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Autor Thema: Antwort auf Erinnerung (§766 ZPO) vom Amtsgericht  (Gelesen 9367 mal)

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Auf einen Beschluss des AG könnte eine fiktive Person "sofortige Beschwerde" nach § 793 ZPO einlegen.
Hier können auch neue Beweismittel eingebracht werden (§ 571 ZPO).


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Na, das ist ja mal ziemlich zitteriges Deutsch:

Erstmal überhaupt zu antworten, obwohl man angekündigt hat, nicht mehr zu antworten... ::)

Dann der Satzbau:
Zitat
Bereits mit Schreiben vom 20.05.2016 teilten wir Ihnen mit, dass wir auf Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts nicht mehr beantworten werden.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=22678.0;attach=12662;image

Ziemlich heisse Nadel, die da am Werk war...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 13:33 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

D
  • Beiträge: 11
Auf einen Beschluss des AG könnte eine fiktive Person "sofortige Beschwerde" nach § 793 ZPO einlegen.
Hier können auch neue Beweismittel eingebracht werden (§ 571 ZPO).

Ja, hätte man sicher machen können/sollen, aber die 14-tägige Notfrist zur Beschwerde ist schon längst abgelaufen.

Klar, wenn man selbst mal gewinnen sollte, vorm Gericht, und man den Zwangsbeitrag entgehen kann, ist das eine tolle Sache. ABER, das ändert nix an der Gesamtsituation für Deutschland. Wir wollen ja ,das dieser Beitrag abgeschafft, bzw. massiv verkleinert wird, aber dazu fehlt die Organisation, bzw. die ist viel zu klein.
Hier kämpfen viele, auf www.rundfunkbeitragklage.de kämpfen auch einige für sich (die mittlerweile schon die Flinte ins Korn geworfen haben). Irgendwie fehlt  das "große und gemeinsame Team". Wenn nur paar hunderte Menschen es erfolgreich gegen den Zwangsbeitrag geschafft haben, ist mir das trotzdem viel zu wenig. Wir haben halt (noch) keine Macht, oder sieht das jemand anders?


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  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Wir hätten schon die Macht, aber wir sind offenbar nicht mehr in der Lage dazu, sie auch auszuüben.
Das deutsche Volk ist nicht in der Lage, mal über kleine Unterschiede hinwegzusehen und sich gemeinsam für Anliegen stark zu machen. Wobei es langsam eine kleine Tendenz zur Änderung zu geben scheint (siehe Widerstand gegen CETA etc.).
Solange wir alles brav mit uns machen lassen, wird es auch gemacht.
Solange sich wenigstens einige von uns wehren, ist es immer noch besser als wenn man von vornherein aufgibt ("Wir haben ja eh keine Chance"; "Ich habe so viel anderes zu tun und keine Zeit, mich damit auch noch zu befassen"; "Es gibt wichtigere Probleme").
Auch fehlt es den Deutschen offensichtlich an einem Gespür für die Bedeutung der Grundrechte. Vielen ist überhaupt nicht klar, wie das Grundgesetz durch die Gesetzgeber immer weiter ausgehebelt wird. Denn immerhin "Uns geht es doch gut!". Schon die Römer wußten das Prinzip von Brot und Spiele für ihre Zwecke zu nutzen und einfache Prinzipien lassen sich zeitlos anwenden.


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  • Beiträge: 3.270
Ich sehe das anders.
Die Anzahl der Gegner einer Gesetzesvorschrift ist eine Seite, die eine Veränderung erleichtern würde. Damit könnte man wahrscheinlich sogar "gute" Gesetze irgendwann kippen.
Die Stärke des Verstoßes gegen die Verfassung oder andere Gesetze ist die andere. Das erzeugt einen juristischen Dominoeffekt.

Warum gibt es wohl soviele Verfassungsbeschwerden in dieser Angelegenheit?


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  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ich bin etwas überrascht, dass sich der Präsident des Amtsgerichtes die Aufgabe des Amtrichters übernimmt. Ist der Präsident des Gerichtes doch nur mit der Leitung des Gerichtes betraut?
Sind die Amtsrichter überlastet, dass der Präsident einspringen muss?

Immer auf Rechtsmittel oder Rechtsbehelfsbelehrungen achten. Weitere Hilfe Runder TIsch in deiner Nähe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2017, 22:41 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

n
  • Beiträge: 1.456
Ich habe nicht den ganzen Thread gelesen, aber eine Person S würde versuchen Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Jedes mal wenn man vom einem Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchsbescheid; die Vollstreckung müsste auch dazugehören) kann S innerhalb von einem Monat Verfassungsbeschwerde einlegen, da der Rechtsweg erschöpft ist:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Aufgrund der Siegesserie der LRA gibt es eine "gefestigte Rechstsprechung" und Person AS kann schon jetzt die Verfassungsbeschwerde einlegen, ohne den Rechtsweg zu erschöpfen.

Vorlage gibts im Forum, dem Profäten sei Dank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2017, 22:43 von DumbTV«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

J
  • Beiträge: 6
@Danson80

Hi, Person Y würde interessen, was aus dem Fall geworden ist, wenn die genannte "Notfrist" von 2 Wochen verstrichen war.
Kam danach nochmal was?
oder haste einfach bezahlt?

Es gib Personen, bei denen diese Notfrist noch nicht verstrichen ist. Verfassungsbeschwerde wird diese Person Y auch einlegen.
#abwarten #Teetrinken ....

Person Y habe auch den Beschluss vom Amtsgericht bekommen. (3 Seiten, aber noch lange nicht so ausführlich wie die vorherigen Dokumente).

Im Beschluss steht noch:
" die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
...Amtgericht.....
oder
...Langericht Fr.....
einzulegen.


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D
  • Beiträge: 11
Hallo zusammen,

ja, ich habe dann , nachdem wieder ein Brief zur Zwangsvollstreckung vom OGV kam, bezahlt.  Ich habe einfach kein Bock mehr mich mit dieser Mafia auseinander zu setzen.  :-\
Das war mir irgendwo auch schon von vornherein klar. Ich wollte es aber auch mal versuchen...



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  • Beiträge: 1.456
Ach wenn Du jetzt schon bezahlt hast, kannst Du noch Verfassungsbeschwerde einreichen:
auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, GV) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

D
  • Beiträge: 11
Ok, danke nochmal für die Info.


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