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Autor Thema: Antwort Amtsgericht auf Erinnerung ZPO 766  (Gelesen 14102 mal)

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  • Beiträge: 443
ist das hier eine Endlosschleife ? Einfach mal die Antworten lesen auf die bereits gleiche Frage am Anfang der Seite ..


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J
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an MB 1...

Bevor du hier noch x-mal auf das Tübinger Urteil verweist ==> das ist nicht rechtskräftig und somit irrelevant. Revision wurde eingelegt.
Im übrigen sind Urteile anderer Bundesländer sowieso in keiner Weise verpflichtend in NRW.


jetzt Frage ich mich ?

1. Pfändungsankündigung...... durch GV..........Verweis auf Tübingen... Pfändung retour  Okt. 2015

 

3. Pfändungsankündigung...... durch GV..........Verweis auf Tübingen... Pfändung retour
    Jan. 2017


4.Pfändungsankündigung...... durch Stadtkasse..........Verweis auf Tübingen... Pfändung
retour 2.03.2017

.........Nachfrage bei Gericht, so Justizobersekretärin............ LG Urteil ist bindent für ganz
Deutschland, sofern kein neueres LG Urteil gibt

----------------


1.04.2017 GEZ Schreiben..........ich habe Gelegenheit, bis zum 15.04.2017 den Beitrag zu zahlen,..........ansonsten  Pfändung

wenn es ein Gesetz geben sollte, dass eine Pfändung stattfinden kann, hätte man längst gepfändet.

was ist bisher passiert ............nichts ausser leere Drohungen

upps..........

hatte ich ganz vergessen................mein Kredit beträgt z.Zt 966,46 €


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2017, 13:49 von Uwe«

J
  • Beiträge: 37
Übrigens ...............

falls es jemand interssiert.................der WDR bezeichnet sich selbst als unternehmen !!!!


http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/index.html

http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/index.html

die Webseite ausdrucken und zu den Papieren für den Einspruch abheften........werden später evtl. gebraucht.......


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G
  • Beiträge: 29
Hallo zusammen,

Tante K. hat jetzt seit über einem Jahr nichts mehr von der Stadt gehört.
Anscheinend war die Erinnerung direkt adressiert an den Direktor des Gerichts doch nicht wirkungslos.
Wie sind eure Erfahrungen hierzu? Kommunen evtl. momentan überlastet?

Das Unternehmen GEZ bettelt natürlich fleißig weiter. Wir haben 2016 Zwangsvollstreckung eingeleitet...ja wenn interessierst.


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J
  • Beiträge: 37
aufpassen !!!!

wenn Post vom Atsdirektor oder Pfandung ansteht............direkt Eilantrag beim VErwaltungsgericht gegen die Pfändung( ( evtl  mit Kontopfändung ) mit Hinweis auf EUGH stellen

Siehe Verwaltungsgericht...............wie Vorgehen !


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