"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen
Erstes Schreiben überhaupt kommt direkt von GV?!
empor1823:
Mich würde interessieren, wie man sich im nachfolgenden völlig fiktiven Fall verhalten sollte:
Der Fall:
Max Muster wohnt seit über einem Jahr nach Auszug bei den Eltern in einer eigenen Wohnung. Max hat noch nie einen Brief vom Beitragsservice erhalten (weder Anmeldung noch Rechnungen, geschweigedenn irgendwelche Bescheide/Mahnungen)
Dann kommt ein gelber Umschlag direkt von einem GV mit dem Titel "In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger XY liegt mir ein Zwangsvollstreckungsauftrag des o.g. Gläubigers vor". Anbei würde sich ein Schreiben von Gläubiger an GV als Kopie befinden, sowie eine Aufforderung, dass Max sich doch innerhalb der Sprechzeiten vorstellen solle.
Das Handling:
Max überlegt nun ersteinmal dort anzurufen oder den Brief zu "beantworten". Normalerweise müsste Max ja erstmal erfahren um welche Forderungen es geht, insbesondere da er vorher noch keinerlei Kontakt vom/zum Gläubiger hatte.
im Vorhinein schonmal vielen Dank für Vorschläge zum Verhalten von Max
Viele Grüße aus Sachsen
empor1823:
In meinem fiktiven Fall hat Max zwischenzeitlich ein Schreiben an den GV verfasst und darauf nur die kurze Antwort erhalten, dass sein "Schreiben als Erinnerung gewertet wurde und entsprechend ans Amtsgericht weitergegeben" werde.
Nun hätte Max auch Post vom Amtsgericht bekommen, dass seine Erinnerung abgelehnt wurde und er binnen 14 Tagen "Beschwerde?" einlegen müsse.
Macht es noch Sinn sich weiter zu wehren, wenn ja wie?
Lohnt ein Besuch zum runden Tisch in Dresden heute Abend?
LG
Markus KA:
Ein Besuch beim Runden Tisch ist immer zu empfehlen und kann immer Sinn machen!
noGez99:
Beschwerde? Beim Landgericht? Kostet 30Euro.
Hat Person M denn den Vollstreckungsauftrag in Kopie vom GV?
Welche Forderungen werden gelted gemacht?
Wann wurde gemahnt?
An welche Adresse gingen die Schreiben?
Person M sollte sich hier im Forum kundig machen und eine fundierte Erinnerung aufsetzen/nachreichen. Stichwort Forumssuche "Zugangsfiktion" "nicht zugestellte Bescheide".
Dem Gericht muss das mundgerecht vorgekaut werden, sonst wird die Erinnerung/Beschwerde abgeschmettert. Es gibt leider viele Beispiele dafür hier im Forum.
Ansonsten schonmal das Fax mit einer Klage vorbereiten. Denn wenn die Erinnerung abgewiesen wird ist, die Zeit sehr knapp. Bei einer laufenden Klage wird die ZV fast immer ruhend gestellt.
PersonX:
--- Zitat ---Macht es noch Sinn sich weiter zu wehren, wenn ja wie?
--- Ende Zitat ---
JA
Und was heißt hier weiter wehren? -> Der Widerstand würde doch erst anfangen, so wie es aussieht.
--- Zitat ---Lohnt ein Besuch zum runden Tisch in Dresden heute Abend?
--- Ende Zitat ---
Ein endgültiger Erfolg kann wie immer nicht versprochen werden, aber es lohnt sich sicherlich.
Also sehr wahrscheinlich ja. Es könnte schneller gehen, wichtige bereits bekannte weitere Fallstricke fiktiv aufzuzeigen.
Günstig würde es wohl sein, alle Unterlagen sortiert nach Eingangsdatum dabei zu haben.
Am runden Tisch wissen wir, dass die Beschwerde weitere 30,- € bei Ablehnung kosten wird.
Eine mögliche Rüge auf diese weitere 60,-. Das ist jedoch nicht zielführend.
Es würde günstig sein, die AG-Ablehnung der Erinnerung mitzubringen und auch am besten das Erinnerungsschreiben selbst.
In der Ablehnung ist zu prüfen ob dort irgendwo ein Hinweis steht, dass Person A sich mittels §123 VwGO an das Verwaltungsgericht für Rechtsschutz wenden könne/sollte oder ob allgemein dazu ein Hinweis enthalten sein würde.
Es könnte möglich sein, dass über andere fiktive Fälle Informationen für einen Vergleich vorliegen um sein weiteres Vorgehen fiktiv zu prüfen.
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