das Mittel der bargeldlosen Schickschuld genötigt, diese Daten dem BS und Co selber zuzutragen.

Und da stellt sich eben schon die Frage, ob der Bürger wirklich dazu verpflichtet werden kann, seine Daten aktiv an ein von ihm nicht präferiertes Unternehmensgefecht zuleiten zu müssen.

Und nach EU-Recht kann das eigentlich nicht sein.


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P
  • Beiträge: 24
drehen wir das Rädchen ein wenig weiter - es sind ja nicht nur die deutschen Bürger - nein auch die Ausländischen Arbeitnehmer die hier aufgrund der Europäischen Freizügigkeit arbeiten.

Ja, EU-Bürger in Deutschland werden gleich(schlecht)behandelt. Als dt. Bürger muss ich aber uU im EU-Ausland keinen Beitrag für die pure Existenz eines Haushalts bezahlen. Fernsehen ist dort aber uU nur mit "Receiver" möglich, weil alles verschlüsselt wird. Das  dt. Fernsehen kann ich aber im EU-Ausland auch über Satellit empfangen, weil das dt. Fernsehen nicht verschlüsselt wird.
Mein dt. Wohnsitz liegt 14km Luftlinie von der "Grenze".

hüben gratis, drüben kostenpflichtig ???

Meine Arbeitskollegen "drüben" sehen alle dt. Fernsehen kostenfrei, bzw zahlen anteilsmäßig, wenn sie ein inländisches Abo haben.


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m
  • Beiträge: 436
Zum 25.5.2018 ist die EU-DSGVO in Kraft getreten. Die Presse schreibt viel, aber dass hier mit diesem Datum die gesamten Meldedaten der Bundesbürger über 18 Jahren den LRA's, oder besser gesagt ins Rechenzentrum des nicht rechtsfähigen Beitragservice nach Köln übermittelt wurden/werden, ist eigenlich schon ein Europarechtlicher Skandal.

Was in diesem Zusammenhang der Einführung der EU-DSGVO vollständig unterging ist, dass zum gleichen Datum 25.05.2018 die

Überwachung - der Flugpassagierdaten in Kraft getreten ist
Ab 25.05.2018 speichert die Polizei Reisedaten aller Auslandsflüg
netzpolitik.org - am 25.05.2018 Simon Rebiger
https://netzpolitik.org/2018/flugpassagierdaten-ab-heute-speichert-die-polizei-reisedaten-aller-auslandsfluege/

Zitat
Ganz gleich ob Kurzurlaub oder Langstreckenflug: Ab heute speichert das Bundeskriminalamt Informationen über Passagiere auf allen Flügen von und nach Deutschland für bis zu fünf Jahre. Unter anderem werden Name, Flugverbindung, Sitzplatz und spezielle Essenswünsche gespeichert. Aktivisten, Politiker und Juristen äußern große Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Überwachungsmaßnahme. Die sogenannte Fluggastdatenspeicherung verpflichtet Airlines, eine lange Liste von Informationen über jeden Reisenden eines Auslandsflugs an das BKA zu übermitteln.

Zitat
Jeder Datensatz besteht aus bis zu 60 Einzeldaten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Passenger_Name_Record#Daten_in_einem_PNR

Grundlage für die massenhafte Speicherung ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016.
[url]https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016L0681]https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016L0681]https://de.wikipedia.org/wiki/Passenger_Name_Record#Daten_in_einem_PNR

Grundlage für die massenhafte Speicherung ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016.
[url]https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016L0681

Soviel zum Interesse der EU an Datensparsamkeit nach der EU-DSGVO und die deutsche Bundesregierung immer vorne mit dabei.

Zitat
Neben dem BKA bekommen auch viele andere Institutionen Zugriff auf die sensiblen Daten aller Flugreisenden, darunter Landeskriminalämter, Bundespolizei, Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst, Europol und andere Staaten.

Allein 78 Millionen Euro hat die Schaffung der neuen „Fluggastdatenzentralstelle“ gekostet, schätzt das Bundesinnenministerium. Jedes Jahr fallen weitere 65 Millionen Euro für deren Unterhalt an. Die Kosten nimmt das Ministerium gerne in Kauf.

Zitat
„Die Verarbeitung von Fluggastdaten dient der Verhütung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität“, schreibt das BMI auf einer Informationsseite. Dazu gleicht das BKA die Daten mit Polizeidatenbanken und Fahndungslisten ab. Zusätzlich wird jeder Datensatz präventiv auf als verdächtig geltende Reisemuster überprüft. So möchte das BKA bislang unerkannte Verdächtige entdecken.

Zitat
Auf der Strecke bleiben dabei Grund- und Bürgerrechte, warnen Kritiker. Der Abgleich von Reisemustern stelle „faktisch eine Rasterfahndung“ dar, schrieb Rechtsprofessor Clemens Arzt in einer Stellungnahme an den Bundestag. Der Jurist bezeichnet die Fluggastdatenspeicherung darin als „eine völlig neue Dimension anlassloser Massenüberwachung“.
Stellungnahme des Rechtsprofessor Clemens Arzt https://www.bundestag.de/blob/513372/7371c240f51fa5d297e220ddfe8fdfb5/18-4-869-f-data.pdf

Während die EU einerseits den Datenschutz durch die neue Grundverordnung stärke, zeige die zeitgleiche Einführung der Fluggastdatenspeicherung wie wenig sie sich für das Grundrecht interessiert, kritisiert Elke Stevens.
Zitat
Die Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft sagte gegenüber netzpolitik.org: „Der Schutz personenbezogener Daten wird grundrechtswidrig verletzt. Dieser Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung kann man sich nicht entziehen. Eine Opt-Out-Lösung bleibt nur denen, die aufs Fliegen verzichten können und wollen.“

Schon jetzt gibt es Forderungen, die Massenspeicherung auf die verbleibenden Verkehrsmittel auszuweiten. Nicht zuletzt Belgien drängt die europäischen Gremien immer wieder, seinem Vorbild zu folgen und auch Bus-, Schiffs- und Bahnreisende in die Speicherung mit einzubeziehen. Das würde die endgültige Totalüberwachung jeglicher Mobilität bedeuten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2018, 21:26 von muuhhhlli«

m
  • Beiträge: 436
In dem Zusammenhang EU-DSGVO ist mir bei netzpolitik.org ein Beitrag aufgefallen mit einer Grafik der EU-Datentöpfe.

Überwachung - Ganz schön kompliziert: Die europäischen Datentöpfe
netzpolitik.org - am 17.02.2017 von Matthias Monroy 
https://netzpolitik.org/2017/ganz-schoen-kompliziert-die-europaeischen-datentoepfe/

Die Grafik spricht schon alleine für sich und ist zum besseren lesen in einer PDf-Datei hier aufrufbar.
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-6253-2017-INIT/en/pdf
Das sind alles nur Datentöpfe der EU - die jenigen aus Deutschland kommen noch hinzu.

Zitat
Zum datenschutzrechtlich bedenklichsten Arbeitsauftrag gehört die Entwicklung eines „EU-weiten integrierten biometrischen Identitätsmanagements“. Vier bestehende (und eine im Aufbau befindliche) Datenbanken sollen dabei zu einem „biometrischen Kerndatensystem“ verschmelzen: Das Schengener Informationssystem (SIS), die Fingerabdruckdatei Eurodac, die Visumdatenbank (VIS), das dezentrale Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) und das noch nicht beschlossene Ein-/Ausreisesystem (EES).

Neben den biometriebasierten Systemen sind weitere Datenbanken in der Pipeline. Vor einem Jahr beschlossen der Rat und das EU-Parlament die Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten), die Bundesregierung hat jüngst einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung vorgelegt.

Ein zusätzlich anvisiertes EU-weites Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) soll die bestehenden Datenbanken durch die Angabe von geplanten Grenzübertritten ergänzen.

Soviel also zur tollen Europäischen Reisefreiheit, die wir angeblich nach dem Schengener Abkommen haben.

Da waren mir die vorher durchgeführten Grenzkontrollen viel lieber.
Zumal man wusste, dass kontrolliert wurde wer rein und raus wollte,
und folgend daraus kein politischen Regierungschaos für die Presse inszinieren werden musste,
wie wir es jetzt haben.



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...  Die Presse schreibt viel, aber dass hier mit diesem Datum
die gesamten Meldedaten der Bundesbürger über 18 Jahren den LRA's, oder besser gesagt ins Rechenzentrum
des nicht rechtsfähigen Beitragservice nach Köln übermittelt wurden/werden,
ist eigenlich schon ein Europarechtlicher Skandal.

Das Schöne daran ist, dass das EMA mir etwas von gesetzlicher Grundlage schreibt und haargenau das zitiert, was ein gewisser Dietmar K. vom BS, der nicht rechtsfähig ist, so mal auf die Schnelle frei erfunden hat.
Es gibt nichts vom Gesetzgeber in Sachsen. Nichts.
Nur das vom BS.
Ein Entwurf vom BS, von einem Dietmar, wird als 'gesetzlich' deklariert.
Da kommt irgend so ein Dietmar K. und schon ist das Gesetz??

Der BS will die Daten haben und bekommt diese, ohne dass es dafür ein Gesetz in Sachsen gibt. Das Gesetz konnte man mir nicht zeigen, nur das erfundene Geschreibsel des Dietmar K. vom BS.
Aber bitte nicht mit mir.
Die SAKD hat das alles ja auch bestätigt.

Richtig: das ist ein Europarechtlicher Skandal vom Feinsten, der besser nicht geht.
Haarsträubend nur einmal.

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27088.msg170884.html?PHPSESSID=89d3c54252b27096be8d37d8cd1ab6fa#msg170884

Zitat
Sehr geehr ...,

soeben erhielten wir von unserer Aufsichtsbehörde, .........
folgende geänderte gesetzliche Regelung zur Datenübermittlung:

Der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) tritt nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in allen Landesparlamenten zum 01.Januar 2017 in Kraft.

Artikel 4 des 19. RÄndStV beinhaltet die Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV).

Im § 14 RBStV im neuen Absatz 9a wird zur Sicherung der Aktualität des Datenbestands ein weiterer vollständiger Meldedatenabgleich gesetzlich verankert.

Ziel der Länder ist es im Sinne einer größtmöglichen Beitragsgerechtigkeit und der Vermeidung eines Vollzugsdefizits, den durch den vollständigen Meldedatenabgleich im Jahr 2013 erlangten Datenbestand seiner Qualität nach zu erhalten.
 
Satz 1 bis 3 § 14 Absatz 9a RBStV: „Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes wird zum 1. Januar 2018 ein weiterer Abgleich entsprechend Absatz 9 durchgeführt.
Die Meldebehörden übermitteln die Daten bis längstens 31.12.2018. Im Übrigen gelten Absatz 9 Satz 1 bis 4 und § 11 Abs. 6 Satz 2 und 3 entsprechend.

Ich hoffe, Ihnen hiermit eine ausrechende Antwort auf Ihre Frage gegeben zu haben.

Mal der Satz: "Der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) tritt nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in allen Landesparlamenten zum 01.Januar 2017 in Kraft."

Aus heutiger Sicht ist er doch bereits in Kraft getreten und tritt nicht erst in Kraft. Wer weiß, woher der Dietmar den Satz geklaut hat?


Nachzulesen:
https://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20Stand%2007-06-2017%20ge%E4ndert%20.zip


Fachdokument_Lieferkonzept_V1.0.pdf

Zitat
1.1 Gesetzliche Grundlage
Der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) tritt nach Abschluss des
Ratifizierungsverfahrens in allen Landesparlamenten zum 01. Januar 2017 in Kraft.

Artikel 4 des 19. RÄndStV beinhaltet die Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
(RBStV).
Im § 14 RBStV im neuen Absatz 9a wird zur Sicherung der Aktualität des
Datenbestands ein weiterer vollständiger Meldedatenabgleich gesetzlich verankert.
Ziel der
Länder ist es im Sinne einer größtmöglichen Beitragsgerechtigkeit und der Vermeidung eines
Vollzugsdefizits, den durch den vollständigen Meldedatenabgleich im Jahr 2013 erlangten
Datenbestand seiner Qualität nach zu erhalten.
Satz 1 bis 3 § 14 Absatz 9a RBStV: „Zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes
wird zum 1. Januar 2018 ein weiterer Abgleich entsprechend Absatz 9 durchgeführt. Die
Meldebehörden übermitteln die Daten bis längstens 31. Dezember 2018. Im Übrigen gelten
Absatz 9 Satz 1 bis 4 und § 11 Abs. 6 Satz 2 und 3 entsprechend.“


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Tereza

Immerhin ist hier schon von
Zitat
größtmöglicher Beitragsgerechtigkeit
die Rede, und nicht "nur" von Beitragsgerechtigkeit; so wie bisher "argumentiert" wurde; siehe z. B. hier: https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/faqs-zum-meldedatenabgleich.file.html/faq_zum_umstellungsbedingten.file.pdf
Inwiefern bzw. dass sich die Einwohnermeldeämter zum Handlanger von ARD ZDF Deutschlandradio resp. vom "Beitragsservice" machen, möchte ich nicht näher kommentieren. Ist skandalöser Weise so.


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Hinsichtlich der Fluggastdaten, wie sie hier in diesem Thema benannt worden sind, hat es ein aktuelles Dokument der EU-Kommission:

Liste der zuständigen Behörden gemäß Artikel 7 der Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2018.194.01.0001.01.DEU&toc=OJ:C:2018:194:TOC

Zitat
Die nachstehenden Behörden fungieren in den Mitgliedstaaten als zuständige Behörde im Sinne von Artikel 7 der Richtlinie (EU) 2016/681:
[...]
— in Deutschland:

— Bundeskriminalamt;
— Bundesamt für Verfassungsschutz;
— Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst;
— Bundesnachrichtendienst;
— Bundespolizeipräsidium;
— Zollkriminalamt;
— Landeskriminalamt Baden-Württemberg;
— Bayerisches Landeskriminalamt;
— Landeskriminalamt Berlin;
— Landeskriminalamt Brandenburg;
— Landeskriminalamt Bremen;
— Landeskriminalamt Hamburg;
— Hessisches Landeskriminalamt;
— Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern;
— Landeskriminalamt Niedersachsen;
— Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen;
— Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz;
— Landespolizeipräsidium Saarland, Direktion LPP 2 Kriminalitätsbekämpfung/Landeskriminalamt;

— Landeskriminalamt Sachsen;
— Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt;
— Landeskriminalamt Schleswig-Holstein;
— Landeskriminalamt Thüringen.
[...]

Andere Stellen sind also weder zugriffsbefugt, noch auskunftberechtigt.


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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